gast 19. August 2012 Teilen 19. August 2012 Hallo Jasbandu, ich glaube die Vorschreiberin meinte das die Versicherungen zwar unter ihrem Namen eines Rechtschutz verkaufen aber dies meist eine Partnerversicherung ist die Schadensfälle im Bereich Rechtschutz für sie abwickelt. Oder die Versicherung wird direkt von der Partnerversicherung verkauft. So kann die Versicherung gewährleisten das wenn Du zwei oder mehr Versicherungen bei ihr hast (z.B. Hausrat und Rechtschutz) neutral zu bleiben. Bei einer Klage in einer Hausrechtsache über einen Anwalt per Rechtsschutz bei einer Versicherung kann von Neutralität nicht mehr die Rede sein. Ich hoffe ich konnte es klar erklären ? Wegen dem Platz: Wie hat den der Betreiber des Platzes / Trainer reagiert? Ich meine schlußendlich ist es auch nicht gut für den Ruf wenn dort soetwas passiert. Und nur weil die schon lange dabei sind (Halter und Verursacherhund) würde ich nicht auf eine spezielle Sicherung des Hundes in meiner Gegenwart verzichten. Was passiert wenn er den nächsten Hund angeht , der vielleicht kleiner ist ? Ist der dann tot ? Link zu diesem Kommentar
Jasbandu 19. August 2012 Autor Teilen 19. August 2012 OriginalbeitragHallo Jasbandu, ich glaube die Vorschreiberin meinte das die Versicherungen zwar unter ihrem Namen eines Rechtschutz verkaufen aber dies meist eine Partnerversicherung ist die Schadensfälle im Bereich Rechtschutz für sie abwickelt. Oder die Versicherung wird direkt von der Partnerversicherung verkauft. Ach so, jetzt habe ich´s kapiert. Danke! OriginalbeitragWegen dem Platz: Wie hat den der Betreiber des Platzes / Trainer reagiert? Ich meine schlußendlich ist es auch nicht gut für den Ruf wenn dort soetwas passiert. Und nur weil die schon lange dabei sind (Halter und Verursacherhund) würde ich nicht auf eine spezielle Sicherung des Hundes in meiner Gegenwart verzichten. Was passiert wenn er den nächsten Hund angeht , der vielleicht kleiner ist ? Ist der dann tot ? Naja, die Reaktion war: Ab sofort haben alle Hunde im THS an der Leine zu sein, ausser, sie laufen gerade den Parcours. Das nützt uns nur nix mehr. Ist aber nicht weiter tragisch, da mein Hund GsD zu 100 % wiederhergestellt ist. Der Platzbetreiber/Verein hätte da wohl auch keine Kosten übernommen, denn er hat ja seine Pflicht (nur versicherte Hunde auf den Platz lassen) erfüllt. Ich frage mich gerade, wie viele Hundehalter sich eigentlich der Tatsache bewusst sind, dass viele Versicherungen bei der Schadensbegleichung nur 50 % zahlen (wenn beide unangeleint waren)? Diejenigen, die ich bisher drauf ansprach, wussten es nicht - wäre es nicht die Pflicht einer Versicherung, vor Vertragsabschluß auf sowas hinzuweisen? Link zu diesem Kommentar
gast 19. August 2012 Teilen 19. August 2012 Hallo Jasbandu, ich denke nicht das es Pflicht ist darauf hinzuweisen weil ansonsten würden die Versicherungsgeber das sicherlich machen, da man sie ansonsten darauf "festnageln" könnte. Ich denke eher die Versicherer spekulieren mit dem Risko Hund, verstehst Du was ich meine ? Jede Situation unter Hunden ist ja an sich einzigartig und damit ein Einzelfall. Und genau so versucht der Versicherer das zu händeln, alles Einzelfallentscheidungen. Und bei Einzelfallentscheidungen kann man halt auch beliebig entscheiden oder zumindestens versuchen .... Link zu diesem Kommentar
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