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Gehorsamsprüfung - Befreiung der allg. Anleinpflicht?


Nairobie

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Nairobie

Hallöchen liebe Hundefreunde,

ich hoffe ich bin in der richtigen Kategorie gelandet, hab sonst keine passendere gefunden.

Zwar habe ich keinen eigenen Hund aber einen Pflegehund, mit dem ich mehrmals wöchentlich Joggen und Fahrrad fahren gehe.

Tyson ist spitze erzogen, also wirklich vorbildlich! Er hört auf alle Grundkommandos, läuft ohne Leine, bleibt bei mir, wenn ich es sage oder kommt sofort zurück wenn ich ihn rufe, hat null Jagdinstinkt, ist mit allen Hunden verträglich und mag alle Menschen :)

Jetzt meine Frage. Kann ich mit ihm diese sogenannte Gehorsamsprüfung machen, um ihn von der Anleinpflicht zu befreien?

Denn es sieht so aus: Der Besitzer von Tyson erlaubt mir, ihn immer von der Leine zu lassen, weil er weiß, wie gut sein Hund erzogen ist und wie sehr er an mir hängt.

Aber er hat mir auch gesagt, dass er schon mal Strafe zahlen musste, weil er ohne Leine erwischt wurde und möchte das natürlich nicht für mich zahlen, sollte man mich auch mal erwischen.

Ich finde es einfach unendlich schade so einen Hund an der Leine laufen zu lassen - natürlich tue ich es nicht ^^ - und ich möchte nun wirklich nicht Strafe für etwas zahlen, was totaler Unsinn ist.

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RäubersFrauchen

Hallo und Willkommen :winken:

Generell NEIN bei einem 20/40 Hund ... aber am besten erkundigst du dich beim dem für dich zuständigen Ordnungsamt ... die werden dir da ganz sicher weiterhelfen können ... da es auch von Kommune zu Kommune unterschiede in der Handhabung mit einer Leinenpflich gibt.

Und so sieht der Antrag für eine Befreiung aus.

Den kann aber nur der Halter ausfüllen und ist, meines Wissens nach, nicht auf den jeweiligen Hundeführer übertragbar.

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Hallo und Willkommen!

Hier bei uns gibt es so etwas mit Sicherheit nicht, ich hätte sie schon abgelegt.... ;) Die Leinenpflicht wird über die regionalen "Besonderheiten" geregelt (Brut- und Setzzeiten, Naturschutzgebiete) und hat nichts mit dem einzelnen Hund zu tun. Bei uns....

Frag mal bei eurem Ordnungsamt nach, die müssten Dir weiterhelfen können.

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RäubersFrauchen

Da hast du Recht Tanja ... aber in NRW sieht das ganze total anders aus ;)

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Guter Hinweis für meinen nächsten NRW-Besuch! Bin gespannt, wie es geregelt ist...!?

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Nairobie

Danke für eure Antworten.

Aaargh, das ist ja super schade :( hab ich aber schon fast mit gerechnet, wäre ja zu schön!

Wofür ist diese Prüfung denn dann überhaupt nützlich?

Naja, werde mich mal bei der zuständigen Stelle erkundigen.

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Hallo Nairobie,

alles Wissenswerte findest Du hier

Darüberhinaus gibt es eine Anleinpflicht in ausgewiesenen Naturschutzgebieten, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird es oft geduldet, theoretisch müsste man den Landwirt fragen ;).

Momentan befinden wir uns in der Brut- und Setzzeit, da herrscht im Wald und im Feld generell eine Leinenpflicht, kann also unangehm werden, wenn Dich einer erwischt.

Bei uns in Dortmund wird viel kontrolliert und kann echt teuer werden, im Naturschutzgebiet kostet es "nur" 30 Euro, im Park oder auf öffentlichen Plätzen wird hier ein Ordnungsgeld von 120 Euro einkassiert.

Im Dorney Wald an der Grenze Witten Dortmund Bochum ist das Laufen auf den Wegen von Hunden ohne Leine erlaubt, da staatlicher Forst, ebenso in der Bolmke und in der Bittermark, ansonsten haben wir in Dortmund eine generelle Leinenpflicht.

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Marita2307

Gibt es denn in Bochum einen generellen Leinenzwang in der Kommunalordnung, also Anleinpflichten, die über die im Landeshundegesetz hinausgehen ?

Das erklärt Dir das Ordnungsamt und beantwortet auch, wo Hunde-Freilaufgebiete oder Freilaufzionen sind.

Ansonsten (falls nur das LHG in Bochum gilt) darf ein 40 cm/20 kg Hund (sofern er nicht tatsächlich gefährlich ist) nach dem Landeshundegesetz NRW außerhalb von im Zusammenhang bebauten Gebieten unangeleint geführt werden, z.B. in Wäldern, sofern er auf den Waldwegen und unter Kontrolle bleibt.

Freilauf in Parks und Grünanlagen und an Orten mit Publikumsverkehr ist lt. LHG NRW generell für alle Hunde verboten (Ausnahme nur ausgewiesene Freilaufzonen).

Einen sogen. "Wesenstest" oder irgendeine Prüfung zur "generellen Leinenbefreiung" (bzw. damit ICH wieder selbst entscheide, wann Anleinen aufgrund von Rücksichtnahme angebracht ist) gibt es in NRW nicht - den würde ich auch gerne machen.

Liebe Grüße

Marita

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