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Veterinäramt will meine 3 kleinen Hunde wegnehmen


rico025

Empfohlene Beiträge

skorpio

Also sollte es so sein, das drei Hunde und zwei Katzen sich in einer 58 m² Wohnung befinden, finde ich persönlich auch etwas heftig. Aber das ist meine persönliche Meinung.....!!

Hast Du jemanden den das ärgert, und Dich denunziert hat, und Dir damit schaden will....??

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Jacky126

Nein, eine Vorschrift wird es in dieser Hinsicht bestimmt nicht geben. Wohne selbst in einer kleinen 1-Zimmerbude. Trotzdem gibt es genug Leute die das nicht möchten (Vermieter und Nachbarn) und wenn man erst mal mit dennen ärger hat, sollte man vlt. umziehen.

Wenn da nicht alles geklärt ist kann das schon zu Problemen führen. @Junie ja mit der Auslastung hast du natürlich recht, das wird jedem klar sein der einen Hund hat.

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COMpanion

Auch das Halten in einer Wohnung kann Tierschutzrelevant sein. Auch wenn es keine gesonderte Reglung im Bezug auf Wohnungshaltung gibt da der Gesetzgeber im Grunde davon ausgeht das menschlicher Wohnraum geeignet ist, die Qm werden tatsächlich von der Zwingergröße auf den Wohnraum übertragen dazu auch Fensterfläche, Auslauf, Hygene, Unfall gefahren etc. Qm werden als tatsächlich vom Hund Nutzbar berechnet also abzüglich Badewannne, Dusche Möbel etc. Auch ist relevant ob ein Zimmer ausschließlich zur Haltung von Tieren genutzt wird oder auch wirklich bewohnt ist. Beispiel du hast ein schönes 30qm Zimmer und dies hat ein Fenster in Größe 1x2 Meter dieses Zimmer ist als reines Hundezimmer eingerichtet also verschiede Körbchen Decken Tunnel Kletterzeugs und Spielsachen außerdem stehen volle Futternäpfe und Frischwasser zur Verfügung. Damit sie es schön haben und nicht kalt und hart liegen und nicht rutschen hast due ein Teppich verlegt. Dieses Zimmer ist NICHT zur Hundehaltung geeignet! Als erstes muß man den Teppich rausreißen denn dieser stellt einen Hygenemangel da. Dann mußt du ein paar Löcher in die Wand hauen und ein großes Fenster oder mehrere Kleine einsetzen um deine Mindestlichtfläche zu erhalten. Wenn du aber glaubst jetzt könne man die die Hunde nicht nehmen ist dies ein Irrtum. Alle elektrischen Leitungen müssen außer Reichweite verlegt werden. Nein das reicht leider immer noch nicht. Den Tieren muß ein frei zugänglicher Außenbereich geschaffen werden. Und wenn du alle Auflagen erfüllt hast führst du hoffentlich Buch darüber wie oft am Tag die Hunde außerhalb des Zimmers mit dir in Kontakt sind wie oft und lang du gassie gehst wie und von was du sie Fütterst hebst alle Tierarzt Rechnungen auf etc.

Der Punkt ist: Wer was finden will findet es. Aber es gibt auch Rechte die du hast. So stellt der von dir bewohnte Raum ein besonderen Schutz da der nicht einfach betreten werden darf. Hierzu müsste gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen ( Haltung eines hochagressiven Tieres ohne Sachkunde) allerdings bist du zur Mitwirkung grundsätzlich verpflichtet und muß dem Vet. auf verlangen die Tiere vorführen. Hierzu empfielt es sich einen oder zwei Zeugen hinzuzurufen. Will ein Vet deine Wohnung gegen deinen Willen Betreten muß er die Notwendigkeit glaubhaft machen und ein richterlichen Beschuß mitführen.

Nur die Qm deiner Wohnung sollte nicht ausschlaggebend für eine Entnahme sein. Um dir wirklich Auskunft geben zu können solltest du uns mehr infos geben. Wer war da? Wieviele Personen? Wann war das? Gibt es einen schriftlichen Bescheid? Fristen? Was waren die mündlichen Aussagen? Wie gestaltet sich Euer Leben? Wie sind die Tiere im Haus untergebracht? Tatächliche Anzahl der Tiere, Alter, Geschlecht, kastriert bzw unkastriert... sind absolut wichtige infos.

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Also nur die qm können da nicht auschlaggebend sein.

Ich wohne in nem Haus, aber meine Hunde sind eh da wo ich bin und pennen drin meist sowiso.

Also denen wäre glaub auch eine Einzimmerwohnung egal.

Ich setzte aber natürlich ausreichende Auslastung mal vorraus.

Erzähl doch mal mehr, hat dich jemand angeschwärzt oder wie?

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Miemingborders
Originalbeitrag

Hm... :think:

Ob noch was kommt?

ich glaube nicht oder wenn eine eher verworrene Geschichte.

Und wenn doch: Wenn ein Vetamt tatsächlich mal in die Puschen kommt und auch eingreifen will, dann eher nicht, weil vorbildliche Hundehaltung vorliegt.

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