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§ 11 - Tierschutzgesetz


UliH.

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Guten Morgen,

ich habe das Vet.-Amt in Bamberg bzgl. dem o.g. angemailt und gestern per Mail und heute telefonisch eine Antwort erhalten.

Der Sachkundenachweis Hunde (§ 11 Tierschutzgesetz) kann ich am Landratsamt Bamberg, Fachbereich Veterinärwesen ablegen. Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (ca. 20 Fragen) und einem mündlichen Teil. In Bayern gibt es dazu einen zentralen Fragenkatalog, den ich - allerdings ohne Antworten bei uns anfordern kann (Kosten 25,00 ).

Aber - ganz wichtig hat mir die Amtstierärztin gesagt:

Der Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz ist nur ein kleiner Bestandteil um den ganzen § 11 abzudecken.

Wenn ich mit Tieren handel, als Pflegestelle fungiere (!!!) oder Hunde betreue (!!!) dann muss man noch mal separat besprochen werden um dann dementsprechend zu verfahren. Da das anscheinend von Tätigkeit zu Tätiugkeit unterschiedliche gehandelt wird.

Bei mir ist es der Fall, dass der transportierende Verein den §11 Tierschutzgesetz haben möchte, was die Ärztin sagt, dass sie den Verein anfragen wird, da sie meint, dass es jemand vom Verein sein muss, der befähigt ist, nach dem gesamten §11 zu handeln. (da ist wiederum der Sachkundenachweis ein kleiner Teil davon).

Und - wichtig (wußte ich auch nicht).

Die ausgestellte Befähigung gilt dann nur für die Tierart, wofür man die Prüfung abgelegt hat.

Sollte ich dann Katzen oder Meerschweinchen betreuen, muss man einen separaten Sachkundenachweis ablegen.

Da ich für einen Notverein tätig bin, der mit Tieren "handelt" (ja, es ist lt. der Tierärztin eindeutig ein Handel mit Hunden, da Geld fließt - was ich auch gar nicht verneine), werde ich den ganzen Umfang des §11 mit ablegen.

... man weiß ja auch nie, ob ich nicht mal als Pflegestgelle fungiere oder einen Hund betreue, der mir nicht gehört.

Tante Edith sagt, dass ich vergessen habe zu sagen:

Hat man eine Ausbilung als Tierarzthelfer, Pferdewirt, als Züchter (das hat mich gewundert) dann braucht man keine Sachkundenachweis ablegen. Die Ausbild gilt als Sachkundenachweis gemäß §11 dea Tierschutzgesetzes.

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McChappi

???

Wie muss man das jetzt verstehen?

Mir hat die Stadt ganz klar gesagt, dass ich weder als Gassigänger noch als Pflegestelle irgendeinen Nachweis brauche ?!

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Ich suche ja den Thread und finde ihn nicht mehr.

Da war die Frage eines Users, was er braucht um Hundebetreungen durch zu führen. Und da kam das mit dem §11 auf. Das Vet.-Amt bei der Abholung der Hunde aus Spanien will diesen Nachweis der abzuholenden Vereine sehen, deshalb habe ich da nachgefragt und diese Antwort gestern/heute erhalten.

Jacky, du hast doch aber den Sachkundenachweis abgelgegt?

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Danke Ulli für die Info, Du bringst gerade mehr Lich ins Dunkel als mein zuständiger Vet, der sich nicht meldet, bin gespannt was es in Sachsen für Unterschiede gibt, außer dass auf Mails nicht reagiert wird ;)

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mühlau

Im DWZRV ist es meiner Meinung nach jetzt so, dass Züchter ein Seminar besuchen müssen, um die Zuchtstätte abgenommen zu bekommen.

(Steffen: Korrigiere das bitte, falls das falsch ist).

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steffen
Originalbeitrag

Im DWZRV ist es meiner Meinung nach jetzt so, dass Züchter ein Seminar besuchen müssen, um die Zuchtstätte abgenommen zu bekommen.

(Steffen: Korrigiere das bitte, falls das falsch ist).

Nein, ich kann leider nicht meckern (verdammter Mist aber auch!), deine Aussage ist richtig!

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Aaaaaaber Ulrike und Steffen,

das hat nichts mit dem §11 zu tun, lt. der Vet.-Tierärztin.

Die interessiert das nicht, ob mein Verein den Zwinger abnimmt oder nicht (lt. ihrer Aussage), sonder hier gehts um hauptberufliche Züchter - keine "Hobby-Züchter" ;):D

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Originalbeitrag

???

Wie muss man das jetzt verstehen?

Mir hat die Stadt ganz klar gesagt, dass ich weder als Gassigänger noch als Pflegestelle irgendeinen Nachweis brauche ?!

Ich denke mal es kommt auf das Bundesland an in dem Du lebst.

Wir müssten eigentlich den Sachkundenachweis machen,

aber dadurch das wir schon solange mit Hunde zutun haben brauchten wir das nicht.

In Niedersachsen konnte unsere Tochter mit allen Hunden Gassi gehn hier darf sie das offiziell nicht mehr,

weil sie noch keine 18 ist und keinen Sachkundenachweis hat. :Oo

Wenn wir als private Pflegestelle fungieren bräuchten wir so kein §11 nach Tierschutzgesetz,

nur wenn wir das gewerblich mache wollen. Hatte uns das VetAmt gesagt...

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Diese Frage habe ich noch mal hingeschickt.

"....

vielen Dank für das Gespräch.

Anbei würde ich Ihnen noch gerne den Link des Notvereines senden.

Ich bin ehrenamtlich für die Chow`s in Not in der ganzen BRD tätig.

http://www.chowinnot.de

Wir gehören zu den http://www.polarhunde-nothilfe.com die schon seit sehr langer Zeit im Hundetierschutz für die Nordischen Hunde tätig ist.

Ich würde gerne die Prüfung/Nachweis so ablegen, dass ich auch Pflegehunde mit aufnehmen kann und/oder evtl. auch Urlaubsbetreuungen oder als Dogwalker fungieren könnte, was aber alles zum heutigen Zeitpunkt absolut nicht spruchreif ist.Desweitern bin ich Mitglied im VDH und habe beim FCI den Zwingerschutz für die Hunderasse Chow-Chow beantragt das wäre meine HP http://www.der-chow-chow.de

...."

Mal schauen, was als Antwort kommt.

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