gast 19. Dezember 2011 Teilen 19. Dezember 2011 Es ist das erste Urteil und hat nur Rechtsgültigkeit für das Bundesland Schleswig-Holstein, aber alle Betroffenen in anderen Bundesländern können bei ähnlicher Rechtssprechung im Widerspruchsverfahren auf dieses Urteil verweisen. http://www.animal-health-online.de/klein/2011/12/14/vg-schleswig-teile-des-gefahrhundegesetzes-verfassungswidrig/7972/ Link zu diesem Kommentar
gast 19. Dezember 2011 Autor Teilen 19. Dezember 2011 Habe so langsam das Gefühl in Schleswig Holstein gibt es echte Hundefachleute unter den Richtern. Bereits das 2. revolutionäre Urteil in Sachen Hund. Link zu diesem Kommentar
Angelika** 19. Dezember 2011 Teilen 19. Dezember 2011 das ist allerdings ein Fortschritt! Link zu diesem Kommentar
gast 19. Dezember 2011 Autor Teilen 19. Dezember 2011 Schmunzeln mußte ich bei der Begründung: Sie verstoße sowohl gegen die auch als schleswig-holsteinisches Recht geltenden Grundrechte aus Artikel 1 (Menschenwürde) und 2 (Allgemeine Handlungsfreiheit) des Grundgesetzes als auch gegen das rechtstaatliche Bestimmtheitsgebot. Wen meint der Richter danit Die Menschwürde des Hundes vielleicht War mir auch klar, er meinte den Halter. Schade - eigentlich. Wäre doch noch der irrste Hinweis, dass der Richter den Gesetzgeber anmahnt, die Würde des Hundes besser zu definieren. Link zu diesem Kommentar
Sandra4 19. Dezember 2011 Teilen 19. Dezember 2011 Jepp... ich sach ja Schleswig-Holstein das beste im Norden LG sandra Link zu diesem Kommentar
Lemmy 19. Dezember 2011 Teilen 19. Dezember 2011 Das habe ich auch schon gelesen und mich gefreut Schade, dass man erst über den (scheinbar albernen) Schritt der Menschenwürde überhaupt erst an so eine Regelung herangehen kann Aber egal, Hauptsache es wird etwas geändert. Dass man einen gefährlichen Hund anleinen muss, bzw Auflagen bekommt sehe ich ein. Was ich in "unserem" Gesetz aber sehr unausgegoren und falsch finde ist, dass es keinerlei Möglichkeiten gibt, die nicht-Gefährlichkeit zu belegen, bzw einen Hund der einmal einen Leinenzwang auferlegt bekam bei einem anderen Besitzer und mit ordentlich Training diesen NIE wieder los wird ich bin mir nicht sicher, ob es so etwas in anderen Bundesländern gibt? Also die Möglichkeit der Leinenzwang-Befreiung nach erneuter Überprüfung? Link zu diesem Kommentar
Gast 19. Dezember 2011 Teilen 19. Dezember 2011 Ich begrüße das auch, nur die Begründung finde ich schade. Tut es der Menschenwürde einen Abbruch, wenn dieser seinen Hund dessen Leben lang an der Leine haben muss, oder geht das doch eher gegen die Würde des Hundes und sein Recht auf ein artgerechtes Leben? Nun ja, ich will nicht dran rummeckern, Hauptsache da hat sich was getan Link zu diesem Kommentar
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