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Haftung Tierpension


doribabe21

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Ja, die Genehmigung des AmtVets nach §11 TschG ist zwingend erforderlich ( ... gewerbsmässiges Handeln, Züchten oder Halten ...). Dabei wird automatisch die Pension begutachtet und sporadisch kontrolliert. Zudem muss der Betreiber ein Bestandsbuch führen und natürlich eine Betriebsversicherung haben.

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Crispis

Ein Haftungsausschluss wg Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist immer unwirksam seitens einer Tierpension. Bei normaler Fahrlässigkeit hingegen (zB Hund entwischt) ist der Ausschluss rechtmäßig. Dann haftest du als Hundehalter ganz alleine (bzw deine Hundehaftpflicht) Selbst wenn die Pension haftet, haftest du als Halter immer mit. Ihr seid dann Gesamtschuldner. Als Hundebesitzer ist man somit eigentlich nie haftungsbefreit ;)

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  • 4 Monate später...
HappyFinny

So, aus aktuellem Anlass krame ich nun dieses Thema mal wieder hervor und hoffe ihr könnt mir helfen.

Wir haben im Juli diesen Jahres Finny für 5 Tage in einer Tierpension untergebracht. Ich nehme mal an diese zählt als gewerbliche Tierpension, die Frau hat eine Homepage, wir haben einen Vertrag unterschrieben und am Ende eine Rechnung mit MWSt. bekommen und bezahlt.

Lt. Vertrag haftet der Hundehalter (also wir) für Personen- und Sachschäden. Das haben wir so unterschrieben, da ich davon ausgegangen bin unsere Hundehaftpflicht steht dann dafür ein.

Nun hat Finny als sie für einige Zeit alleine in der Küche der Pension war einen Laptop beschädigt, sie ist wohl auf die Anrichte gesprungen um aus dem Fenster zu schauen -Laptop beschädigt-.

Lt. Kostenvoranschlag beläuft sich der Schaden auf 217,00 €.

Unsere Versicherung sagt, sie haften nur für Schäden gegenüber Dritten, für Schaden der dem Pensionbetreiber entsteht kommen sie nicht auf. Aus Kulanz zahlt die Versicherung 75,00 €.

Die Pensionsbetreiberin verlangt nun von uns die Differenz, mit Verweis auf den von uns unterzeichneten Vertrag.

Puh, das ist lang geworden. Aber kennt sich vieleicht jemand konkret damit aus? Müssen wir zahlen oder hat unsere Versicherung unrecht? Oder muss event. die Pension eine Betriebshaftpflicht haben und diese muss zahlen?

Danke!

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Leider ziehen sich die Versicherungen beider Seiten hier geschickt aus der Affäre.

Die Privathaftpflicht haftet nicht bei gewerblicher Betreuung und die Betriebshaftpflicht der Tierhüter nicht für Schäden die die zu Betreuung gegebenen Hunde verursachen.

Deshalb werdet ihr das wohl aus eigener Tasche zahlen müssen.

Bin selber Tierhüter und ärgere mich schon lange über diese Regelung.

Habe bis jetzt noch keine Privathaftpflicht oder Betriebshaftpflicht gefunden wo das anders ist.

Ansonsten würde ich sofort Wechseln und meinen Kunden auch dazu raten.

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the solitaire

Und wieso war denn ein Hund den du gutem Gewissens in Obhut diese Gewerbliche Betreuerin gegeben hast unbeaufsichtigt in ... na ja, eigentlich egal wo dein Hund in dem Moment unbeaufsichtigt war während du für die Aufsicht bezahlt hast.

Ich würde der Dame erzählen das sie das Notebook gerne selber ersetzen kann und das als Lehrgeld betrachten sollte.

Klar lasse ich zuhause meinen Hund unbeaufsichtigt in meine Küche und wenn ich mein Notebook gerade brate und der Hund es runterschmeisst bezahle ich dafür weil ich nicht aufgepasst habe.

Ich würde aber auch niemals nicht einen "fremden" Hund unbeaufsichtigt in eine Küche lassen da der Hund sich mal ganz abgesehen von alles was da su zu Bruch gehen kann z.B. auch verletzen könnte (Kaffeetasse auf´m Boden und in einen Keramiksplitter getreten usw).

Ich würde mir überigens auch eine andere Tierpension suchen. :kaffee:

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HappyFinny

Vielen Dank ersteinmal für eure Antworten.

Ich habe nun als erstes mal die Hundepension angeschrieben um den genauen Wortlaut, mit welchem die Betriebshaftpflicht die Schadensregulierung ablehnt gebeten.

Mein Verdacht war / ist eben, das es hier eventuell gar keine Betriebshaftpflicht gibt.

Für diesen Fall: ist sie verpflichtet eine zu haben? Ich bin davon ausgegangen..

Zum alleinelassen: Die Eheleute waren wohl abends mit den Kindern unterwegs und Finny war mit der eigenen Hündin für einige Zeit, sie sprach von einer Stunde, alleine in der Wohnung.

Genau die Sache mit dem Laptop hätte, rein theoretisch, aber auch unter Aufsicht, also zumindest wenn sie im Haus wäre, passieren können. D.h. dann für mich, fahrlässig kann ich wohl nicht unterstellen, bzw. mich darauf berufen.

Abgesehen davon, auch ich würde einen fremden Hund nicht alleine in der Küche lassen, klar, aber es ist nun so passiert.

War übrigens eine reine einmalige Urlaubspension an unserem Urlausort, also Finny wäre so oder so nicht nochmals dort. Obwohl es gut war für Finny, war mein Eindruck.

Unsere Hundebetreuerin (ist auch unsere Hundetrainerin) hier, die wir erstmalig für Sylvester in Anspruch nehmen werden, sagt übrigens ihre Betriebshaftpflicht würde solche Schäden übernehmen.

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Originalbeitrag

Unsere Hundebetreuerin (ist auch unsere Hundetrainerin) hier, die wir erstmalig für Sylvester in Anspruch nehmen werden, sagt übrigens ihre Betriebshaftpflicht würde solche Schäden übernehmen.

Darf ich fragen bei welcher Versicherung Sie ist?

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HappyFinny

@crissy: Ehrlich gesagt habe ich sie das nicht gefragt. Ich bin davon ausgegangen das es Finny war. Sie springt auch mal zu Hause auf den Tisch wenn sie alleine ist um rauszusehen. Nicht immer aber an manchen Tagen.

@mulan: ich frage sie mal. Mein Mann hat ihr den Sachverhalt geschildert weil er ihre Meinung

hören wollte und sie sagte, dass das bei ihr die Betriebshaftpflicht zahlen würde. Vieleicht hätte sie das anders formuliert der Versicherung gegenüber?

Sie ist Hundetrainerin in unserer Hundeschule und hat immer 2-4 Hunde in Betreuung. Finny soll Sylvester das erste mal bei ihr bleiben.

Ich glaube wir sehen sie in 2 Wochen wieder.

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