melle2885 4. Oktober 2011 Teilen 4. Oktober 2011 Also für 20/40-Hunde ist in NRW stndardmäßig "nur" der Sachkundenachweis Pflicht - kein polizeiliches Führungszeugnis oder sonst irgendein Wisch oder Test. Allerdings ist es auch Pflicht eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Hund chippen zu lassen. Alle drei Nachweise musst du beim Ordnungsamt vorlegen. Den Sachkundenachweis kannst du bei verschiedenen Hundeschulen und Tierärzten machen. Musterfragen kann man sich im Internet ansehen. Sind aber eigentlich nicht schwer. Was die Verpflichtungen und die Ausnahmen angeht, schau dir mal §11 LHundG NRW an. Da steht alles genau drin. Link zu diesem Kommentar
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