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Gibt der VDH die Zustimmung zu "Tierversuchen"?


Jaspi

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Jaspi

Hallo,

kann mich von Euch vielleicht jemand aufklären, wie es sein kann das sich ein VDH-Mitgliedsverein über das Tierschutzgesetz

und zugehöriges Qualzuchtgutachten hinwegsetzen kann?

Wie ja im allgemeinen bekannt, ist in Deutschland die Qualzucht lt. Tierschutzgesetz §11 b verboten.

Das Gutachten zur Auslegung dieses § 11b Tierschutzgesetz spricht sich hierzu u.a. unter Punkt 2.1.1 (Hunde) aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Double-Merle und in diesen Zusammenhang stehender Taubheit sowie verschiedenen Augendefekten der Nachkommen, ganz klar für ein Verbot zur Verpaarung von homozygote Weißträger (MM) und dem Paarungstyp Tiger x Tiger (Mm x Mm) aus.

Qualzuchtgutachten (Seite 23): http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/Qualzucht.pdf?__blob=publicationFile

Nun lese ich heute das der Mitgliedsverein DDC (Deutscher-Doggen-Club) wohl mit Zustimmung des VDH einer solchen

gefleckt x gefleckt (also Mm x Mm) Verpaarung im Rahmen einer "Gefleckt-Studie" genehmigt hat: http://www.doggen-vom-goldbergsee.de/wir_planen.htm

Also das es so etwas in unserer Zeit noch geben muss und hinter so etwas auch noch der VDH, samt seinen Slogan "Gut für den Hund, Gut für Sie" steht, für so etwas kann ich kein Verständnis finden, es macht mich eigentlich nur noch traurig und wütend!

Und über das, was aus den tauben und vielleicht sogar blinden Welpen wird die aus einer solchen Verpaarung ja mit einer Wahrscheinlichkeit von 25 % zu erwarten sind, möchte ich erst gar nicht weiter nachdenken... a050.gif

Was ich mich in die diesem Zusammenhang aber eben auch frage ist, wie es denn sein kann das sich der VDH bzw. einer seiner Mitgliedsvereine über das Tierschutzgesetz hinwegsetzen kann, regiert hier mal wieder Geld die Welt oder muss man so etwas als einen vom VDH geförderten "Tierversuch" verstehen was dann die zu erwartenden tauben und blinden Welpen als Tierversuchsopfer rechtfertigt ??? :wall:

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Quarus

Wieso sollte das hier jemand wissen? Wenn Dich der Grund für diese Ausnahmeregelung wirklich interessiert, wäre es wohl der einfachste Weg, Informationen beim Züchter oder seinem Verein einzuholen.

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War schon klar, daß ein Thema, wo der VDH nicht so gut abschneidet, hier nicht beachtet wird! :so

@Quarus: Was ist so schlimm, hier eine solche Frage zu stellen? Das ist ein Hundeforum, oder liege ich falsch? :so

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steffen
Wieso sollte das hier jemand wissen? Wenn Dich der Grund für diese Ausnahmeregelung wirklich interessiert, wäre es wohl der einfachste Weg, Informationen beim Züchter oder seinem Verein einzuholen.
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=71878&goto=1526197

Eben! :party:

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@ Jaspi

Danke für Deinen Hinweis - Mache es auch in anderen Haustierforen bekannt.

Ich weiß nicht ob es hier in unserem Forum möglich ist, ein Anschreiben an den VDH zu formulieren, mit genau dieser Fragestellung und den Hinweisen von Dir. Würde mich auch interessieren, wie so etwas in Deutschland noch möglich ist.

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COMpanion

Das Gutachten zur Auslegung dieses § 11b Tierschutzgesetz spricht sich hierzu u.a. unter Punkt 2.1.1 (Hunde) aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Double-Merle und in diesen Zusammenhang stehender Taubheit sowie verschiedenen Augendefekten der Nachkommen, ganz klar für ein Verbot zur Verpaarung von homozygote Weißträger (MM) und dem Paarungstyp Tiger x Tiger (Mm x Mm) aus.


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=71878&goto=1525648

Dieses Gutachten zur Auslegung von §11b empfielt ein Verbot aber verbietet es nicht!

Du hast recht eine Zucht ist von double Merle bzw. Weißtieger ist aufgrund der zu erwartenden Schäden verboten und wird als Qualzucht eingestuft. Nicht aber nicht im Rahmen eines Tierversuches! Und wenn dieser Amtlich gemeldet wurde und alle dazugehörenden Auflagen erfüllt werden wird er auch genemigt und ich denke da wird sich dann der VDH auch ncht dagegen stellen da er selbst vermutlich an den Ergebnissen intressiert sein wird. Die Empfehlung des Gutachtens begründet sich auf veraltete Fachliteratur auch wenn diese durchaus nochimmer Richtigheit haben kann könnte es auch sein das es inzwischen neue Erkenntnisse gibt die zu dieser Zeit von den Autoren nicht berücksichtigt werden konnte.

Es wäre allerdings Intressant was man nun genau dabei erforschen möchte. Welche Ergebnisse erhofft man sich?

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UliH.

Du hast recht eine Zucht ist von double Merle bzw. Weißtieger ist aufgrund der zu erwartenden Schäden verboten und wird als Qualzucht eingestuft. Nicht aber nicht im Rahmen eines Tierversuches! Und wenn dieser Amtlich gemeldet wurde und alle dazugehörenden Auflagen erfüllt werden wird er auch genemigt und ich denke da wird sich dann der VDH auch ncht dagegen stellen da er selbst vermutlich an den Ergebnissen intressiert sein wird.
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=71878&goto=1526261

Das denke ich auch.

Es gbit auch viele andere Zuchtversuche von Verhaltensforschern in Sachen Hund, die man normalerweise so nicht durch führen darf (z.B.die Zucht WolfxPudel).

Wenn ich mich richtig entsinne, bist du doch auch mit deinem Schwarz-Spitz und Suomen-Lapinkoira in dem jeweils angegliederten VDH-Zuchtverein.

Der VDH beantwortet seinen Mitgliedern immer recht offen alle Fragen. Einfach mal da direkt nachfragen.

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[

Es wäre allerdings Intressant was man nun genau dabei erforschen möchte. Welche Ergebnisse erhofft man sich?
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=71878&goto=1526261

Deine Frage finde ich wichtig und vor allem warum muß man das noch erforschen, wenn man genug negativ Beispiele bereits kennt. Mir erschließt sich der Sinn solch einer Versuchsreihe nicht.

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COMpanion

Bitte wartet mit euren Kommentaren. ich melde mich geleich wieder.

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