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Müssen wir sie wieder hergeben?


AngelTessy

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AngelTessy

Wie haben ein großes Problem.

Seid 1 Jahre waren wir auf der Suche nach einem zweiten Chi. Es war nicht so einfach da die meisten weit entfernt zu besichtigen waren. Mein Mann Arbeitet sehr viel und hatte meist keine Zeit so weite Strecken zu fahren. Auch war schon lange meine Überlegung einen Armen Chi zu nehmen.

Vor einer Woche habe ich eine Anzeige " Chihuahua in liebevolle Hände abzugeben"

gelesen. Da es in unserer Stadt war, haben wir sofort einen Termin gemacht und sind noch am gleichen Abend hingefahren.

Das kleine Hündchen war 4 Monate alt. Die junge Besitzerin ( Noch in der Ausbildung ) hatte Ihn vor über 2 Monaten von einer Züchterin gekauft. Der Hund wollte auch nicht selber fressen, so musste Sie noch mit Aufzugsmilch nachhelfen.

Mein Mann, meine Tochter unsere Hund und ich hatte uns sofort in die kleine Verliebt. Die Besitzerin hatte keine Zeit für sich um die kleine zu kümmern. Sie war von Anfang an fast nur alleine. Sie war gesund aber sehr dünn und hatte viele Flöhe.

Die Besitzerin liebte die kleine sehr, aber es wäre besser für sie wenn sie ein gutes Zuhause findet.

Am liebsten bei Ihr in der Nähe, damit sie die kleine Besuchen kann und auch sicher sein kann das es Ihr gut geht. Das können wir der kleinen Maus auch bieten. Wir haben einen zwei Jahre alten Kastrierten Rüden, einen eingezäunten Garten. Meine Tochter und ich haben auch viel Zeit für unsere Tiere. Da wir unser Büro im Haus haben, sind die Hunde nie lange alleine.

Jetzt hat die Züchterin davon erfahren und hat der Käuferin gedroht, sie soll bis zum 1.10 den Hund zurück in die Zucht bringen. Bekommt aber nur noch den halben Kaufpreis zurück.

So würde es im Vertrag stehen. Die Käuferin hat zwar einen Vertrag unterschrieben, aber nie wie zugesichert war die Zweitschrift erhalten. Sie möchte auch auf keinen Fall den Hund der Züchterin zurückgeben.

Aber wir möchten uns nicht mehr von Ihr trennen, sie gehört doch jetzt zu unserer Familie. Wir haben alle die Kleine so lieb gewonnen.

Meine Tochter hat unsere Tiere so lieb und Sie haben einen großen Wert in Ihrem Leben.

Ich habe mit der Besitzerin einen einfachen Hundevertrag gemacht und habe ca. 600 Euro bezahlt.

Haben wir Rechte auf den Hund? Soll ich zum Anwalt gehen?

Was sollen wir tun.....die kleine hatte mit Ihren 4 Monaten jetzt den dritten Besitzer. Wenn sie jetzt wieder weg käme, würde sie mit Sicherheit Schaden davon tragen.

Bitte helfen sie uns.

Ganz Liebe Grüße

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flying-borders

Leider weiß ich nicht wie da die rechtliche Situation ist, ist natürlich blöd wenn die Vorbesitzerin keinerlei Vertrag in Händen hat und nur die Züchterin.

Ich würde zu einem Anwalt gehen und dort um Rat fragen.

Ich drücke euch in jedem Fall die Daumen, das das ganze ein gutes Ende nimmt.

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nimm du doch mal Kontakt mit der Züchterin auf, erklär ihr alles aus deiner Sicht und das du de Hund gekauft hast und dann seh weiter..

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Na ja zunächst mal hat die Vorbesitzerin einen Vertrag mit der Züchterin und nicht Ihr.

Sollte da jedoch z.B. wegen Teilzahlung ein Eigentumsvorbehalt enthalten sein und die Vorbesitzerin noch nicht alle Vertragsbedingungen erfüllt haben, hätte sie Euch etwas verkauft was ihr gar nicht b.z.w. noch nicht gehört. In dem Fall könnte es passieren das der Hund zurückgefordert wird.

Nur weil sie keine Vertragsausfertigung hat heißt das nicht das der Vertrag keine Gültigkeit hat wenn er von beiden Seiten unterschrieben ist. Das könnte ja schließlich auch nur eine Schutzbehauptung sein.

Ich würde zunächst mal abwarten was passiert und wenn der Hund tatsächlich zurückgefordert wird einen Anwalt konsultieren.

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Also die meisten Züchter geben einen Hund mit einem Vorverkaufsrecht ab, d.h. es ist nicht erlaubt den Hund an Dritte (euch) weiterzuverkaufen. Dies kann widerrum nur die Züchterin. Die Züchterin "kauft" den Hund (zu einem bestimmten Preis, z.B. halber Verkaufspreis) zurück. Die Hundehalterin darf den Hund gar nicht weiterverkaufen.

Wieso setzt ihr euch nicht mit der Züchterin in Verbindung und "kauft" den Hund dann quasi wieder von ihr? gehe nicht davon aus dass die Züchterin den Hund behalten will.

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Kennt ihr den Namen der Züchterin? Es spricht auf jeden Fall für sie, dass sie den Kleinen zurücknehmen will und sich kümmert

Falls ja, setzt euch mit der in Verbindung, einem seriösen Züchter geht es darum, dass es der Welpe gut hat. Wenn ihr dies gewährleisten könnt, wird die Züchterin bestimmt damit einverstanden sein, dass der Welpe bei euch bleibt.

Wahrscheinlich wird sie dies überprüfen wollen, aber das finde ich völlig in Ordnung

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.....So würde es im Vertrag stehen. ....

Das Vorkaufsrecht des Züchters auf den von ihm gezüchteten, zu veräußernden Hund, steht in den allermeisten Kaufverträgen. Klingt wichtig und gefährlich, ist aber reiner Schnullifax. Es sei denn, im Vertrag steht, bei Zuwiderhandlung wäre eine Summe in Höhe von xxx an den Züchter zu zahlen. Diese Summe wäre bei Vertragsbruch durch den Züchter einklagbar. Die Summe, nicht der Hund.

Wichtig ist also, was genau im Kaufvertrag steht.

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Ich finde es irgendwie eine komische Züchterin, wenn sie einen Welpen verkauft der dann noch mit einer Aufzuchtsmilch groß gezogen werden muss oder?

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nimm du doch mal Kontakt mit der Züchterin auf, erklär ihr alles aus deiner Sicht und das du de Hund gekauft hast und dann seh weiter..

Die namenlose Themenstarterin, die sich hier albern AngelTessy nennt, hat mit den Querelen zwischen Züchterin und ursprünglicher Besitzerin nichts zu tun. Es wäre falsch, unnütz und kontraproduktiv, sich da einzumischen.

Die Züchterin kann nur was von der ehemaligen Besitzein wollen, nicht aber von der namenlosen Themenstarterin, die sich hier albern AngelTessy nennt. :kaffee:

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Die namenlose Themenstarterin, die sich hier albern AngelTessy nennt, hat mit den Querelen zwischen Züchterin und ursprünglicher Besitzerin nichts zu tun.

Kann es sein, dass du hier etwas über die Stränge schlägst? Hättest du das albern nicht einfach weglassen können?

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