Rabeara 26. Juli 2012 Teilen 26. Juli 2012 ...Städte und Gemeinden können dort keinen Leinenzwang erlassen, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster.... Das berichtete am Donnerstag ein Gerichtssprecher und bestätigte einen Bericht der "Rheinischen Post". Dem Urteil zufolge müssen Hunde keine Leine tragen, solange sie den Weg nicht verlassen (Az.: 5 A 2601/10). http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article108389561/Hunde-duerfen-auf-Waldwegen-ohne-Leine-laufen.html Link zu diesem Kommentar
McChappi 26. Juli 2012 Teilen 26. Juli 2012 Ich dachte grad erst "yippi" aber dann kam das ABER Nicht für Naturschutzgebiete... super hier ist alles was auch nur grün aussieht mit einem Naturschutzschild versehen ... menno Link zu diesem Kommentar
Monique G. 26. Juli 2012 Teilen 26. Juli 2012 Mich freut es. Wir haben hier um die Ecke ein Waldgebiet welches nicht Naturschutzgebiet ist. Link zu diesem Kommentar
Fiona01 26. Juli 2012 Teilen 26. Juli 2012 Danke für die Info. Wir haben hier zwar auch überwiegend Naturschutzgebiete, aber so hin und wieder auch "nur" einen Wald. Link zu diesem Kommentar
Marita2307 26. Juli 2012 Teilen 26. Juli 2012 Es ist wohl ENDLICH die Feststellung, dass Ländergesetze (Landesforstgesetz NRW, Landeshundegesetz NRW) höherrangig sind und die Städte in NRW nicht alle ihr eigenes Ding mit Kommunalverordnungen und Leinenzwang in Wäldern machen können, um durch entsprechende Ordnungskontrollen und die Verhängung von Bußgeldern ihre Stadtkassen aufzubessern. Dass das kein Freibrief ist, nun jedem Hund in Wäldern Leinenfreiheit zu geben, regeln ebenfalls Landeshundegesetz und Landesforstgesetz - immerhin gehören wildernde Hunde zu den tatsächlich gefährlichen Hunden mit Maulkorb- und Leinenzwang und abseits von Waldwegen ist grundsätzlich weiterhin jeder Hund anzuleinen. Aber es wurde Zeit, dass nun endlich landesweit die Wälder einheitlich geregelt sind und dadurch ein Unterschied zwischen wohlerzogenen Hunden und den anderen, die nicht unter Kontrolle stehen und weiterhin landesweit angeleint sein müssen, gemacht wird. YEAH ! Die Stadt Düsseldorf hat bereits reagiert und ihren § 8 der Straßenordnung (genereller Leinenzwang, auch in Wäldern) außer Kraft gesetzt - ab sofort keine 75 Ordnungsmitarbeiter in 3 Schichten mehr auch in Wäldern unterwegs und laufende Bußgeldverfahren werden eingestellt. :-))) Siehe hierzu auch: http://www.wz-newsline.de/home/politik/nrw/ovg-urteil-hunde-muessen-auf-waldwegen-nicht-an-die-leine-1.1051583 LG Marita, am Waldrand wohnend und nun endlich nicht mehr täglich kriminell und renitent mit freilaufenden Hunden unterwegs Link zu diesem Kommentar
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