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Wachhund oder Schoßhund in der Haftpflicht


COMpanion

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COMpanion

Ich habe gerade ein interssantes Urteil entdeckt.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Hund-ist-kein-Nutztier-article21889.html

Nun stell ich mir die Frage ob jemand dessen Hund sich aggessiv an der Grundstücksgrenze zeigt und er diesen bei der Stadt als Wachhund anmeldet überhaupt noch eine Hundehaftpflicht benötigt. Denn Nutztiere (Ziege,Schaf, Ente, Huhn und Kanickel) sind in der Hausversicherung abgedeckt.

Beist ein einfacher Haushund einen Einbrecher ist der Besitzer bekanntlich haftbar. Beist ein sich agressiv zeigender Wachhund einen Einbrecher muss man nix Zahlen? Brauch ich dann überhaupt noch eine Versicherung für Kampfhunde wenn ich diese als Wachhund eintragen lasse? Ich meine die sind ja immerhin grundsätzlich als Gefährlich einzustufen. ( bitte jetzt nicht darüber Diskutieren das ist nicht meine Meinung)

Außerdem wird nicht ein Züchter der Arbeitshunde (Jagdgebrauchshund, Hütehund, Schutzhund, Sporthund) zieht dann nicht auch Nutztierzüchter? Wäre es so müsste man ihn doch auch als Landwirt einstufen?

Die deutsche Rechtsprechung ist seltsam

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Klimt2008

Das mit dem Haushund hab ich auch mal gehört und als ich nen Polizisten mal bei mir hatte hab ich ihn danach mal beftagt.

Wenn es auf dem eigenen Grundstück und Haus...also wirklich eigener Grund und nicht in ner Mietswohnung auf dem Flur ist dann kann dem Besitzer keiner was.

Wäre jetzt mal interessant dazu nen Rechtsanwalt zu hören.

LG Anna

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