gast 28. November 2011 Teilen 28. November 2011 http://www.animal-health-online.de/klein/2011/11/22/gericht-600-e-hundesteuer-fur-american-staffordshire-terrier-rechtens/7874/ Wer hier juristisch vorgebildet ist bitte mal vorletzten Absatz übersetzen. Sehe ich das richtig, die Begründung betrifft zwar die spezifische Rasse, weil der Kläger diese Rasse hatte, aber in der Begründung wird so argumentiert, dass eine Gemeinde für Hunde ,eigentlich alle Großen Hunde, diese hohe Steuer verlangen könnte. Weil es reicht aus, so wie ich das verstehe, dass der Hund groß, Gewichtsklasse 40-50 kg, Springen, Muskeln und Beißen kann, um abstrakt als gefährlich genannt zu werden. Das kann doch jeder großer Hund. Oder verstehe ich das falsch. Begründung: Der American Staffordshire Terrier gehöre danach zu den Hunderassen, denen wegen ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer Sprung-, Muskel- und Beißkraft eine abstrakte Gefährlichkeit zugesprochen werden müsse. Link zu diesem Kommentar
gast 28. November 2011 Autor Teilen 28. November 2011 Soweit ich weiß gibt es für SOKA´s keine Definition, die allgemeingültig wäre, von daher kann ein Gericht das wohl so definieren und danach handeln Link zu diesem Kommentar
gast 28. November 2011 Autor Teilen 28. November 2011 Habe ich Dich richtig verstanden. Du beziehst das Urteil nur auf diese spezifische Rasse. Link zu diesem Kommentar
gast 28. November 2011 Autor Teilen 28. November 2011 SOKA sind SOgenannte KAmpfhunde und damit keine Rasse! Sondern alles was irgendwer dafür hält. Link zu diesem Kommentar
gast 28. November 2011 Autor Teilen 28. November 2011 Aber so steht es eben nicht, dann wäre ich beruhigt. Die Formulierung lautet: Die Rasse "Namen" gehöre danach zu den Hunderassen, denen wegen ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer Sprung-, Muskel- und Beißkraft eine abstrakte Gefährlichkeit zugesprochen werden müsse. Das wären in meinen Augen alle Hunde die ab dieser Größe und Gewichtsklasse eines American Staffordshire Terrier dazugehören. Es steht nirgend etwas von Listenhunden oder bestimmten Rassen. Es steht nur die bestimmte Rasse gehört zu den Hunderassen ....... Link zu diesem Kommentar
Karosa 29. November 2011 Teilen 29. November 2011 Es ist schon eine Schande, dieses Urteil, zumal es andere Rassen sind, die die Beißstatistik anführen. Da liest man die geballte Unkenntnis heraus. Link zu diesem Kommentar
Bullibande 29. November 2011 Teilen 29. November 2011 Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern genau gehandhabt wird, bei uns (Bayern) gilt: Erhöhte Hundesteuer für Listenhunde der Kategorie 1. Erhöhte Hundesteuer für Listenhunde der Kategorie 2, wenn kein bestandener Wesenstest vorliegt. Erhöhte Hundesteuer für Hunde, die sich als gefährlich erwiesen haben. Dabei ist dann die Rasse, Größe oder Gewicht unerheblich. Da wurde auch schon ein Dackel als K-Hund eingestuft. Link zu diesem Kommentar
gast 29. November 2011 Autor Teilen 29. November 2011 Genau das dachte ich auch immer. Aber dieses Urteil macht die Tür ja für jede Gemeinde auf die Geld braucht. Ich lese aus dem Urteil eben nicht heraus, das vorher Kategorien eingehalten werden müssen, was die reale Gefährlichkeit eines Hundes angeht. Für mich hört sich das an, als ob eine Gemeinde jetzt das Recht hat, einfach ab einer bestimmten Größe solche Sätze zu verlangen. Link zu diesem Kommentar
gast 29. November 2011 Autor Teilen 29. November 2011 Hallo, davor steht aber auch dieses hier: "Sie beruhe auf der wirksamen Satzung der Ortsgemeinde. Diese habe ohne eigene Ermittlungen an die Erkenntnisse des Landesgesetzgebers zum jeweiligen Gefährdungspotential von Hunden bestimmter Rassen anknüpfen dürfen." Also kann eine Kommune nicht willkürlich handeln, sondern muss sich an das Landeshundegesetz NRW (in diesem Fall) halten. Dort ist die betreffende Rasse erwähnt. http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf Link zu diesem Kommentar
McChappi 29. November 2011 Teilen 29. November 2011 Jede Stadt kann doch so viel für Hunde nehmen wie sie wollen. Völlig egal welche Rasse Link zu diesem Kommentar
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