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Haftung Tierpension


doribabe21

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Originalbeitrag

Wenn die beiden allein waren, wie können sie genau sagen, dass es DEIN Hund war...?

Eben. Das ist (kann) nicht gesichert sein. Mal davon abgesehen hätte der Schaden vermieden werden können wenn dieser Laptop nicht in der Küche gelegen hätte. Aufräumen ist das Zauberwort.

Zum anderen, wenn es wirklich gesichert wäre dass dein Hund den Schaden angerichtet hat, frage ich mich warum du anzweifelst dass du den Schaden begleichen musst.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Kann sie beweisen das es dein Hund war.

Geile Masche, erneuern die so ihren gesamten Hausstand?!

Nicht ein Cent würd die sehen.

Soll sie mal beweisen das es mein Hund war.

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Ja auf Grund der Sachlage dass niemand genau weiß ob und welcher Hund hier was kaputt gemacht hat, würde ich mich auch vor der Zahlung "drücken".

Aber ich muss ehrlich sagen, ... wenn ich genau wüsste dass mein Hund da etwas kaputt gemacht hat, wäre es für mich eine Selbstverständlichkeit dafür aufzukommen. Wenn ich meinen Hund z.B. zur Schwester, Tante, Oma, Freundin, Bekannte oder sonst wem gebe und er macht dort etwas kaputt, dann komm ich auch selbstverständlich dafür auf, ganz egal ob eine Versicherung eintritt oder nicht.

Nur weil meine Versicherung das vielleicht nicht zahlen will, kann der andere doch nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben. Anders sehe ich das auch nicht in einer Pension. Kann doch nicht sein, dass man auf dem Schaden sitzen bleibt wenn einer der Hunde etwas anstellt. Wenn sich so etwas "einbürgert" wird es bald keine Hundepensionen mit Familienanschluß mehr geben, dann kommen die Hunde in einen ausbruchssicheren Zwinger und gut ist.

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Das sehe ich anders. Wenn die Pension gewerblich ist und Umsatz/Einkommen mit der Hundeunterbringung erzielt wird, gehört das Management des Risikos, das von diesen Hunden ausgeht, zur bezahlten Leistung dazu. Egal, ob es sich auf die Schädigung Dritter oder des Pensionsbetreibers bezieht. Und wenn er keine Versicherung gegen dieses Risiko abgeschlossen hat, muß er den Schaden selbst tragen oder regulieren.

Gebe ich den Hund unentgeldlich zu einem Freund, und er zerstört dort etwas, sind die Kosten mein Bier.

Mit der Abwälzung der Kosten wie im beschriebenen Falle auf den Hundebesitzer wird der Verantwortungslosigkeit und Fahrlässigkeit Tür und Tor geöffnet.

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HappyFinny

Nochmals Danke für eure Antworten.

Grundsätzlich geht es mir nicht darum mich vor einer Zahlung zu drücken, sondern darum wer rechtlich zahlen muss.

Ganz klar wenn mein Hund im privaten Bereich, bei Freunden, Fremden, Nachbarn oder Verwandten einen Schaden verursacht bin ich zuständig und zahle ich diesen auch, bzw. meine Versicherung, da habe ich nun nochmals konkret nachgefragt, das würden die zahlen.

Mein Kind hat z.B. bei Freunden ein Handy beschädigt, meine Versicherung hat gezahlt. Hätte diese nicht gezahlt hätte das selbstverständlich ich selber bezahlt.

Hier geht es aber um eine gewerbliche Pension für die ich bereits viel Geld gezahlt habe, insgesamt fast 90,00 € für 5 Tage, 4 Nächte. Meine Versicherung verweist auf die Betriebshaftpflicht. Die Betriebshaftpflicht zahlt aber ebenfalls nicht, auf den genauen Wortlaut warte ich noch.

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Warum sollte die Betriebshaftpflicht zahlen?

Der Schaden ist keinem Dritten sondern dem Betrieb selbst entstanden. Das deckt eine solche Versicherung natürlich nicht ab.

Wenn das Laptop einem anderen Kunden gehört hätte, ok. Aber so?

Die Haftpflichtversicherung deines Austos zahlt auch nicht für Schäden, die dir selbst entstanden sind.

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HappyFinny

So, ich habe nun auf meine Frage an die Pension was die Betriebshaftpflicht dazu sagt die Antwort erhalten:

....meine Betriebshaftpflicht greift in solchen Angelegenheiten gar nicht, da ich bzw. xxxx keinen Schaden verursacht habe. Das sollte doch Ihre Versicherung besser wissen!

Sie haben den Unterbringungsvertrag von mir unterschrieben und somit sind xxx und Familie xxx Vertragspartner. Im Vertrag steht, dass Sie für Personen- und Sachschäden haften. Wir hatten auch vereinbart, dass Finny im Haus gehalten wird und nicht in der Außenanlage untergebracht wird. Ich kann als Pensionsbetreiber keine 24 Stunden-Daueraufsicht für Ihren (einen) Hund übernehmen.

Ihre Versicherung interessiert mich auch gar nicht, da Sie sich das Geld bei einer Schadensangelegenheit von Ihrer Versicherung wiederholen können/müssen.

Was wichtig ist, dass wir Vertragspartner sind.

Wie wollen wir jetzt weiter verfahren, damit die Angelegenheit einen schnelles Ende findet?

Das heißt also ich muss zahlen. Und in Zukunft kann jede Pension in der ich meinen Hund unterbringe Zahlungen von mir verlangen, indem diese einfach sagen, mein Hund hat diese oder jenes private Eigentum zerstört... :???

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Eigentlich nicht, denn die gesetzliche Haftung für einen Hund geht auf den Hüter über.

Tritt ein Schaden ein, dann gilt zuerst einmal die Annahme, dass der Hüter diesen verschuldet hat.

Ein Hüter haftet zwar nicht für die "allgemeine Tiergefahr", aber er haftet dann, wenn er die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

Und das trifft in diesem Fall eigentlich zu. Denn als gewerblicher Anbieter sollte man keinen Hund allein lassen, wenn er in dem Raum Schäden verursachen kann.

Die meisten Pensionen drücken sich durch ihre Verträge vor der Haftung. allerdings ist davon auszugehen, dann diese Klauseln ungültig sind. Nur wer klagt das ein?

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Frau Wuffington

Ehrliche Meinung? Zahle nicht. Such Dir nen Anwalt. Ich glaube, hier will jemand auf die ganz schnelle Tour Geld machen.

Blöde ist die Geschichte mit den Sachschäden in dem Vertrag. Auf der anderen Seite sollte sie den Kram so verwahren, dass kein Hund dran kommt. Zumal - sie kann nicht nachweisen, dass es Dein Hund war, wie ich ja gelesen habe.

Für mich stinkt das Ding fürchterlich nach Verarsche.

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HappyFinny

Mann mich ärgert das auch so sehr.

Sie war sehr nett, ich hatte kurzfristig eine Betreuung mit Familienanschluß gesucht und sie hat Finny, -wie sie sagte- ausser der Reihe aufgenommen, da sie zu diesem Zeitpunkt wg. fortgeschrittener Schwangerschaft (damals 6./7. Monat) normalerweise keine Pensionshunde aufgenommen hat und nur weil wir uns am Telefon sehr sympathisch waren und ich urspünglich aus der Gegend komme, mein Onkel im Nachbardorf wohnt usw.... hat sie Finny betreut, als einzigen Pensionshund zu der Zeit.

Und nun sowas.

Sie hätte sie also nicht alleine lassen dürfen, zumindest nicht frei in der Küche mit aufgeklappten Laptop auf der Küchenanrichte. Die Frage ist eben, hat sie dadurch fahrlässig gehandelt? Reicht das schon aus? Und lohnt sich der Aufwand und das Geld für einen Anwalt um hier dagegen vorzugehen?

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