Zum Inhalt springen
Registrieren

Hund soll aus der Wohnung raus :(:(


Anne_HST

Empfohlene Beiträge

Anne_HST

Hallo liebe Fories,

Ich bin total betrübt und echt traurig gerade :(

Kurz zu der Geschichte....

Ich bin mit meinem Freund zusammen nach Greifswald gezogen, dort ist es echt schwierig ne Wohnung mit einem Hund zu bekommen, man muss von ALLEN Mietern Unterschriften haben, die es mir erlauben den Hund in der Wohnung zu halten. Soweit so gut ich habe Unterschriften gesammelt und es fehlten insgesamt 2 von 11.

Ich musste aber ALLE vorzeigen. Ich bei der Genossenschaft gewesen und erklärt das mein Hund auf Probe mitkommt weil sich 2 nun nicht sicher waren.

Und ebend bekomme ich tatsächlich einen Brief, das angeblich eine Beschwerde vorliegt wegen unerlaubter Hundehaltung!!!!

Und ich habe bis zum 15.7 Zeit die Unterschriften zu sammeln:(:(

Wisst ihr wenn ich so einen üblen Kläffer hätte der nur am bellen ist oder wat weiß ich, aber Max? der gibt nicht einen Ton von sich, ist ruhig, bellt nicht jault nicht gar nix......

Ich bini echt so verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll :(

Ich würde ja umziehen wieder aber mein freund hat da keinen Bock drauf, aber abgeben nach 6 Jahren bloß weil 1 Mensch ein Tierhasser ist? :(:(

Traurige Grüße Anne und Max

Link zu diesem Kommentar
  • Antworten 102
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • gast

    33

  • Anne_HST

    30

  • Fusselnase

    8

  • Püppi2008

    3

Top-Benutzer in diesem Thema

Veröffentlichte Bilder

huhu

also zunächst einmal nicht in panik verfallen. Die Unterschriftengeschichte ist erstmal unwichtig.

Schau bitte mal in Deinen Mietvertrag und poste am besten mal die Klausel die drin steht, dann kann ich Dir zur rechtlichen Situation was schreiben.

Was Deinen Hund angeht. Es ist klar, dass Du aufgefordert wirst die "unerlaubte hundehaltung" zu unterlassen, vorausgesetzt sie ist unerlaubt. Es wäre schlauer von Dir gewesen, einfach nichts zu sagen und Deinen Hund erstmal sofern nachgefragt wird als Besuchshund anzugeben oder sich erstmal daran zu halten. Einen Besucher mit Hund kann Dir ohnehin keiner verbieten.

Ansonsten ist jetzt wichtig:

1. Zeig her Deinen Mietvertrag bzw. die entsprechende Klausel.

2. Danach such doch auch mal das Gespräch mit den beiden die das Verweigern. Vielleicht kann man da was bewegen?

Link zu diesem Kommentar

Das ist ja voll Schei*e ... :(

Aber nochmal zum Verständnis: Fehlen jetzt noch 2 Unterschriften wegen Unsicherheit oder gibt es tatsächlich eine Beschwerde (wegen was auch immer)?

Link zu diesem Kommentar
Fusselnase

Oje. Du kannst es nur versuchen und hoffen. Es wird sicher schwierig, wenn die Bestimmungen so sind und es schon eine Beschwerde gab.

Notfalls müsst ihr eben doch wieder umziehen.

Leider gibt es in jedem Haus so einen Querschläger. Bei uns gegenüber wohnt "das Böse", aber alle anderen mögen uns und lieben die Hunde.

Mensch, das tut mir wirklich leid!

Link zu diesem Kommentar
Anne_HST

Ja ich gucke gleich mal wegen dem Mietsvertrag :(

Es fehlen 2 Unterschriften das ist richtig und ob wirklich eine Beschwerde vorliegt weiß ich auch nicht! Vllt haben Sie es ja nur als Vorwand genommen um mich nochmal an die Unterschriften zu "erinnern":(

Link zu diesem Kommentar

So hatte ich das verstanden - unabhängig davon, ob das rechtlich so ok ist.

Wenn sie sagen, Hundehaltung bei 11 Unterschriften ist ok, dann ist sie nach deren Logik mit nur 9 Unterschriften nicht erlaubt.

Link zu diesem Kommentar

Entschuldige taringa, aber das ist rechtlich leider Quatsch. Die Logik ist unwichtig. Was zählt ist die Rechtslage. Zunächstmal muss man seine eigene rechtliche Position kenne um einschätzen zu können wie man sich verhalten soll. alles andere ist vorher spekulation. Daher: Mietvertrag bzw. die Klausel her.

Die Unterschriftengeschichte wird häufig angewandt, ist jedoch schlicht und ergreifend Blödsinn.

Ausführlicher werde ich was zu schreiben, wenn die Klausel hier ist, da ich sonst zuv iele Aspekte beschreiben muss.

Link zu diesem Kommentar

Was ist denn mit den Leuten von denen dir die Unterschriften fehlen? Wieso haben die nicht unterschrieben und wollen sie dies auch definitiv nicht? War das mit der Probe von dir ausgedacht oder hatten die Leute sich so geäußert?

Gibt es noch weitere Hunde bei euch im Haus?

Link zu diesem Kommentar
Anne_HST

§ 10

Zustimmungspflichtige Handlungen des Mitgliedes

(2) Das Mitglied bedarf der vorherigen Zustimmung der Genossenschaft, wenn es Tiere hält oder in Pflege nimmt oder aus sonstigen Gründen nicht nur vorrübergehend in den genutzten Räumen aufnimmt; dies gilt nicht für sogenannte Kleintiere ( Zierfische, Kanarienvögel, Schildkröte etc.), die in den üblichen Grenzen gehalten werden.

Die Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung der Hundehaltung wird von folgenden Kriterien abhämgig gemacht. Danach darf

- nicht die Haltung mehrerer Hunde begehrt werden,

-der Hund ausgewachsen nicht höher als eine ausgewachsene Hauskatze sein,

-nur eine artgerechte Haltung möglich sein,

-es sich nicht um einen Kampfhund handeln,

-von ihm noch keine Störungen ausgegangen sein und

- es müssen alle Hausbewohner bzw. Bewohner des Aufganges zur Hundehaltung zugestimmt haben.

-Das Mitglied hat sein besonderes interesse sowie seine Eignung zur Hltung des hundes darzulegen.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...