gast 20. Januar 2011 Teilen 20. Januar 2011 Probleme kann es natürlich immer geben, aber sofern die Hundehaltung laut Mietvertrag genehmigt (oder in den vergangenen Jahren geduldet) wurde kann der Vermieter salopp gesagt gar nix ..... Das ist das Wunschdenken vieler Mieter Link zu diesem Kommentar
Neferu-amun 20. Januar 2011 Teilen 20. Januar 2011 Ja,das hab ich auch gemerkt - ich muss jetzt auch bald raus aus meiner Wohnung. Hab aber zum Glück schon eine tolle neue Wohnung gefunden. Und mein (Noch-) Vermieter hat bald 27 leer stehende Wohnungen. *g* Link zu diesem Kommentar
Hunchback 20. Januar 2011 Teilen 20. Januar 2011 Sofern keine objektive Störung vorliegt kann die Hundehaltung im Nachhinein nicht verboten oder mit willkürlichen Auflagen versehen werden. Störungen, die von dem Tier ausgehen, sind auf das übliche und unvermeidliche Maß zu beschränken. Darüber hinausgehende Störungen hat der Mieter auf Verlangen des Vermieters zu unterbinden oder zu beseitigen. Üblich und unvermeidlich Dies bitte dick merken - KEIN Vermieter kann eine Kastration verlangen - er kann bei Problemhunden sehr wohl verlangen dass Probleme abgestellt werden, aber er kann nicht vorschreiben wie dies geschieht. Link zu diesem Kommentar
gast 20. Januar 2011 Teilen 20. Januar 2011 Sofern keine objektive Störung vorliegt kann die Hundehaltung im Nachhinein nicht verboten oder mit willkürlichen Auflagen versehen werden.Störungen, die von dem Tier ausgehen, sind auf das übliche und unvermeidliche Maß zu beschränken. Darüber hinausgehende Störungen hat der Mieter auf Verlangen des Vermieters zu unterbinden oder zu beseitigen. Üblich und unvermeidlich Dies bitte dick merken - KEIN Vermieter kann eine Kastration verlangen - er kann bei Problemhunden sehr wohl verlangen dass Probleme abgestellt werden, aber er kann nicht vorschreiben wie dies geschieht.http://www.polar-chat.de/topic.php?id=66243&goto=1391482 1. In so einem Fall liegt eine "objektive" Störung vor ... weil die Störung ist gegenständlich / wirklich und Tatsächlich vorhanden 2. Diese beinhalten der Hinweiß "Abstellung der Störungsursache" in einer evtl. Abmahnung. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, wird der Vermieter zu 95% Recht bekommen. Nichts desto Trotz ... als Vermieter ist man immer des Buhmann ... egal wie man entscheidet ... den einen freut es und de andere wettert Link zu diesem Kommentar
schwarze Kiwi 20. Januar 2011 Teilen 20. Januar 2011 Ich weiß, OT ... aber .... Ohne med. Grund ist die Kastration ja eh verboten und DAS was er verlangen würde ist kein med. Grund. ... ist sie eben NICHT! Link zu diesem Kommentar
Gast 20. Januar 2011 Teilen 20. Januar 2011 § 1 Tierschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__1.html § 6 Tierschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000403377 Die Ausnahme steht dann unter Punkt 5. Wer zu "blöd" ist auf seine Hündin oder den Rüden aufzupassen...der darf Kastrieren lassen. Salopp ausgedrückt. Das ist aber wohl in diesem Fall nicht zutreffend. Link zu diesem Kommentar
schwarze Kiwi 20. Januar 2011 Teilen 20. Januar 2011 Die Gesetze kenne ich, danke. In diesem Fall nicht, aber eben generell. Und das kann jeder, jederzeit als Grund nehmen. Daher ist es quatsch das es verboten ist. Übrigens bin ich selber was Kastration angeht recht neutral eingestellt, also weder total Pro, noch total Contra. So, und damit bin ich hier wieder raus Link zu diesem Kommentar
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