gast 27. September 2011 Teilen 27. September 2011 Ich habe jetzt gelesen, das mja in NRW als Halter von Hunden die Größer als 40 cm und schwerer als 20 KG sind, einen Sachkundenachweis haben müssen. Was bedeutet das genau? Wir haben uns für einen Labrador/Gol.Retriever/Collie Mix entschieden, ist das auch so ein "Fall"? Oder sind die kleiner oder leichter? Link zu diesem Kommentar
schwarze Kiwi 27. September 2011 Teilen 27. September 2011 Wird größer sein als 40cm. Link zu diesem Kommentar
McChappi 27. September 2011 Teilen 27. September 2011 Hmm es gibt wohl ausnahmen, weil zum Beispiel bei unseren Pflegehund mussten wir das nicht machen, obwohl der 51cm hat, weil die Rasse Chow Chow nicht als große Rasse gild... hab ich auch nicht ganz verstanden. So hatte es mir Ulli erklärt und bei nachfrage im Stadtbüro kam man zum selben Ergebniss... Link zu diesem Kommentar
gast 27. September 2011 Autor Teilen 27. September 2011 Ich glaube die werden nur ein Tick größer als ein Rehpinscher Nu mal im Ernst, bei der Mischung kommst du nicht um den Sachkunde Nachweiß herum. Der soll aber nicht so schwer sein. Du wirst wohl so von ca 40 Kg Hund und je nachdem wer in der Größe durch kommt mit bis zu 50-60 cm Schulterhöhe rechnen können. Gruß Michael und die Wuffelbande Link zu diesem Kommentar
McChappi 27. September 2011 Teilen 27. September 2011 Frag bei euch im Stadtbüro oder Ordnungsamt nach... Sag den nicht deinen Namen und frag Anonym ... Dann kann man es dir genau sagen Link zu diesem Kommentar
Koernchen 27. September 2011 Teilen 27. September 2011 Das ein solcher Mix kleiner als 40cm und leichter als 20kg bleiben soll kann ich mir absolut nicht vorstellen. Ich denke auf mindestens 50cm (eher ein wenig mehr) und 25-30kg wirst du dich einstellen müssen bei so einem Mix. 100%ig kann man das zwar bei einem Mischling nie vorhersehen, aber soweit ich weiß werden alle genannten Rassen größer und schwerer. Was genau der Sachkundenachweis in NRW erfordert würde ich bei der Stadt erfragen. Meine erste Anlaufstelle wäre die, bei der ich den Hund auch prinzipiell zur Steuer anmelde. Bei uns ist das der normale Bürgerservice. Link zu diesem Kommentar
gast 27. September 2011 Autor Teilen 27. September 2011 Den Sachkundenachweis muß du machen wenn der Hund größer 40 cm ODER schwerer 20 KG ist. Die Fragen sind aber easy, wenn auch nicht immer eindeutig. Wir haben den Nachweis in der Hundeschule gemacht. Link zu diesem Kommentar
gast 27. September 2011 Autor Teilen 27. September 2011 War da nicht auch noch was mit Befreiung vom Nachweis wenn du in den letzten 2 Jahren Hundehalter warst ? Gruß Michael und die Wuffelbande Link zu diesem Kommentar
diesiso 27. September 2011 Teilen 27. September 2011 Ich hab den Nachweiß schon im Jahre 2003 / 2004 gemacht.... da kam das in NRW gerade so auf. Selbst wenn Dein Hundi die Größe oder Schwere nicht erreichen sollte, was ich nicht glaube. Tut der Test doch nicht weh. Ich hab mitlerweile zwei mal den Sachkundenachweis gemacht. Link zu diesem Kommentar
Koernchen 27. September 2011 Teilen 27. September 2011 @Black Devil: So ist das mit dem ab 2013 vorgeschriebenen Hundeführerschein für alle Neuhundehalter in Niedersachsen...mag sein das du das verwechselst...zumindest weiß ich nur in Niedersachsen von dieser Regelung Link zu diesem Kommentar
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