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Probleme mit dem Ordnungsamt


Bunnyman

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Hallo Ihr lieben,

Ich benötige eure Hilfe in einer vermutlich etwas brenzligen Situation mit dem OA.

Wir / ich sind Besitzer eines Schäferhund Rüden.

Vor ein paar Tagen ging ich mit diesem Hund Gassi. Auf einmal trafen wir auf 2 andere Rüden die vom Halter an der Leine geführt worden sind. einer dieser beiden anderen Rüden ging sofort in Angriffsstellung als er uns sah und bellte uns an. Unser Hund ging einen Schritt auf den anderen rüden zu und da geschah das Malleur! Die Kette an die unser Hund angeleint war zerbrach und mein Hund war somit frei und lief auf die anderen beiden Rüden zu um bei dem Pöbler aufzureiten.

Natürlich sieht das bei einem 50 kg Hund wild aus, vor allem wenn sich der kleinere Hund wehrt und alles durcheinander läuft. Ich konnte den Hund recht schnell wieder einfangen und wieder anleinen. Soweit eigentlich eine normale hundekeilerei.

Ich hatte danach 2 gute Telefonate mit dem Hundehalter, wo sich herausstellte das eigentlich nichts weiter passiert ist. dennoch hatte die gegnerische Partei es dem Ordnungsamt gemeldet.

In dem Anhörungsschreiben ist aber jetzt von einem Beissangriff die Rede bei dem eine Gefahr für Mensch und Tier ausgegangen wird. Man hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich werde auf jeden Fall Wiederspruch einlegen und mir einen Anwalt nehmen. Habt ihr sonst noch Tips mit dem Umgang mit dem OA?

Gruß Bunnyman

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hunde-versteher

Wie kann eine Kette zufällig brechen,

wenn Dein Hund nur einen Schritt auf den anderen Hund hinzu gegangen ist ?

LG

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hunde-versteher
Originalbeitrag

ewald, das thema hatten wir doch heute schonmal. sowas passiert einfach.

Ach ja,.... das passiert dann so einfach ...

und das OA wird genau deshalb sich über die "Gesamt-Zuverlässigkeit des HH" sich so seine Gedanken machen, ....

bei einem 5o kg - Hund wird man da besonders hinschauen,

und auch die Frage stellen warum der Hund nicht zurück gerufen werden konnte

nachdem die Kette gebrochen war ,.....

Scheint so als wenn der andere HH diese (eigentlich war da ja NIX) Begegnung in ganz anderer Weise erlebt hat, und sich genötigt sah das OA zu bemühen ???

Wenn man Hilfe sucht

müsste man entscheidende Fakten schildern wie es den wirklich abgelaufen ist damit daraus ein Abwägung/eine Strategie-Findung erfolgen kann.

"Möglichst den Schaden zu begrenzen für den Hund und einen "möglichen Maulkorb-Zwang" zu verhindern kann/sollte auch eine Strategie sein".

??? :winken: ???

LG :winken:

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Marita2307

Wogegen willst Du denn Widerspruch einlegen ?

Gegen ein Ermittlungsverfahren, bei dem ermittelt werden soll, ob tatsächlich der Verdacht "Gefahr für Mensch und Tier" gegeben ist ?

Oder gab/gibt es schon irgendwelche Auflagen (Maulkorbpflicht, Anleinpflicht, irgendwelche Erziehungsmaßnahmen oder Aufforderung zum amtlichen/gutachterlichen Verhaltenstest) ?

Sooo "gut" waren die Gespräche mit dem anderen Hundehalter wohl doch nicht, wenn er trotzdem Anzeige erstattet hat. War Dein Hund vorher schonmal irgendwo / irgendwie auffällig geworden, dass dieser Hundehalter eventuell trotz guter Gespräche vorsorglich angezeigt haben könnte ?

In welchem Bundesland lebst Du ? Dann kanst Du dir das entsprechende Landeshundegesetz (oder Landeshundeverordnung) durchlesen, dazu auch die Verwaltungsvorschriften, dann weisst Du, was beim Verdacht "tatsächlich gefährlicher Hund" auf Dich zukommen kann. Ob Du z.B. die Chance hast, Deinen Hund durch das Bestehen eines amtlichen oder gutachterlichen Verhaltenstest zu rehabilitieren, also Auflagen auch wieder zu lockern.

Tatsächlich ist es wohl das Beste, Du suchst Dir einen Anwalt für Verwaltungsrecht, der sich auf Hundehalterprobleme spezialisiert hat - es sei denn, Dein Rüde würde ganz locker einen solchen Verhaltenstest bestehen, der nun wohl auf Euch zukommen wird. Bei Rüdenunverträglichkeit, die Du situativ nicht sofort abbrechen/unterbinden/stoppen kannst, hättest Du aber z.B. hier in Düsseldorf schlechte Karten. Da habe ich schon mehr als einen (auch ansonsten gut dressierten und sogar BH- oder VPG-geprüften) Hund durchfallen sehen, wenn es genau dabei an Unterordnung und Kontrolle Deinerseits mangelt.

Noch zwei neugierige Frage:

1. wieso war der "gegnerische" Hund in Angriffsstellung ? Was macht Dich so sicher, dass er nicht in Verteidigungsposition gegangen war, z.B. weil eventuell Dein Hund schon weit vorher massiv gedroht (z.B. drohfixiert) hatte ?

2. War die Kette veraltet und verrostet ? Kettenhalsband oder Kettenleine ?

LG

Marita

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Das die Kette reisst, keine Ahnung wieso, ist halt passiert.

wieso der Hund sich nicht zurückrufen lies? Waren nur ca. 5 m Abstand, Reaktionszeit war zu kurz.

Der andere HH hatte das OA eingeschaltet bevor wir miteinader Sprachen. Mir geht es jetzt auch nicht um den Tathergang, weiß selbst das soetwas nicht passieren DARF!

Mir geht es jetzt primär um den ganzen juristischen Mist, der jetzt kommt. Was ich vermeiden will, ist das der Hund einen Maulkorbzwang bekommt. Unser Hund verhält sich ansonsten absolut vorbildlich, wohlerzogen und friedlich. Nur wenn es um Rüden in der Nähe unseres Hauses geht bellt er schon einmal wenn diese an unserem Haus vorbeilaufen, so wie dieser. Mir geht es jetzt wie gesagt eher um den ganzen Kram mit den Ämtern um den Maulkorbzwang zu verhindern.

Wie regiert man darauf etc?

wie sollte man gegenüber dem anderen HH auftreten?

:???:???

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Lebe in NRW, Radevormwald

Kette war älter, war ein Kettenhalsband

Der andere Hund war auf Angriff aus. ich lebe in einem Dorf, wo genau dieser andere Hund auch als aggressiv gegenüber anderen Rüden bekannt ist.

bevor ich mit dem Halter reden konnte (lief einfach weg) hatte er auch schon das OA angerufen. Wollte nicht mit un reden, da er dachte man könnte dies nicht, hat sich am Ende des Gespräches dafür entschuldigt, da war aber der Stein schon am rollen.

Unser Hund ist bis dato noch nicht in Erscheinung getreten, ausser das er bellt, wenn Hunde an unserem Haus vorbeilaufen und der ein oder andere hh seinen Hund vor unsere haustur springen lässt.

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Marita2307

Das kommt eben drauf an, in welchem Bundesland Du lebst, wie die Gesetzes-/Verordnungslage ist. Und es kommt drauf an, wie vorbildlich Dein Hund einen amtlichen Wesenstest - fass der verlangt wird, um Maulkorbpflicht zu vermeiden - bestehen würde und ob er, falls er nicht auf Anhieb besteht, diesen Test (wie z.B. in NRW) beliebig oft wiederholen darf, um rehabilitiert und die Auflagen los zu werden, oder ob einmal Durchfallen dann "unwiderruflich gefährlich" heisst (wie m.W. zum Beispiel in Hessen).

Wenn Du tatsächlich einen sozialverträglichen und unterordnungsbereiten und halbwegs gut dressierten Hund hast, der auch die ein oder andere Provokation souverän wegsteckt, dann

hast Du nichts zu befürchten und bestehst den Test.

Möglicherweise wird es aber (wenn das OA den Vorfall als eher harmlos einstuft) vielleicht nur einen amtlichen Hausbesuch vom OA oder einem Amtsvet., um sich bei Dir zuhause oder auch auf kurzem Spaziergang ein Bild von Dir und Deinem Hund zu machen. Kam hier in harmloseren Fällen auch schon oft vor - d.h. wenn die Hunde dann gastfreundlih/menschenfreundlich waren, war auch schon alles erledigt - egal, was der Anzeigenerstatter an Gegenteiligem behauptet hatte und vor allem ging man so vor, wenn keine Verletzungen nachweisbar waren.

LG

Marita

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hunde-versteher
Originalbeitrag

Lebe in NRW, Radevormwald

Kette war älter, war ein Kettenhalsband

Der andere Hund war auf Angriff aus. ich lebe in einem Dorf, wo genau dieser andere Hund auch als aggressiv gegenüber anderen Rüden bekannt ist.

bevor ich mit dem Halter reden konnte (lief einfach weg) hatte er auch schon das OA angerufen. Wollte nicht mit un reden, da er dachte man könnte dies nicht, hat sich am Ende des Gespräches dafür entschuldigt, da war aber der Stein schon am rollen.

Unser Hund ist bis dato noch nicht in Erscheinung getreten, ausser das er bellt, wenn Hunde an unserem Haus vorbeilaufen und der ein oder andere hh seinen Hund vor unsere haustur springen lässt.

Wenn Du "Schriftverkehr vom OA hast" könntest Du mit Deinem Hund dort,

mal eben vorstellig werden , weil Du gerade in der Nähe zu tun hattest,

wolltest Du mal Dich erkundigen/beraten lassen was das nun an Amtshandlungen nach sich ziehen würde, und da ist Dein Hund an Deiner Seite und der OA-Mitarbeiter bekommt einen ersten Eindruck (hoffentlich den richtigen Eindruck) von der evtl. überzogenen Anzeigenschilderung,

wen Du verstehst was ich meine ...... .

Vielleicht solltest Du Dir je nach Situation schnellsten eine "sehr kompetene Hilfe" dazu holen?

Welchen "Ausbildungs- und Erziehungsstand hat Dein Hund", ...... hast Du Leistungs-Urkunden die solches ausweisen ..... ?

LG :winken:

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Danke für die Antwort Marita!

Dann weiß ich wenigstens, so ungefähr was auf mich zukommt.

Ich weiß auch noch gar nicht was die andere Seite tatsächlich gesagt hat und was das OA daraus gemacht hat. Bis Stand vor einer Woche hatte noch keiner vom OA wieder mit dem HH gesprochen. Der HH teilte uns auch noch einmal mit, das keiner der beiden Hunde gebissen oder verletzt wurden.

Hoffe das geht irgendwie gut aus!!

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