charly.fan 12. Februar 2006 Autor Teilen 12. Februar 2006 Danke! Werde mir mal Infos von Antares einholen. Weißt du ob die eine HP haben? Link zu diesem Kommentar
Nino1993 12. Februar 2006 Teilen 12. Februar 2006 ja, haben sie www.antares.de. Wir wohnen in Wiesbaden, er war echt ganz schnell da, hat ihn würdevoll begrüßt und mein Vater und ich konnten uns das alles auch anschauen, als wir ihn abgeholt haben. Auf der Homepage mußt du auf Mittelhessen gehen, ich denke Gießen ist bei Dir dann auch (wegen Rheinmain) am nächsten. Liebe Grüße Pia Link zu diesem Kommentar
charly.fan 12. Februar 2006 Autor Teilen 12. Februar 2006 Danke! Ja, das wird wohl am nächsten sein. Ich werde es mir mal anschauen, hoffe aber, dass ich es so schnell nicht brauche. Momentan geht es Charly ja wieder super gut! Link zu diesem Kommentar
Tina24 12. Februar 2006 Teilen 12. Februar 2006 Hallo! Unser Argus wurde eingeäschert und ich habe seine Asche an dem Ort verstreut, wo er am liebsten gesprungen ist!!! Auf unserem Bu.Ga-Gelände! Da ist er mir nah und dort fühlte er sich wohl. Link zu diesem Kommentar
PON Buddy 13. Februar 2006 Teilen 13. Februar 2006 Unsere Hunde bleiben auch hier auf dem Grundstück. Link zu diesem Kommentar
bärbel02 13. Februar 2006 Teilen 13. Februar 2006 Unsere Sandy liegt auch in unserm Garten. Da werden die andern Beiden auch mal hinkommen. So sind wir nach wie vor alle zusammen. Link zu diesem Kommentar
Jackys 13. Februar 2006 Teilen 13. Februar 2006 Wir haben auch schon drüber gesprochen,und wir laßen die auch einäschern,und die Urne bekommen einen schönen Platz hir bei uns im Haus Link zu diesem Kommentar
crazy-duo 18. Februar 2006 Teilen 18. Februar 2006 Ich habe meine Hunde einäschern lassen, und die Urnen befinden sich bei uns im Haus zusammen mit einigen Andenken. Man kann seinen Hund im Garten begraben, aber hierbei muss man das gültige "Tierkörperbeseitigungsgesetz" beachten. Das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, zu öffentlichen Wegen muss man mindestens ein bis zwei Meter Abstand einhalten, und das Tier muss mit einer mindestens 80 Zentimeter hohen Erdschicht bedeckt werden. Einwickeln muss man den Tierkörper in leicht verrottbares Material. Auch darf das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben. Inzwischen sind die Gesetze verschärft worden und es gibt schon Gerichtsurteile, in denen diese Art der Bestattung verboten wurde. Was können / dürfen Tierbesitzer heute mit ihren verstorbenen Tieren tun?Bis zum Ende des vergangenen Jahres war diese Frage durch das Tierkörperbeseitigungsgesetz geregelt. Danach hatten Tierbesitzer das Recht, ihre Tiere auf Grundstücken zu bestatten oder in Tierkrematorien einäschern zu lassen. Mit Gültigkeit der so genannten EU Urteils der Hygiene-Verordnung Nr. 1774/2002 des Brüsseler Rates hat sich auch in Deutschland einiges geändert. Was vorher als Ausdruck der ethischen Mensch-Tier-Beziehung und Teil der über Jahrzehnte gewachsenen Bestattungskultur selbstverständlich war, muss heute in jedem Einzelfall von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Es gibt zum Beispiel ein Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg vom 01.12.2004, dass eine Klage zurückgewiesen hat und der Klägerin, die den Tierkörper Ihres verstorben Hundes auf Ihrem Grundstück beisetzen wollte. Stattdessen sollte die Klägerin –so das Urteil- die Überreste von Ihrem Hund einer Tierkörperbeseitigungsanlage ( Abdecker) übergeben und dort entsorgen lassen. Grundlage für diese richterliche Entscheidung ist die von der EU Kommission erlassene Verordnung 1774 / 2002 mit „Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte„. Durch das von Anfang 2004 erlassene Gesetz wurde das bis dahin geltende Tierkörperbeseitigungsgesetz abgelöst, dass bis dahin dem Tierbesitzer einen Rechtsanspruch auf die Bestattung seines eigenen Haustiers garantierte. Für den Tierhalter hat das zur Folge, dass er sein verstorbenes Tier in einer dafür zugelassenen Anlage - entweder einer Tierkörperbeseitigungsanlage schreddern und entsorgen lassen muß oder es einem Kleintierkrematorium verbrennen lassen kann. Wenn dieses Urteil vom Oberverwaltungsgericht aus Magdeburg bundesweit greift, bedeutet dies das absolute Verbot, Haustiere wie Hund und Katzen künftig im eigenen Garten zu begraben. Ein Bußgeld bis zu 15 000 Euro könnten die Folge sein. Quelle: http://www.osiris-tierbestattungen.de/ Der Link führt zu dem Bestatter, den ich aufgesucht habe und mit dem ich äußerst zufrieden war. Link zu diesem Kommentar
Schnoerpelchen 26. Februar 2006 Teilen 26. Februar 2006 Wir haben weder Garten noch ein sonstiges Grundstück und leben im Wasser- und Landschaftsschutzgebiet. Als unser weisser Riese plötzlich Anfang Dezember starb, waren wir so perplex, das wir ihn der Tierärztin mitgaben. Damit kamen wir aber nicht zurecht. Wir hatten uns von der Tierärztin dann eine Adresse von einem Tierbestattungsunternehmen geben lassen. Dort werden die Tiere eingeäschert bwz. zum einäschern gebracht. Man kann wählen zwischen Sammelkremierung oder Einzelkremierung. Wir wählten die Einzelkremierung und haben heute seine Urne mit seiner Asche bei uns stehen. Die Kosten hielten sich in Grenzen. So wissen wir das er nicht zu Seife oder sonstigem verarbeitet wurde. Wir halten dieses kleine Unternehmen für sehr seriös und können es mit gutem Gewissen weiterempfehlen. Ist es eigentlich gestattet, solche Anschriften hier hinein zu setzen? In einem separaten Thread? Link zu diesem Kommentar
McChappi 26. Februar 2006 Teilen 26. Februar 2006 Da es bei uns leider weder das eine noch das andere gibt würde ich Sunny denke mal im garten vergraben, aber mit einer Schutzfolie um den sag ...wie bei einem Teich damit es nicht ins grundwasser kommen kann. Da ich hoffe das sunny noch sehr alt wird, habe ich bis dahin hoffe ein eigenheim so das das auch möglich zu machen ist...Sonst würde ich sie auch Einäschern lassen. Freidhof nur wenn einer in der nähe ist Link zu diesem Kommentar
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