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Darf man ohne Genehmigung des Vermieters einfach einen zweiten Hund anschaffen?


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Jasbandu

Naja, der Vermieter muß diese wichtigen Gründe natürlich so belegen können, dass ihm das ggf. auch ein Richter abnimmt. Wobei es natürlich richtig ist, dass der Vermieter i. d. R. schließlich am längeren Hebel sitzen wird, wenn er etwas finden will.

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Deswegen steht in vielen Mietverträgen auch, dass sich aus einer bereits erteilten Genehmigung oder anderer Tierhaltung in der Liegenschaft, keine Genehmigung ableiten darf.

Nur, weil es in einem MV steht, muss es nicht in dem anderen MV stehen. Auch wenn es der gleiche Vermieter ist.

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Shadoora

Ich habe selbst ein Schreiben gemacht, welches der neue Vermieter unterschrieben hat, und uns somit die Haltung eines Hundes genehmigte.

Per eMail gab es dann später die Genehmigung zur Haltung eines zweiten Hundes (Sora war ja vorher nicht da).

Beides jedoch unter der Voraussetzung, dass es keine Beschwerden von den Nachbarn gibt und niemand was kaputt macht, etc. (nur schöner geschrieben ^^)

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Hallo Shaadora,

so ist ja auch der normale Weg , das man seinen Vermieter fragt oder ihm ein Schriftstück zur Unterschrift vorlegt und dann ist die Sache klar.

In dem Fall den ich schildere ist es aber so das es schon Beschwerden gab als nur der eine große Hund in dem Haus wohnte , eben weil er als großer Hund öfter Matsch/Dreck auf der Treppe verteilte der dann lange liegen blieb.

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