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Zitate / Urheberrecht


Mark

Empfohlene Beiträge

Wie wäre es, wenn Ihr das Thema "Zitieren / Urheberrecht" rechtlich aufbereitet?

Hinweise, die dann

a) von dem Team problemlos überprüfbar sind

B) rechtlich unbedenklich sind

Im Übrigen: http://www.polar-chat.de/site.php?template=urhg

Ich schau mir das im Nachgang an.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hi Mark,

ich finde es für eine Diskussion tatsächlich angenehmer, wie in anderen Foren auch zulässig, Zitate mit Hinweise zur Quellenangabe zuzulassen.

Jede Zeitung darf unter Berücksichtigung der Quellenangabe zitieren, ohne das Urheberrecht zu verletzen.

Wieso einzig der Polar-Chat nicht?

Ich fände es eine tolle Verbesserung des Forums.

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caronna

Das mit Zitaten ist gar nicht so einfach!

Abgesehen davon das die Quelle angegeben werden muss ist laut einigen Rechtsquellen auch die Länge des Zitats entscheidend, wobei auch die Länge des Artickels (wobei das Zitat kommt) ausschlaggebend ist.gegen ein, zwei Sätze ist bestimmt nichts einzuwenden, wenn deutlich gemacht wurde!

Die Sache mit dem Urhebergesetz und den Zitaten ist sehr kompliziert, ich kann schon verstehen wie Mark das gelöst hat, schließlich sind die Moderatoren keine Rechtskundigen auf dem Gebiet ;)

Eine Urheberrechtsverletzung kann für Mark sehr teuer werden, dann wenn die Abmahnmafia was in den falschen Hals bekommt. Polar-Chat wäre lohnend das sehr groß.

das beste ist immer selbst zu formulieren, selbst wenn mensch sich auf ein konkrete Aussage bezieht wie z.b. Person XY sagte bei der und der Gelegenheit sinngemäß: bla bla bla bla ;) das geht auch so bei Büchern, muss sogar wenn was zusammengefasst wird.

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UliH.

Ich zitiere oftmals aus dem "Schwarzbuch" - die Genehmigung des Autors, dass ich das darf, habe ich Katja zukommen lassen.

Edith:

Ich habe mit Herrn Jung selber Kontakt aufgenommen, da ich etliches auf für meine eigenen Homepage verwenden möchte und er hat mir schritlich bestätigt, dass ich das darf, wenn ich dazu schreibe, dass es aus dem "Schwarzbuch" entnommen ist.

Was ich auch immer dazu schreibe.

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Ich traue mich fast nicht, was dazu zu schreiben, da mein Thread diesbezüglich wohl nicht als angebracht eingestuft und geschlossen wurde, aber da Mark das Thema nochmal aufrollt, wird es wohl in Ordnung gehen.

Wie wäre es, wenn Ihr das Thema "Zitieren / Urheberrecht" rechtlich aufbereitet?

Was genau möchtest Du von den Usern haben? Was braucht Du? Ich steuer gern alls zu dem Thema bei, da es mir ein Herzenswunsch ist, dass zitiert werden kann.

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Das ist eine ganz schwierige Kiste mit dem Zitieren. Denn es bleibt einfach geistiges Eigentum des Verfassers.

Theoretisch müsste man sich wie uli es sagt die Erlaubnis einholen.

Mir fällt zu dem auf, das Zitate oft aus dem Zusammenhang gerissen werden. Und dann verfremdend dargestellt werden.

Da hat der Urheber sicher was dagegen.

Diese Probleme können wir uns alle sparen, dadurch das wir unsere eigenen Gedanken verwenden.

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UliH.

Nein Peter, nicht theoretisch - sondern PRAKTISCH !!!

Für meine HP schreibe etliche Autoren an, oder auch Verlage. Je nachdem ob der Autor noch lebt.

Oftmals habe ich auch wissenschaftlliche Berichte, wo ich die TÄ anschreibe.

Bis jetzt hat nur eine Klinik in München "Nein" gesagt (war interessant - sie können sich mit dem medizinischen Inhalt meiner Seite nicht indendifizieren, weil ich auch Goldakupunktur drinne habe :D ) und eine schweizer TÄ wollte Geld dafür.

Herr Jung vom Schwarzbuch hat mir eine generelle Freigabe für meine HP und Hundeforen gegeben.

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Denn es bleibt einfach geistiges Eigentum des Verfassers.

Richtig.

Theoretisch müsste man sich wie uli es sagt die Erlaubnis einholen.

Falsch. Man fühlt sich dann zwar besser, ist jedoch nicht zwangsläufig nötig.

Wie wäre es, wenn Ihr das Thema "Zitieren / Urheberrecht" rechtlich aufbereitet?

Hinweise, die dann

a) von dem Team problemlos überprüfbar sind

B) rechtlich unbedenklich sind

Im Übrigen: http://www.polar-chat.de/site.php?template=urhg

Ich schau mir das im Nachgang an.zitieren

Ich versuche mal das beizusteuern, von dem ich glaube Mark meint es.

Zunächst mal die relevanten Gesetztexte aus dem Urheberrecht:

§ 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

2. [...]

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen./QUOTE]

Ferner die gesetzliche Regelung der Zitate:

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.

einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2.

Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3.

einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Aus diesen beiden Paragraphen ergibt sich bereits die rechtliche Situation. Ferner verweise ich auf

§ 63 des UrhG zum Thema Quellenangabe:

§ 63

Quellenangabe

(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 sowie der §§ 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.

(2) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. In den Fällen der öffentlichen Wiedergabe nach den §§ 46, 48, 51 und 52a ist die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers stets anzugeben, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.

(3) Wird ein Artikel aus einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt nach § 49 Abs. 1 in einer anderen Zeitung oder in einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben, woraus der Artikel entnommen ist; ist dort eine andere Zeitung oder ein anderes Informationsblatt als Quelle angeführt, so ist diese Zeitung oder dieses Informationsblatt anzugeben. Wird ein Rundfunkkommentar nach § 49 Abs. 1 in einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber auch das Sendeunternehmen anzugeben, das den Kommentar gesendet hat

Zur weiteren Erklärung verweise ich zum Beispiel auf die Richtlinien der TU Dresden:

Wer weiter lesen möchte, kann es hier tun. http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm

Wer das Urheberrecht selbst lesen möchte kann es hier tun: http://dejure.org/gesetze/UrhG

Last but not least, verweise ich auf einen Informationstext im Wikipedia, welcher besonders die Internerproblematik behandelt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen

Die Gesetzlage ist nicht anders, der Artikel beleuchtet jedoch die Problematik der korrekten Quellenangabe.

Zusammenfassend:

Texte sind nicht zwangsläufig urheberrechtlich geschützt. Wenn urheberrechtlich geschützt, so wird das Urheberrecht durch das Zitatrecht eingeschränkt. Bedetet vereinfacht, man darf unter korrekter Quellenangabe fremde urheberrechtlich geschützte Texte verwenden, sofern sie in einen eigenen Text (Sprachwerk genannt) Verwendung und Einbettung finden.

Ich hoffe, das wir nciht wieder böse aufgefasst, sondern als das was Mark gefordert hat, nämlich eine rechtliche Aufbereitung, die durchaus auch aufwendig war.

Grüße

Ergänzung:

Was viele hier meinen ist das KOPIEREN, also eine Nutzung. Hier muss man strikt vom ZITIEREN unterscheiden und nicht alles in einen Pott werfen ;)

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Fiona01

a) von dem Team problemlos überprüfbar sind

B) rechtlich unbedenklich sind

Hallo aufwiedersehen,

alleine wenn ich das von dir als Quellen Aufgetane durchlese, wird mir persönlich schon klar, dass das Thema Urheberrecht und Zitate recht komplex ist.

Ob das Überprüfen für uns bzw. für mich, denn ich kann nur für mich sprechen, dann tatsächlich problemlos umzusetzen ist, wie oben von Mark erbeten, ist doch hier die Frage.

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UliH.

Ob das Überprüfen für uns bzw. für mich, denn ich kann nur für mich sprechen, dann tatsächlich problemlos umzusetzen ist, wie oben von Mark erbeten, ist doch hier die Frage.

Bei mir steht IMMER dabei, dass ich die Genehmigung habe und die Katha vorliegt, wenn ich zitiere. Das ist dann relativ einfach.

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