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Umgangsrecht - was ist das Beste für den Hund??


jakomaho

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amelie

Ich denke auch, dass es vor Gericht nicht durchkommt! Wenn die Hundesteuer und Versicherung etc. auf Frauchen 1 läuft, gehört der Hund ihr!

Ich habe ca. 5 Anwälte im Bekanntenkreis, sind allerdings im Moment die meisten im Urlaub! Aber ich werd mich da mal erkundigen. Ich denke aber auch, dass das ein klarer Fall ist!

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hallo

Wie viele von euch wissen habe ich mich letztes Jahr von meinem Mann getrennt. Es war gar keine frage das Teddy bei mir bleibt. Klar hat mein Mann Teddy auch lieb was er auch immer sagt und zeigt.

Wir haben auch viel gestritten unter anderem WEGEN Teddy und wir haben es auch probiert mit dem hin und her das ende vom Lied ICH musste nachts mit Teddy raus weil IHM dieses hin und her auf den Magen geschlagen war. Man sollte doch so erwachsen sein und sich versuchen im guten zu einigen zum wohle des Hundes der doch schon eh nicht versteht was seine Menschen da machen, warum nicht mehr beide zuhause sind , warum wohne ich mit dem Frauchen woanders.

Ich meine ein Tier (egal welche art) gehört zu dem der alle dinge des Alltags mit und für das Tier macht, das ist seine Bezugsperson.

Deine Bekannten sollen sich mal an einen Tisch setzen und sich mal in die Lage des Hundes versetzen, ohne an sich selbst zu denken, einfach aus der Sicht des Hundes wie ER dieses hin und her sieht.

Wie kann man nur so Egoistisch sein und nur an sich denken ganz nach dem Motto: wie kann ich meinem Ex noch so richtig einen wischen.

Irgendwie macht mich das richtig traurig....................

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Jasminx

genau so ist es, traurig aber wahr.

Ich denke wenn alle Sachen über Frauchen 1 laufen, hat Frauchen 2

vor Gericht schlechte Karten. Frauchen 2 muss ja erstmal den Beweis

bringen, das sie wirklich auch den Hund mit angeschafft hat.

Da alles über Frauchen 1 läuft, was auch belegbar ist, stehen rechtlich

gesehen, von meinem Gefühl her, ohne Anwalt zu sein, die Dinge

für Frauchen 1 auf jeden Fall besser.

Mensch, der arme Hund...

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Mal was anderes' auf wen läuft die Steuer und die Versicherung?????

Rechtlich könnte man dann nämlich sagen, ich bin der Besitzer/Halter,

da ich den Hund auf meinen Namen angemeldet und versichert habe!

Auch bei Tasso könnte ja ein Name hinterlegt sein.

Bei uns war es immer so, das ich die Hunde an- und abgemeldet habe.

Auch bei Tasso bin ich registriert. Selbst beim Tierarzt steht nur mein Name und

meine Anschrift.

alles frauchen 1, das problem laut anwalt ist, dass der hund gemeinsam angeschafft wurde, sprich kein geschenk oder alleiniger kauf war! und somit " geteilt " werden muss, wenn beide darauf bestehen!

Wessen anwalt? Hat Frauchen 1 einen eigenen?

Nicht teilbarer hausrat wird im zweifel durchs gericht geklärt, wem es zuzuordnen ist, in einer verteilung 50:50. Tiere werden zwar gehandhabt wie sachen (im "wert"), aber gemäß gesetz sind sie auch als mitgeschöpfe anerkannt, und demnach kann nicht ohne rücksicht auf ihr wesen und ihre gefühle verfügt werden. d. h. spricht alles für frauchen 1 (zudem ist da noch die sache offen, wer tatsächlich auch eigentümer und besitzer ist...) hat ein gericht die möglichkeit eines hundepsychologen, hundeschule usw. zu rate zu ziehen, zu wem die emotionale bindung höher ist.

Prinzipiell sind auch keine umgangs- und besuchsrechte vorgesehen, in einem urteil des amtsgericht bad mergenheim wurde es zwar so gehandhabt, das dem herrchen ein besuchsrecht eingeräumt wurde, aber das lag daran, das zuvor der meiste hausrat bei der frau verblieb, und daher der ehemann u. a. auf die überlassung des hundes geklagt hatte. Das gericht wollte dem hund keinen ortswechsel zumuten, aber entsprechend eines hilfsantrages wurde dem ehemann ein umgangsrecht zugebilligt, aus der tatsache heraus, da auch er vom hund als bezugsperson anerkannt worden ist.

Deshalb erscheinen manche urteil so "offen" aber es ist ein lebewesen ... wenn es auch herrchen lieb hat, darf ers auch besuchen ^^

winkz, warj

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Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, sagt man doch immer. Recht haben heißt nicht, Recht zu bekommen und deswegen würde ich versuchen, dass ganze außergerichtlich zu lösen.

Wenn allerdings die Parteien schon so festgefahren in ihren Meinungen sind, dann hilft da wohl auch kein Reden. Wenn Frauchen 2 so stur darauf beharrt, den Hund zu sehen, dann sollte Frauchen 1 ihn ihr komplett überlassen. Das ist zwar hart, aber anders kann es für den Hund nicht funktionieren.

Ich habe ähnliches Hickhack bei meiner Freundin und einem Pflegekind erlebt und es endete so, wie Birgit/Rocky es geschrieben hat: das Kind in diesem Fall wurde total krank, nach jedem Besuchstermin hatte es hohes Fieber und letztendlich hat sich meine Freundin schweren Herzens von dem Kind getrennt, lange bevor die Rückführung hätte beendet sein sollen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Wenn Frauchen 2 nicht einsichtig ist, dann sollte Frauchen 1 den Hund abgeben. Auch wenn ich am liebsten Frauchen 1 den Hund zusprechen würde und Frauchen 2 mal kräftig die Meinung sagen...

Liebe und Hass liegen doch sehr nahe beieinander und bei beiden verliert man schnell den Kopf, diese Story beweist es leider mal wieder... :(

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McChappi

Ichbin der meinung das Nr.2 einfach nur "siegen" will so klingt das auf jedenfall für mich... wenn der Hund dann erstmal da wäre würde sie wohl kaum noch lust haben sich den ganzen Tag darum zu kümmer

Aber hauptsache recht haben und auf die arme seele Sch**** um es mal klar auszudrücken...

Wenn der Nr2 was an dem Hund liegt reicht es meiner meinung nach aus wenn sie sich den Hund ab un zu zum gassi gehen holt für 1-2 std, oder gemeinsamm mit Nr1 geht, aber hier gehts sicher nicht um den Hund könnte genau so gut eine couch oder ein Auto sein... einfach nur RECHTHABEN will nur 2

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moin,

sehe ich nicht so, das man verzicht üben sollte ... wenn tatsächlich hier hund mittel zum zweck ist, und die beschäftigung eher was aus zuneigung zu frauchen 1 war, ist die gefahr gegeben, das er auch schnell zum ding wird, zudem wird der gesamte unterhalt vom frauchen 1 getragen, wer trägt das dann, wenn frauchen 2 merkt, die rache kostet unterhalt? Was, wenn der hund medizinisch betreut werden muss?

Wenn man vor gericht geht und in gottes hand liegt, dann kann man ihn auch mal vertrauen :)

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Also ich nochmal ....

vielleicht ist das gar keine dumme Idee, den Hund ganz und gar Frauchen 2 zu überlassen. So wie ich es hieraus gelesen habe, möchte sie ja eigentlich keine Kosten für und keine Arbeit mit dem Hund übernehmen, sondern nur den Spaß ...

Vielleicht überlegt sie es sich dann noch einmal anders!???

LG

Cindy

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ich nochmal ....

vielleicht ist das gar keine dumme Idee, den Hund ganz und gar Frauchen 2 zu überlassen. So wie ich es hieraus gelesen habe, möchte sie ja eigentlich keine Kosten für und keine Arbeit mit dem Hund übernehmen, sondern nur den Spaß ...

Vielleicht überlegt sie es sich dann noch einmal anders!???

Und bis Madame es eingesehen hat das ein Hund doch nix für sie ist hat er schon alle möglichen Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten und Schäden davongetragen.

Weil sich vermutlich nicht um ihn gekümmert wurde.

Ich bin auch nicht der Meinung das eine Schlacht um den Hund unbedingt auf seinem Rücken ausgetragen werden muss wenn die Schlacht mit Bedacht und intelligentem Handeln

ausgetragen wird.

Momentan lebt er doch bei Frauchen 1 oder nicht.

Dann ist auch vornehmlich sie diejenige die um den Hund kämpfen muss, und sie kann ihre "Waffen" und "Manöver" so wählen das sie nicht den Hund, sondern nur ihre Ex Partnerin treffen.

Aber wie gesagt, ich glaube nicht das Frauchen 2 damit durchkommt.

EDIT: eines muss ich noch dazu schreiben: nicht die Schlamschlacht, die ohnehin schon im Gange ist, geht zu Lasten des Hundes, sondern JEDER FAULE KOMPROMISS !!!!!!

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Hallo nochmal!

alle, die geschrieben haben, frauchen 1 sollte ganz auf den hund verzichten, meint ihr das wirklich ernst? findet ihr es wirklich egoistisch, wenn sie der meinung ist, dass sie nach 2,5 jahren intensiver zeit mit dem hund net auf den hund verzichten möchte?

Das meine ich ernst. Du hast meinen Beitrag völlig richtig interpretiert. Ich möchte nur zum besseren Verständnis noch was hinzufügen:

Deiner Schilderung nach bin ich überzeugt davon, dass der Hund eigentlich zu Frauchen 1 gehören sollte - Bezugsperson, mehr Zeit und Liebe investiert, bessere Arbeitszeiten. Frauchen 2 kommt für mich als sehr egoistische Person rüber, die Frauchen 1 nur eins reinwürgen will. Wäre ich diejenige, die entscheiden könnte, würde natürlich Frauchen 1 den Hund bekommen. Ganz klar!

Aber: bevor dem Hund wirklich diese Teilung angetan wird, würde ich ihn lieber Frauchen 2 überlassen. Das ist tatsächlich wie bei Salomo und den beiden Frauen, die das Kind wollten: die Frau, die es wirklich geliebt hat, hätte es gehen lassen. Leider sind die Richter im heutigen Deutschland nicht Salomo, und es ist anzunehmen, dass die Geschichte nicht so ausgeht, dass die Frau, die den Hund hergeben würde, ihn dann am Ende bekommt. :heul:

Meiner Meinung nach gibt es tatsächlich nur hopp oder topp! Einem Kind kann man vielleicht noch erklären, wie die Situation ist (wobei die meisten Scheidungskinder trotzdem drunter leiden), einem Hund nicht! Dieses Hin und Her würde ihn kaputt machen. Einen Kompromiss kann es m.E. nicht geben. Leider.

Viele Grüße, Iris

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