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Auch Pflegehunde sind steuerpflichtig


caronna

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caronna

Bei der Umfrage nach der Höhe der örtlichen Hundesteuer:

(http://www.polar-chat.de/topic.php?id=537&page=65#1872390)

voller Schreck habe ich bei unsere Gemeinden folgendes gefunden:

Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen

hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass

der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland bereits

versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall

ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen

den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

Zitat:

http://www.simmerath.de/data/ortsrecht/Reg._03_-_Hundesteuersatzung_vom_20.12.2010_1296563801.pdf

selbst zugelaufene Hunde müssen innerhalb von 2 Wochen abgegeben werden - sonst sind auch die Steuerpflichtig!

Gerade letzteres finde ich besonders unsinnig da ein abgegebener Hund die Gemeinde mehr kostet als wenn die Gemeinde diesen Hund zur Pflege beim Finder lassen würde.

ansonsten steht noch viel anderes Unsinniges in der Hundesatzung - ich denke bei euch wird das nicht anders sein!

in der Nachbargemeinde wird ein Hund von der Steuer befreit wenn er "Schutzhund 1" (VPG) bestanden hat

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