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Biete Hunde und Katzenbetreuung im Paderborner Raum


suse_paderborn

Empfohlene Beiträge

Jacky,

das hat mich schon gewundert, dass du den Sachkundenachweis für Vivo ablegen musstest.

In RLP weiß man z.B: gar nicht, dass man dass es einen Sachkundenachweis nach §11 des Tierschutzgesetzes gibt. Rotraut wollte den vor 2 Jahren schon ablegen.

Nachdem ich mit den Trace-Papieren und den Spanieren zu tun habe und das Veterinärsamt in Tübingen diesen Nachweis bei der Abholung sehen will, habe ich mich da Bayern informiert (da muss ich ihn ablegen)

Die Amts-TÄ sagte am Telefon zu mir, dass JEDER, der einen Hund in Pension nimmt, diesen Sachkundenachweis haben MUSS und dass auch eine Vor-Ort Besichtigung bei mir zu Hause erfolgen könne/würde.

Meine Urlaubs-Hunde-Betreuung, in der ich ab und an meine beiden unterbringe, hat mir das selbige gesagt (ist auch in Bayern).

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McChappi

Nur wenn man Geld nimmt oder auch wenn ich für die Hunde einer Freundin aufpasse und sie dafür mal auf meine ?

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Ich mag mich irren, aber ich kenne es so, dass wenn man nur 2 bis 3 Hunde gleichzeitig zur Pflege nimmt, die Überprüfung der Qualifikation sowie der Räumlichkeiten keine Rolle spielt, da das, auch wenn man etwas Geld für seine Dienste nimmt, eher unter Nachbarschaftshilfe fällt.

Allerdings würde ich, wenn ich meinen Service öffentlich anbieten will, das immer vorher abklären und ggf. das auch von dem zuständigen Vet-Arzt ganz offiziell bescheinigen lassen, damit mir niemand was böses kann. Schließlich ist das dann was anderes als Nimmst Du mein Tier - nehm ich Dein Tier.

Zusätzlich würde ich immer alles versicherungstechnisch abklären, wenn ich mich mit einem fremden Hund in der Öffentlichkeit bewegen will.

Außerdem sollte man immer einen Betreuungsvertrag mit dem Hundehalter abschließen, wo alles genau schriftlich fest gehalten wird.

Mit einem fremden Hund im Haus kann einfach zu viel passieren und schnell hat man dann mehr Kosten als Einnahmen.

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schwarze Kiwi
Originalbeitrag

Ich mag mich irren, aber ich kenne es so, dass wenn man nur 2 bis 3 Hunde gleichzeitig zur Pflege nimmt, die Überprüfung der Qualifikation sowie der Räumlichkeiten keine Rolle spielt, da das, auch wenn man etwas Geld für seine Dienste nimmt, eher unter Nachbarschaftshilfe fällt.

Ersteres stimmt, zumindest hat mir das hier das zuständige Amt mal so erklärt das ich in dem geringen Umfang in dem ich die Betreuung mache den §11 nicht brauche.

(Ich hab max. 2 Urlaubshunde auf einmal hier, das nur mega selten, und ansonsten habe ich nur einen Gassihund und einmal die Woche einen Tageshund)

Dennoch werde ich ihn, wenn ich mal das nötige Kleingeld über habe ;), doch machen.

Letzeres, das mit dem Geld stimmt nicht.

Sobald du Geld dafür nimmst, ist es gewerblich. Bzw. sobald zu Gewinn erwirtschaftest.

Und sei es nur ein Cent.

Hast du dann kein entsprechendes (Kleingewerbe) betreibst du schlicht Schwarzarbeit.

Eine Versicherung ist, meines Wisens nach, zwar keine Pflicht, aber ich könnte ohne eine nicht mehr ruhig schlafen.

****

Mich kräuseln sich immer die Fingernägel hoch wenn ich das hier lese .. denn wie hagsusztra (frei geschrieben, ich werds nie lernen das richtig zu schreiben :D ) ist es einfach unfair den Leuten gegenüber die es eben angemeldet haben.

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Es ist ein Irrtum zu glauben, man bräuchte die Genehmigung nach §11 nur wenn man Geld nimmt. Jeder!! der Tiere gewerbsmässig hält, ausbildet oder züchtet hat diese Genehmigung zu erlangen.

Der Begriff "gewerbsmässig" hat nichts mit dem steuerrechtlichen Begriff "Gewerblich" zu tun. Das sind zwei paar Schuhe.

Gwerbsmässig ist jede mehr als einmalig oder jede auf Dauer angebotene Dienstleistung oder Tätigkeit. Eine Gewinnerzielungsabsicht muss nicht vorliegen und auch keine Entgeltnahme.

Und PS: Ich sehe es genau wie Ulli. Oder sind wir anderen alle bekloppt, weil wir anmelden, Genehmigungen haben und Steuern sowie andere Abgaben zahlen?

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