Hansini 16. Oktober 2011 Teilen 16. Oktober 2011 Weil die Versicherung immer überprüft, inwiefern ein Halter fahrlässig gehandelt hat. Versicherungen eben ...... Link zu diesem Kommentar
krischa218 16. Oktober 2011 Autor Teilen 16. Oktober 2011 Ich habe halt schon erlebt, wie die Versicherer versuchen, das so zu drehen, damit die nicht leisten müssen. Link zu diesem Kommentar
gast 16. Oktober 2011 Teilen 16. Oktober 2011 Anrufen und Nachfragen ... dann hast du Gewissheit ob gezahlt wird oder nicht. Alles andere sind reine Spekulationen Link zu diesem Kommentar
krischa218 16. Oktober 2011 Autor Teilen 16. Oktober 2011 Das stimmt auch wieder. Werde ich gleich morgen machen. Das ist das Blöde am Sonntag....man kann in so einem Fall nichts wirklich machen. Und bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf und ich kann das nicht mal so eben aus der Tasche leihern. Wäre fatal Link zu diesem Kommentar
Arrgyle 17. Oktober 2011 Teilen 17. Oktober 2011 Und?? Hast du deine Versicherung schon angerufen und wenn JA, was hat sie dir erzählt?? Neugierige Grüße Arrgyle Link zu diesem Kommentar
Big_D 18. Oktober 2011 Teilen 18. Oktober 2011 Fahrlässigkeit ist kein Grund die Regulierung zu verweigern. Denn sonst wäre jede Haftpflicht im Prinzip sinnlos. Nur GROBE Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz haben negativen Einfluss auf die Regulierung. Bei Vorsatz wird (natürlich) gar nichts gezahlt und bei GROBER Fahrlässigkeit kann die Versicherung den Versicherungsnehmer teilweise in Regress nehmen, muss aber den Schaden zunächst regulieren. Allein schon das Dein Hund an der Leine war schließt die grobe Fahrlässigkeit aus. Denn Du hast den Hund ja gesichert. Das wäre in etwas so als wenn man beim Autounfall sagen würde: Ohne Gurt hätte ich diese Verletzung nicht erlitten und die Versicherung das Anlegen des Gurtes als Grund nimmt nicht zu zahlen. KEIN Gurt ist jedoch zu 99,9% als GROB fahrlässig zu bezeichnen! LG Detlef Link zu diesem Kommentar
Tazzi 31. Oktober 2011 Teilen 31. Oktober 2011 Hallo, hab mich grad im Forum angemeldet und schon ein Thema gefunden :-) Ich habe selber eine Versicherungsagentur und muß sagen das das für mich ein ganz eindeutiger Fall ist. Da die Kamera erst 4 Wochen alt ist sollte die Reparatur oder die neue Kamera auch komplett übernommen werden. Ansonsten zahlt die Haftpflichtversicherung ja auch immer nur den Zeitwert. Das sollte hier aber kein Problem sein. Wenn deine Versicherung sich jedoch weigert dann schreib mir mal warum! Ich versuche Dir dann auf jeden Fall zu helfen. Viele Grüße Niko Link zu diesem Kommentar
shorty66 31. Oktober 2011 Teilen 31. Oktober 2011 Beitrag wegen Anstiftung zu einer Straftat entfernt! Das Moderatorenteam Link zu diesem Kommentar
McChappi 31. Oktober 2011 Teilen 31. Oktober 2011 Also bei meiner Versicherung gab es noch nie Probleme. Geh einfach hin schilder den Fall und dann wirdt du ja sehen. Sollten die sich weigern oder ähnliches frag einen Anwalt was Sache ist. Link zu diesem Kommentar
gast 31. Oktober 2011 Teilen 31. Oktober 2011 Editiert. Immer wieder clever, wenn in einem ÖFFENTLICHEN Forum ÖFFENTLICH zum Versicherungsbetrung geraten wird Link zu diesem Kommentar
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