Corinna77 14. März 2012 Teilen 14. März 2012 Moin! Kann mir mal jemand erklären, was eine Anlagenprüfung beinhaltet? Ich traf nämlich heute Morgen eine Kundin, deren pubertäre DDH-Hündin abgängig war (Keine Sorge, SIE IST WIEDER DA!). Im nachfolgenden Gespräch erzählte sie mir, dass die Lütte diesen Samstag ihre "Anlagenprüfung" hätte und sich daher (ungefragt?) weit von ihr entfernen dürfe, um dann in einem gewissen Zeitraum wieder aufzutauchen. Hä? Ist es nicht völliger Blödsinn, einem Hundeteenager ERST das Stöbern, Toben und den Spass der unbeaufsichtigten "Jagd" zu erlauben, um dann wieder einen "Deckel" drauf zu packen? (Die Halterin sah das übrigens ähnlich...) Ich käme im Traum nicht darauf, einem jungen, noch unzuverlässigen Hund zu erlauben, aus meiner Einwirkung zu verschwinden! Verwirrte Grüße Corinna Link zu diesem Kommentar
Lemmy 14. März 2012 Teilen 14. März 2012 Huhu Also je nach Hunderasse beinhalten Anlagenrprüfungen das Testen der jagdlichen Ambitionen der Hunde. Also in Etwa: hat der Hund Interesse an Fährten? Steht er vor (beim Vorstehhund), Apportierfreudigkeit, bei Bracken auch Spurlaut. Ich kann eigentlich nicht nachvollziehen, warum für die Brauchbarkeitsprüfung das Abhauen gefördert werden soll - außer, dass halt verlangt wird dass sich der Hund auch mal vom Halter löst und nicht immer in seinem Schatten klebt. Hm, doch, das macht sogar Sinn. Sozusagen ein Testen, ob der Hund den Mut hat, auch mal einen Moment alleine zu sein und zu arbeiten, ohne dass ihm Herrchen über die Schulter linst. An sich finde ich es schon gut, für einen Hund der später auf die Jagd soll ERST klar zu machen dass Jagen supergeil ist, und ihn dann in Bahnen lenkt, in der er einsatzfähig ist. Zu starker Gehorsam ist - kann ich mir vorstellen - eventuell hinderlich für die Jagd. Dabei wäre natürlich sowas wie "Komm her wenn ich pfeife" kein Hindernis sondern im Gegenteil, förderlich. Aber Hund zb von JEDER Spur abzurufen kann schon dazu führen, dass er später nicht mitarbeitet, da er ja gelernt hat "Spuren suchen ist verboten". Verstehst du, was ich meine? Denke mal, der Haken bei VIELEN (nicht allen) Jagdhundehaltern ist, dass sie den Unterschied zwischen "abrufbar" und "unpassioniert" nicht erkennen. Grade bei den Vorstehhunden ist ja doch Abrufbarkeit das A und O! Link zu diesem Kommentar
Corinna77 14. März 2012 Autor Teilen 14. März 2012 Genau das denke ich auch! Ich habe ja nun einen Hütehund und so gar keinen Plan von der Jagd. Eher bin ich damit beschäftigt, dass mein Hütehund nicht seine Passion als Sichtjäger auslebt! Das man einen Hund, der später in den Jagdeinsatz soll, nicht zu sehr deckelt ist logisch. Nur denke ich, dass "Spezialisten" eh das tun, wozu ihre Gene sie nötigen und ein Junghund in der zweiten Prägungsphase so ziemlich der Letzte ist, der ohne Führung durch den Wald stöbern sollte? Die DDH-Halterin hat mir erzählt, dass ihre Lütte ihr regelmäßig gammelige Wildreste anschleppt und normalerweise abrufbar ist. MIR ist die Hündin neulich abgehauen und mit hoher Nase Richtung Bundesstraße gallopiert, weil im Dickicht auf der Kuhwiese anscheinend die Rehe nächtigen - über mangelnde Motivation musste ich mir da keine Sorgen machen. Ich habe also mal wieder was über Windrichtung, Geruch und Nasenarbeit gelernt. Da ich das aber weder verantworten noch mental aushalten kann, bleibt sie ab jetzt in Wildgebieten bei mir an der Schlepp. Geschirr dran und gut ist, soll sie fährten und zerren, wie sie lustig ist, ich halte mich da erzieherisch raus! So mach ich nix kaputt und falls die Hündin mal in die Nachsuche geht, hat sie an der langen Leine keine Hemmungen. Beute (tote Mäuse) abgeben kann ich hoffentlich auch einfordern, ohne was anzurichten... Ich will aber nicht, dass sie den Rest der Gassigang in Versuchung führt. Link zu diesem Kommentar
catalina 14. März 2012 Teilen 14. März 2012 Kein Jäger wird seinem Jagdhund das unkontrollierte Abhauen beibringen. Auch wird das nicht in den Anlagenprüfungen gefordert.! Das ist absolut kontraproduktiv für einen brauchbaren Jagdhund. Du meinst sicher mit DDH den Deutsch Drahthaar. Mit Anlagenprüfung ist sicherlich die VJP (Verbandsjugendprüfung) gemeint. Welche Sachen dabei geprüft werden, ist in jeder VZPO des entsprechenden Jagdvereines bzw Rassehundevereines nachzulesen. Z.b. Hier: http://www.jagdgebrauchshundeverein.de/jghv_vzpo_2006.pdf Einem Jagdhund kann man die Passion nicht antrainieren. Entweder er hat sie, oder er hat sie nicht. Auch kann man durch bloßes Verbieten einer Tätigkeit, die Passion nicht unterdrücken. Es gilt von Anfang an einen passionierten Jagdhund in geordnete Bahnen zu lenken. Will heißen, ihm von Welpenbeinen an klar zu machen, das darfst du, das darfst du nicht. Zum "Darfst du nicht" gehört unter anderem das Unkontrollierte stöbern gehen bzw abhauen. Ein Jagdhund darf erst dann gehen, wenn sein Herrchen das genehmigt. Anderenfalls könnte der Jagdhund diesen Ungehorsam mit dem Leben bezahlen. Zumal ein DDH definitiv nicht stöbert soll. Er soll gezielt suchen, oder geziel Fährten "lesen". Er soll vorstehen und nachziehen. Aber nicht stöbern. Link zu diesem Kommentar
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