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Verteidigung


gast

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Jasbandu

Deswegen gibt es den "Notwehrexzeß", der besagt: Wenn ein Angegriffener aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Notwehr übertreibt, bleibt er trotzdem straflos.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Originalbeitrag

Ich kenne einen Haufen Polizisten (BRD) die Anzeigen am Hals hatten, weil ihr Hund im Dienst jemanden verletzt hat.

Ausnahmslos alle Verfahren wurden eingestellt.

Und ich kenne nach 25 Dienstjahren einige, wo es eben nicht so lief.

By the way. Einige haben grundsätzlich Recht bezüglich der Notwehr oder dem rechtfertigenden Notstand. Beides setzt aber ein bewusstes Handeln und Abwägen voraus. Ein Hund, der sich quasi selbst einsetzt, kann nicht rückwirkend damit gerechtfertigt werden. Anders sieht es aus, wenn der Besitzer den Hund ( wir nehmen mal an rechtmässig und auch verhältnismässig ) gezielt zur Abwehr eines Angriffes gegen sich einsetzt/animiert. Dann folgt allerdings automatisch die Frage, wie der Hund ohne entsprechende Ausbildung entsprechend reagieren konnte. Hat er eine dahingehende Ausbildung, wird eben das geprüft. Hat er keine, könnte das Ordnungsamt ihn automatisch als gefährlich einstufen.

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COMpanion

Generell gilt egal ob der Hund im Einsatz oder im effect oder aus Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht so ist der Halter/ Hundeführer Haftbar. So gibt es bei einem Angriff oder einbruch zum Beispiel den Fall das dem Verbrecher ein Finger abgebissen wird während er dir einen Baseballschläger über den Kopf zog zwar landet dieser dann im Gefängniß jedoch wird ihm wegen seines Verlustes eine Lebenslange Rente zugesprochen. Die Höhe ist jedoch auch abhängig vom Selbstrisiko und die dürfte jedem Gewalttäter klar sein.

Ob der Hund als Gefährlich gilt wird sicher abhängig vom grad seiner Ausbildung und ob er zur Notwehr ( Verteidigung von Leib und Leben oder Eigentum, aufgefordert wurde). Bei jeder Notwehr ist die verhältnissmäßigkeit der Mittel zu berücksichigen. Das Heist wenn einer jemand bedrängt ist sicher kein körperverletzende Gegenwehr statthaft. Wenn man auf dich schießt oder mit dem Messer angegriffen hat (Verletzungen nachweisbar auch wenn nur ein kleiner Kratzer) ist auch davon auszugehen das man stärkere Mittel einsetzen musste.

Auch maßgebend über die Haftbarkeit ( im eigenen Haus und Grund) ist das angebrachte Türschild auf dem immer stehen muß "Vorsicht Gefährlicher Hund" nur mit diesem Wortlaut wird ein mildernder Umstand möglich. Bei Warntafeln wie Vorsicht wenn hund kommt ..... gibt es die volle Haftbarkeit.

Zu deinem speziellen Fall: Ich würde dir empfehlen diesen Wortlaut gut sichtbar am Hund zu befestigen ( anstatt soewas wie Kampfschmuser etc.) auch solltest du dir eventuell überlegen mit Ihm ein VPG training in einer sehr guten Schule zu machen wo er lernt nur auf Befehl zu arbeiten und auch kontrolliert abzulassen. Er kann dadurch sehr viel Sicherheit gewinnen. Allerdings muß wirklich ein Kompetentes Trainerteam an ihn ran und es sollte von vorne herein klar gestellt werden welches Potetial in ihm schlummert.

my 5 ct.

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  • 2 Monate später...
shensihund

Hallo

Auch das Warnschild nützt nichts!

Hatte 2 im Garten den Baum genagelt und der Hund saß sogar neben den Zaun. Dann ist der Herr Nachbar mit runtergelassener Hose rüber und ist auf meine Tochter losgegangen und der Hund hat den Mann vertrieben. Am nächsten Tag hatte ich eine Anzeige am Hals und erst als ich eine fette Gegenanzeige erstattet habe wurden die Vorwürfe gegen mich fallen lassen und auch der Beweiß des Bisses ist bis zum heutigen Tag ausgeblieben.

Grüße Shensihund

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Originalbeitrag

Hallo

Auch das Warnschild nützt nichts!

Hatte 2 im Garten den Baum genagelt und der Hund saß sogar neben den Zaun. Dann ist der Herr Nachbar mit runtergelassener Hose rüber und ist auf meine Tochter losgegangen und der Hund hat den Mann vertrieben. Am nächsten Tag hatte ich eine Anzeige am Hals und erst als ich eine fette Gegenanzeige erstattet habe wurden die Vorwürfe gegen mich fallen lassen und auch der Beweiß des Bisses ist bis zum heutigen Tag ausgeblieben.

Grüße Shensihund

Mich würde interessieren wie die Sache mit der Gegenanzeige ausgegangen ist. Ich denke mal,.... Anzeige wegen sexueller Nötigung oder?

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shensihund

Hallo

Das komische an der Sache war, das der Nachbar gewartet hat bis ich ins Haus gegangen bin und dann ist er drübergestiegen. Der Polizist meinte meine Kinder wären als Zeugen nicht glaubwürdig, da die zu jung waren und wir parteiisch wären. Und der genaue Wortlaut der Anzeige war * das Frau M. einen scharfen Hund auf den Mann gehetzt hat und er wäre gebissen worden*. Ich habe den Polizisten gesagt, das ich 2 Warnschilder an die Bäume genagelt habe, er den Hund gesehen hat weil er direkt hinter den dZaun war und ich dann eben Gegenanzeige erstatten werde, wegen Hausfriedensbruch, Beleigigung, sexueller Nötigung und man daran denken müßte den Nachbarn seinen Pc zu durchsuchen. Und aufeinmal wurden alle Vorwürfe gegen mich fallen gelassen.

Seltsam, oder?

Ach, übrigens das Attest über den Hundebiss ist bis zum heutigen Tage nicht erbracht worden.

Grüße Shensihund

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Joss the Dog

Also, hast Du es doch nicht angezeigt, sondern nur mit einer Anzeige gedroht?

Ich hätte angezeigt, da könnt mir einer erzählen, was er will, wie die Chancen da stehen.

Ich hätte gnadenlos angezeigt und das verfolgt!

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shensihund

Hallo

Ich habe damals meine Anwältin angerufen, die meinte sogar das wir keine Chance hätten.

Im Nachhinein haben sich die Herrschaften noch sehr viel mehr erlaubt und dann habe ich angezeiigt und die Staatsanwaltschaft hat gemeint das man sowas in Deutschland *Nachbarschaftsstreitigkeiten* nennt.

Und auch als ich ein Zivilrechtsverfahren anstreben wollte, meinte die Anwätlin das es an Beweisen fehlt und dann habe ich es gelassen.

Grüße Shensihund

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Joss the Dog

Dann hätte ich die Anwältin gewechselt :D:D

Jetzt mal ehrlich - da kommt ein Mann in meinen Garten, mit heruntergelassener Hose vor meiner Tochter?

Und wenn mir erstmal JEDER sagen würde, das bringt nichts, ich würde ALLES in Bewegung setzen!

Meine Tochter ist mittlerweile 11 und mit sowas noch nie in Berührung gekommen.

Da kann mir keiner erzählen ,dass die sich sowas ausdenken würde.

Besonders in der heutigen Zeit, in der Kindermisshandlung und alles, was damit zusammenhängt so ernstgenommen wird zum Glück.

Auch aus einem anderen Grund würde ich sogar bis zur Presse gehen und alles in meiner Macht stehende unternehmen: Bei Dir wurde es durch den Hund vereitelt, aber beim nächsten Kind ist vielleicht kein Hund, und dann?

Nee, also, entweder, Du hast die Polizei und die Anwältin missverstanden - oder - keine Ahnung.

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