Doberle 15. März 2012 Autor Teilen 15. März 2012 So, ich hab jetzt grad nochmal mit dem Vetamt telefoniert und bißl Wind gemacht. Und siehe da: wenn ich reine Tagesbetreuung machen will, also ohne Übernachtungen, dann "kann man drüber reden". Ich soll das schriftlich einreichen und dann "wird man sehen". Das fällt nämlich nicht unter §11 und erfordert somit auch keine Nutzungsänderung. Das hätte man mir ja schon beim ersten Gespräch sagen können. Wenn man nicht alles selbst macht *Haare rauf* Link zu diesem Kommentar
vreni76 16. März 2012 Teilen 16. März 2012 Dann kannst Du aber auch nur reine Tagesbetreuung anbieten. Ich denke, das wird nicht realistisch sein, weil die Kunden dann irgendwann auch nach Übernachtungen und Urlaubsbetreuungen fragen oder mal jemand seinen Hund nicht rechtzeitig abholen kann und und und. Musst Du Dir halt überlegen, ob Du Tagesbetreuung oder richtig Pension machen willst. Was ich aber immer noch nicht verstehe ist, dass Du die Genehmigung nicht bekommst, wenn Du offiziell im Wohngebiet bist. Da fällt die gewerbliche Nutzungsänderung dann doch eh weg. Link zu diesem Kommentar
Doberle 16. März 2012 Autor Teilen 16. März 2012 Ich behaupte mal, wenn zur Not mal ein Hund über Nacht bleiben muß, weil er nicht rechtzeitig abgeholt werden kann, wird die Welt davon nicht untergehen. Man muß ja nicht päpstlicher sein als der Papst. Offensichtlich ist Deutschland voller "schwarzer Schafe", was Hundebetreuung angeht, da werd ich wegen solcher unvorsehbarer Einzelfälle kein Büro aufmachen. Ich mach es ja nur nebenher und wenn es sich gut angeht und Bedarf da ist, werd ich evt. eine Trainerausbildung machen, dann wird die Betreuung als solche ohnehin reduziert. Die Nutzungsänderung braucht man IMMER, egal ob man im Gewerbe- oder im Wohngebiet wohnt. Nur bekommt man sie im Gewerbegebiet recht problemlos, und im Wohngebiet halt eben nicht. Ich müßte einen Kreisbaumeister bestellen, der unser Grundstück und das Haus komplett neu aufnimmt, als sei es ein Neubau. Mit Baugenehmigung, neuer Eintragung und und und. Zudem müßten die Inhaber sämtlicher angrenzender Grundstücke ihr Einverständnis erklären. Sprich, wenn auch nur einer sagt: Nee, Hunde geht gar nicht,das könnt ja Lärm geben! könnt ich es vergessen. Insofern kommt das auf keinen Fall infrage, zumal ich mittelfristig ohnehin umziehen will und das reine Geldverschwendung wär. Link zu diesem Kommentar
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