Bullibande 17. Mai 2012 Teilen 17. Mai 2012 Ich hab schon im IT gesucht, aber keine guten Aussagen gefunden. Evtl. ist ja jemand hier, der sich damit auskennt. Folgender Fall: Hund ist im eigenen eingezäuntem Grundstück. Eine Katze kommt in dieses Grundstück und greift den Hund an. Der Hund wehrt sich und es kommt zu Verletzungen bei beiden Tieren. Wer haftet für welche Schäden? Link zu diesem Kommentar
Joss the Dog 17. Mai 2012 Teilen 17. Mai 2012 Uiuiui, ich bin zwar Versicherungskauffrau, auch ausgelernte über 3 Jahre hinweg, ist aber schon ne Weile her und sowas hatte ich noch nicht Habe aber ein paar Ansätze für Dich: Die Katze wird im Versicherungswesen als Sache bzw. Gegenstand angesehen, im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung wie auch in der Hausratversicherung. Deshalb kannst Du keinen Regress an sich nehmen für Verletzungen Deines Hundes, auch der Tierhalter haftet in der Hinsicht nicht am Gegenstand Katze. Ich finde es übrigens schrecklich, dass Katzen nicht als Gegenstände deklariert wurden, habe selber 3 Katzen, eine davon von meiner älteren geboren und dementsprechend ab Geburt bei mir.... Das sollte im Versicherungswesen mal saniert werden!!!! Natürlich kannst Du es versuchen, Dich mit dem Katzenhalter auf eine Einigung hinzudiskutieren, ich glaube aber nicht, dass das auf fruchtbaren Boden fällt, Präzedenzfälle kenne ich hier nicht, gar keine. In dem Fall trägst Du als Hundehalter die Verletzungen Deines Hundes und der Katzenhalter die Verletzungen seiner Katze, auch, wenn die Katze in Deinen Garten gekommen ist. Undi ch glaube nich, dass die Katze das nochmal macht, wenn Dein Hund im Garten anwesend ist :) Sind beide denn schlimm verletzt oder geht es um oberflächliche Verletzungen? Link zu diesem Kommentar
Bullibande 17. Mai 2012 Autor Teilen 17. Mai 2012 Das hört sich nicht gut an. Also kann sich eine Katze alles erlauben und der HH hat die A...karte. Bisher ist Gsd noch nichts passiert. Wir haben aber eine äußerst aggressive Katze in der Nachbarschaft. Sie greift alles an. 2 Nachbarn und ich wurden von ihr auch schon attackiert. Teilweise musste ich meine Hunde vor ihr schützen. Sandy (blind und alt) war ihr damals hilflos ausgeliefert. Ich kam gerade noch rechtzeitig. Henry (hat mit anderen Katzen überhaupt kein Problem) wird langsam richtig stinkig, wenn er sie sieht. Blöd ist die Katze aber nicht. Sie springt dann oft über den Zaun und sobald sich Henry dem Zaun nähert, schlägt sie zu. Link zu diesem Kommentar
Joss the Dog 17. Mai 2012 Teilen 17. Mai 2012 Sowas ist halt echt blöd..... Kann da nur aus meiner Erfahrung als Katzen- und Hundehalterin ausgehen, aber wie will man einer Freigängerkatze erklären, dass sie auf genau das Grundstück nicht darf oder eben solche Sachen wie angreifen nicht machen darf *grübel* Ist denn ein vernünftiges Gespräch mit dem Katzenhalter möglich? Es gibt Möglichkeiten glaube ich, durch gewisse Duftstoffe oder Geräuschinstrumente oder was weiß ich, also zumindest kann man was aufstellen, was Katzen von bestimmten Arealen abhalten soll.... Vielleicht übernimmt der Katzenhalter ja die Kosten einer solchen Anschaffung, man sollte aber vorher mit ihm darüber reden Meine 2 Freigänger - Katzen sind da gott sei Dank nicht so, die gehen abgesehen von Joss allen anderen Hunden aus dem Weg und halten sich auch nur hier auf dem Firmengelände auf, soweit ich ads beurteilen kann Zumindest kommen sie immer aus irgendeiner Ecke hervor, wenn ich sie rufe und nicht von außerhalb des Geländes Link zu diesem Kommentar
caronna 17. Mai 2012 Teilen 17. Mai 2012 so weit ich weiß unterliegen beide der Gefährdenshaftung, jeder haftet also für die Schäden beim anderen! Link zu diesem Kommentar
gast 17. Mai 2012 Teilen 17. Mai 2012 Mir fällt da spontan ein, daß der HH auch haftet, wenn der Hund einen Einbrecher verletzt. So ähnlich stelle ich mir das mit der Katze vor... Ist aber rein intuitiv von mir. Link zu diesem Kommentar
Arrabiata 17. Mai 2012 Teilen 17. Mai 2012 Stimme caronna zu: Der Katzenhalter haftet für Schäden, die die Katze an Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen verursacht. http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html Neben dieser Gefährdungshaftung wird aber auch eine Mitverschuldung des Geschädigten berücksichtigt, wie das in der Praxis aussehen soll, keine Ahnung! Link zu diesem Kommentar
Joss the Dog 17. Mai 2012 Teilen 17. Mai 2012 Nee, ist zwar ein guter Einwand taringa, aber ich hab mal vorhin ein wenig in meinen alten Unterlagen geschmökert, caronna hat es wohl auf den Punkt getroffen!! Link zu diesem Kommentar
Monkey 17. Mai 2012 Teilen 17. Mai 2012 Hm...ehrlich gesagt glaube ich auch garnicht, dass man da was machen kann. Außerdem müsste man ja erstmal beweisen, dass es auf dem eigenen Grundstück passiert ist und dann würde ich damit wohl garnicht erst anfangen, hinterher heißt es noch, der Hund wäre gefährlich. In einem solchen Fall würde ich der Katze mal gezielt eine verpassen, meist hilft das bei solchen Tierchen doch ungemein. So Leid es mir tut, aber meine Hunde beschütze ich. In meinem Heimatort hatten wir auch mal so ein Tierchen, Gott sei Dank weit weit weg und nicht in unserer Straße. Die hat sich auf alles gestürzt was vorbei kam und ich hab mit der dicken Flexi auf sie eingekloppt aus sie auf meinem Hund hing, das Vieh schien das nichtmal zu jucken. Irres Ding und meine arme Hündin. Die hat schließlich nur 3kg und das Katzentier hatte mindestens 8kg. Link zu diesem Kommentar
grisu1980 17. Mai 2012 Teilen 17. Mai 2012 Wenn die Katz in Deinen Garten kommt, nimm den Wasserschlauch in die Hand. Hilft bei den meisten relativ schnell und wäre nun im Sommer die beste Zeit. Wir haben zwar selber Katzen, aber hier traute sich auch immer ne fremde Miez rein, die mir meinen Hunden gegenüber zu mutig ist. Ist die Katze etwas frecher, dürfte ca 3 mal duschen reichen. Grüßle Link zu diesem Kommentar
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