gast 4. Mai 2011 Teilen 4. Mai 2011 Mir kam da kürzlich eine Frage auf. Bei meiner Hiro wissen wir in etwa den Geburtsmonat, der so auch im Impfausweis hinterlegt ist (plus/minus 1 Monat) was im Halbwüchsigen Alter ja noch relativ einfach ist abzuschätzen. Momentan habe ich eine Pflegehündin, die auf 2-4 Jahre geschätzt wird. Dadurch kam ich auf den Gedanken: Wie muss ich denn wenn ich eine BH ablegen möchte, mit einem Hund der auf 1,5-2 Jahre oder auch auf 2-3 Jahre geschätzt wird das belegen. Kann es da zu Problemen kommen, wenn man nur ein geschätztes Alter aber keinen Nachweis hat? Hatte jemand schonmal so einen Fall? Muss man im dümmsten Fall nachweisen den Hund bereits 15 Monate zu besitzen? Oder braucht man eine Aussage vom Tierarzt, der Alter schätzt? Link zu diesem Kommentar
UliH. 4. Mai 2011 Teilen 4. Mai 2011 Oder braucht man eine Aussage vom Tierarzt, der Alter schätzt?http://www.polar-chat.de/topic.php?id=70495&goto=1489751 Wir hatten mal diese Frage vor langer Zeit hier. Ich habe meine Tierärztin gefragt, an was man da Alter eines Hundes ungefähr schätzen kann. Die Antwort war sehr interessant Einen ausgewachsenen Hund kann man alterstechnisch nicht einschätzen. Alle Angaben sind reine Vermutungen. Es ging um einen Hund aus dem Tierschutz, dessen Altersangaben weit auseinander lagen Link zu diesem Kommentar
2712, die II. 4. Mai 2011 Teilen 4. Mai 2011 Mir kam da kürzlich eine Frage auf. Bei meiner Hiro wissen wir in etwa den Geburtsmonat, der so auch im Impfausweis hinterlegt ist (plus/minus 1 Monat) was im Halbwüchsigen Alter ja noch relativ einfach ist abzuschätzen.Momentan habe ich eine Pflegehündin, die auf 2-4 Jahre geschätzt wird. Dadurch kam ich auf den Gedanken: Wie muss ich denn wenn ich eine BH ablegen möchte, mit einem Hund der auf 1,5-2 Jahre oder auch auf 2-3 Jahre geschätzt wird das belegen. Kann es da zu Problemen kommen, wenn man nur ein geschätztes Alter aber keinen Nachweis hat? Hatte jemand schonmal so einen Fall? Muss man im dümmsten Fall nachweisen den Hund bereits 15 Monate zu besitzen? Oder braucht man eine Aussage vom Tierarzt, der Alter schätzt? http://www.polar-chat.de/topic.php?id=70495&goto=1489751 Im Impfausweis steht doch immer ein Geburtsdatum. Auch wenns nur geschätzt ist. Und nach diesem Datum wird sich orientiert für die Prüfung. LG Stephi Link zu diesem Kommentar
gast 4. Mai 2011 Autor Teilen 4. Mai 2011 Ich habe meine Tierärztin gefragt, an was man da Alter eines Hundes ungefähr schätzen kann. Die Antwort war sehr interessant Einen ausgewachsenen Hund kann man alterstechnisch nicht einschätzen. Alle Angaben sind reine Vermutungen. Es ging um einen Hund aus dem Tierschutz, dessen Altersangaben weit auseinander lagenhttp://www.polar-chat.de/topic.php?id=70495&goto=1489765 Das hat meine Tä auch so in etwas gesagt. Es sei denn, die Zähne sind nicht abgenutzt, das gibt einen Hinweis darauf, dass der Hund noch jung ist. Sind die Zähne stark abgenutzt, heißt das gar nichts, da es Hunde gibt, die sich die Zähne an Gitterstäben oder Steinen abschaben, bis fast nichts mehr da ist. Für eine Prüfung müsste aber doch der Impfpass mit passender Chipnummer ausschlaggebend sein. Link zu diesem Kommentar
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