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Darf man ohne Genehmigung des Vermieters einfach einen zweiten Hund anschaffen?


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Jasbandu

Durch stillschweigende Duldung kann ein Rechtsanspruch auch dann entstehen, wenn der Zweithund nicht genehmigt wurde. Sprich: Weiß der Vermieter darum, dass ein Zweithund gehalten wird, und er duldet das, dann kann er nach einem gewissen Zeitraum (1 Jahr oder länger nach gängiger Rechtsprechung) nicht mehr die Abschaffung des Hundes verlangen.

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Hallo wildwolf,

klar die Regelung ist einfach keine Frage :D

ABER

der Vermieter kann doch der Familie X nicht die Anschaffung eines zweiten Hundes verbieten obwohl der Mieter A der im gleichen Haus wohnt mit einem Hund eingezogen ist und sich ohne Erlaubnis noch einen zweiten Hund zugelegt hat

oder bin ich schon blöd im Kopf ? (Bitte keine ehrlichen Antworten :D )

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Hostage

Genau genommen kann der Vermieter alles, was er will.

Er kann auch dem einen Mieter einen Hund erlauben und nem anderen nicht, wenn das so im Mietvertrag geregelt ist.

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Bei uns haben wir ein Blatt mit extra Regelungen und auf dem steht : Fr. XXX ist es erlaubt EINEN KLEINEN Hund in der Wohnung zu halten.

Aber da unser Vermieter kein Problem mit unseren Tieren hat kriegen wir, wenn es so weit ist , auch die Erlaubnis für einen zweiten :whistle

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Jasbandu

Er kann auch dem einen Mieter einen Hund erlauben und nem anderen nicht, wenn das so im Mietvertrag geregelt ist.

Das ist in Mehrparteienhäusern nicht ohne weiteres möglich. Der Vermieter darf seinen Ermessensspielraum nicht mißbrauchen, d. h. er darf nicht willkürlich dem einen Mieter die Hundehaltung erlauben und dem anderen Mieter untersagen.

"Haben in einer Wohnanlage schon mehrere Familien einen Hund, kann der Vermieter einer weiteren Partei nicht willkürlich die Haltung eines Hundes verbieten. Ein neuer Mieter kann somit verlangen, wenn nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen, ebenfalls die Tierhaltung gestattet zu bekommen. Voraussetzung ist jedoch, dass bei den anderen Mietern eine genehmigte Tierhaltung vorliegt. Haben nämlich die anderen Mieter ohne Genehmigung des Vermieters ihre Tiere angeschafft, kann sich der neue Mieter nicht auf diese Tierhaltung berufen, es sei denn er kann nachweisen, dass der Vermieter trotz Kenntnis hiergegen nicht eingeschritten ist."

http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900ea970c/index.htm

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Originalbeitrag

Durch stillschweigende Duldung kann ein Rechtsanspruch auch dann entstehen, wenn der Zweithund nicht genehmigt wurde. Sprich: Weiß der Vermieter darum, dass ein Zweithund gehalten wird, und er duldet das, dann kann er nach einem gewissen Zeitraum (1 Jahr oder länger nach gängiger Rechtsprechung) nicht mehr die Abschaffung des Hundes verlangen.

Hallo Claudia,

ok danke das ist doch mal eine verbindliche Aussage.

Dann spielen die Leute zur Not einfach auf Zeit ..... :Oo

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Und wegen dem Saubermachen gibt es doch sicher eine Hausordnung, in der festgelegt wird, wann und wie oft der Mieter das Treppenhaus usw zu putzen hat. Das ist jedenfalls in unseren Nachbarhäusern von einer Genossenschaft so.

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Originalbeitrag

Bei uns haben wir ein Blatt mit extra Regelungen und auf dem steht : Fr. XXX ist es erlaubt EINEN KLEINEN Hund in der Wohnung zu halten.

Aber da unser Vermieter kein Problem mit unseren Tieren hat kriegen wir, wenn es so weit ist , auch die Erlaubnis für einen zweiten :whistle

Hallo Ebby,

so ein Blatt existiert zu den Mietverträgen in diesem Haus in der Tat nicht.

Wir haben damals auch die Genehmigung für die Haltung eines kleinen Hundes bekommen und mussten die Rasse explizit angeben, dies geschah aber nur mündlich nicht schriftlich.

Ich denke auch nicht das der Vermieter ein Problem mit Tieren insbesondere Hunden hat aber vielleicht damit das seine Mieter seinen Ermessensspielraum nach eigenem Gutdünken "ausnutzen". Das könnte ich mir natürlich vorstellen.

Mal abgesehen das 4 Hunde in einem 3 Familienhaus mit drei Wohnungen doch sehr viel ist*find*

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Hallo Julchen,

da es sich bei dem Haus um ein drei Familienhaus handelt wo nur eine Familie auf einer Etage wohnt sind die "Zuständigkeiten" klar.

Jeder sollte einmal die Woche den Flur bzw. sein Flurstück sauber machen. Grober Dreck wie Matschplacken etc. die auf der Treppe liegen ( weil sie nunmal unter den Pfoten des Hundes kleben - ihr wisst was ich meine ?) sollten natürlich sofort weggefegt werden.

Klare Regelung an die sich außer einer Familie in dem Haus keiner hält.

So dreckt das Treppenhaus erstmal vor sich hin bis sich wenigstens eine weitere Partei dazu bequemt alle paar Wochen (so alle 3 bis 4 Wochen) doch mal sauber zu machen ( weil es schon auffällig viel Dreck von den beiden Hunden ist).

Ja ist schon was feines so ein Mehrfamilienhaus :motz:

GsD sind nicht alle so :kaffee:

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Hostage
Originalbeitrag

Er kann auch dem einen Mieter einen Hund erlauben und nem anderen nicht, wenn das so im Mietvertrag geregelt ist.

Das ist in Mehrparteienhäusern nicht ohne weiteres möglich. Der Vermieter darf seinen Ermessensspielraum nicht mißbrauchen, d. h. er darf nicht willkürlich dem einen Mieter die Hundehaltung erlauben und dem anderen Mieter untersagen.

"Haben in einer Wohnanlage schon mehrere Familien einen Hund, kann der Vermieter einer weiteren Partei nicht willkürlich die Haltung eines Hundes verbieten. Ein neuer Mieter kann somit verlangen, wenn nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen, ebenfalls die Tierhaltung gestattet zu bekommen. Voraussetzung ist jedoch, dass bei den anderen Mietern eine genehmigte Tierhaltung vorliegt. Haben nämlich die anderen Mieter ohne Genehmigung des Vermieters ihre Tiere angeschafft, kann sich der neue Mieter nicht auf diese Tierhaltung berufen, es sei denn er kann nachweisen, dass der Vermieter trotz Kenntnis hiergegen nicht eingeschritten ist."

http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900ea970c/index.htm

Im Prinzip trifft das dann dennoch zu, denn diese "Wichtigen Gründe" kann man immer irgendwo her ziehen. Gegebenenfalls kann man dann gegen diese Entscheidung vorgehen. Aber wer macht das schon? Da sucht man sich ja eher eine neue Wohnung.

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