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12.09.11: Demo in Düsseldorf für Freilaufgebiete und gegen Behördenwillkür


Marita2307

Empfohlene Beiträge

Marita2307
Also Mettmann hat defenitiv keine Auslaufflächen und hier herrscht überall Leinenpflicht.

Was mich noch interessiert wäre: Ich hab ja einen "Hund Bestimmter Rasse" laut LandeshundeGesetz Nrw. Auf Hundeauslaufgebieten darf Sie ohne Maulkorb und Leine laufen. Jetzt gibt es die aber nicht in Mettmann. Kann ich mich auf irgendwas berufen?

Wenn Dein Listenhund die amtliche Maulkorb- und Leinenbefreiung hat (durch Verhaltenstest), dann erreicht er damit nur die Pflichten und Rechte der "Normalhunde", hier in NRW also aufgrund seiner Größe/Gewicht dann die für 40/20-Hunde. Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn aber per LHG oder Kommunalordnung generelle oder bestimmte Anleinpflichten in bestimmten Orten/Flächen bestehen, dann darf er dort also auch nur angeleint, aber ohne Maulkorb laufen.

Ich (mit 40/20 Hunden = Collies) habe z.B. mal angefragt, ob ich nicht freiwillig auch den amtlichen Verhaltenstest oder sonstige amtliche Überprüfung (z.B. amtliche Begleitung bei tatsächlichen Spaziergängen mit allen Risiken ...) machen könnte, damit ich (wie früher ... vor dem Jahr 2000) einfach selbst und verantwortungsvoll bestimmen kann, wann und wo ich an- oder ableine (zumal ich ja voll haften muss, wenn was passieren sollte ...), aber das ist auch nicht möglich, würde ja quasi dann ein Freifahrtschein sein und ist gesetzlich für Privathunde eben nicht möglich. Das mit der Selbstbestimmung geht nur für Dienst-, Jagd- oder Rettungshunde und auch nur bei der aktiven Arbeit bzw. im Dienst.

Nichtmal Hamburger Verhältnisse ("freiwilliger Hunde-Führerschein") ist hier gewollt, was ich einerseits auch verstehen kann, denn wer will Hunde und Halter nach einheitlichem Qualitätsstandard fortbilden( erziehen) und auch noch prüfen, quasi solange sich jeder Mensch auch "Trainer" nennen darf und Ämter dafür keine Kapazitäten haben. Auch das Anerkennen von Begleithundprüfungen wird abgelehnt.

Die Zeiten, wo man die Kirche im Dorf ließ, sind seit 2000 vorbei ... und solange sich zu viele Hundehalter damit abfinden, sich nicht solidarisch zeigen, viel zu viele schwarze Schafe auffallen (z.B. auch mit Hundesch...) wird es sich auch nicht in Richtung mehr Hundefreundlichkeit ändern lassen. Meistens wird übrigens sogar mit Hundedreck argumentiert, nicht mit Gefährlichkeit von Hunden (daran meint man zu erkennen, wie wenige Hundehalter rücksichts- und verantwortungsvoll sind, also lieber Leinenzwang ...!)

LG

Marita

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COMpanion

Dieses Thema mit genereller Leinenpflicht hatten wir doch schon mal. http://www.polar-chat.de/topic_67762.html da gibt es inzwischen einige Gerichtsurteile die einen generellen Leinenzwang als Gesetzeswidrich einstufen.

Leinenzwang darf nur für einzelne Tiere oder in bestimmten Bereichen bzw zu bestimmten Anlässen ausgesprochen werden. So kann die Stadt z. B Parkanlagen Spielpätze Schulen sperren die Fußgängerzohne jedoch frei lassen. Ist zum Beispiel ein Faschingsumzug so kann auch in der Fusgängerzohne trotz freilaufzone Leinenflicht bestehen. Somit ist in dieser Stadt jeder Busgeldbescheid unwirksam und man sollte am Widerspruch nicht spaaren. Auch empfield es sie Die Urteile Auszudrucken und mitzuführen um sie einem Beamten zu Zeigen auch kann man mit dem Tierschutzgesetz und der Hundehalterverordnung argumentieren die eine Artgerechte Haltung verlangt und einem Hund auch Freilauf zuspricht.

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Marita2307

Hallo Petty,

das Mitführen von Gerichtsurteilen bringt m.E. genauso viel, als würde man mit einer Politesse darüber streiten, ob man sein Auto nun im Halteverbot parkt oder nicht.

Die Ordnungshüter, die das kontrollieren, sind angewiesen und verpflichtet, jedes Vergehen bzw. jede Ordnungswidrigkeit aufzunehmen. Sie haben auch nicht die Macht, zu urteilen, ob ja oder nein - ob zum Beispiel ein Hund andere Menschen/Tiere gefährdet, oder man ein Auge zudrücken kann. Der "normale" Ordnungshüter hat nicht die Kompetenz, eigene "Urteile" zu sprechen, er gibt nur an seine Behörde weiter, was er bezeugen kann.

Deswegen ist es aber umso wichtiger, dass dann an höherer Stelle "zu diskutieren", z.B. bei (vermeintlichen) Ungerechtigkeiten Widerspruch einzulegen und nicht durch Bezahlung eine (vermeintliche) Ungerechtigkeit der Einfachheit halber zu akzeptieren. Da sollte man aber natürlich im Einzelfall rechtliche Beratung einholen, ob man Chancen hat, sonst kann es nämlich wirklich teuer werden, wenn man am Ende "verliert".

Wenn aber auch "falsche" Bußgelder lieber zu 95 % bezahlt werden, schon allein um Ärger und Mühen zu vermeiden, und dann die 5 % Widersprüche im Einzelfall "wegen Risiko vor Gericht zu verlieren" vom Amt lieber storniert und eingestellt werden, dann kann sich trotz solcher Urteile (die ja nur "Wegweiser" bzw. Präzedenzfälle sind) nichts ändern. Es sei denn, man versucht es politisch und daran arbeiten wir ja seit Jahren für Düsseldorf (und andere Vereine und Initiativen auch für andere Städte). Die Interessen für Minderheiten durchzusetzen und Hundehalter sind nunmal eine Minderheit gegenüber Nicht-Hundehaltern erfordert aber, dass man trotzdem eine Lobby mit gleichen Interessen bildet, d.h. VIELE Halter dieses Interesse unterstützen (es gibt aber z.B. auch Hundehalter, die für generellen Leinenzwang dankbar sind ...).

LG

Marita

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Das Urteil ist leider nicht bindend für D-dorf, Mettmann, Hilden etc. da diese sich in Gerichtsbezirken befinden dir nicht dem OLG Hamm unterstehen.

Das OLG Hamm ist für folgende Bezirke zuständig:

Landgerichtsbezirk Arnsberg

Landgerichtsbezirk Bielefeld

Landgerichtsbezirk Bochum

Landgerichtsbezirk Detmold

Landgerichtsbezirk Dortmund

Landgerichtsbezirk Essen

Landgerichtsbezirk Hagen

Landgerichtsbezirk Münster

Landgerichtsbezirk Paderborn

Landgerichtsbezirk Siegen

LG

Detlef

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  • 2 Wochen später...
Marita2307

Nur noch 4 Tage bis zur Demo am Montag ...

Dankeschön allen Daumendrückern - ich hoffe es hilft, denn es ist arg wichtig für 19.000 Düsseldorfer Hunde und deren Halter, dass da eine beeindruckende Menge an Menschen steht.

"Menschen Tiere Werte" als Veranstalter ist übrigens auch bei Facebook mit der Demo-Ankündigung.

Insofern wäre ich Euch auch da für Unterstützung dankbar. ;)

LG

Marita

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