gast 26. August 2012 Teilen 26. August 2012 Hihi, Paragraphendeutsch Ein Tierarzt darf nur abgeben oder verschreiben, wenn das entsprechende Medikament für die entsprechende Tierarzt und die entsprechende Anwendung eine Zulassung hat (1);3 Das gilt nicht, wenn (2) die medizinische Versorgung des Tieres sonst gefährdet wäre, weil ein entsprechendes für diese Tierart nicht zugelassenes Medikament NICHT EXISTIERT Vom Preis, oder was für den Tierhalter angenehmer ist, steht in der Rechtsprechung nichts! Link zu diesem Kommentar
Hansini 26. August 2012 Autor Teilen 26. August 2012 Guck mal hier. Das hat mich gewundert: http://books.google.de/books?id=Wtl_PljJNJkC&pg=PT237&lpg=PT237&dq=Ziegler+Fortekor+Benazepril+Hunde+w%C3%BCrden+l%C3%A4nger+leben.&source=bl&ots=QAcZl0HD84&sig=QMNb_7c3a2iF8_58qKHy0dKmPN4&hl=de#v=onepage&q=Ziegler%20Fortekor%20Benazepril%20Hunde%20w%C3%BCrden%20l%C3%A4nger%20leben.&f=false Link zu diesem Kommentar
gast 26. August 2012 Teilen 26. August 2012 Da kannste mal sehen......... (Ein "Schwarzbuch Buchautor" wäre auch mal angebracht ) Link zu diesem Kommentar
Hansini 26. August 2012 Autor Teilen 26. August 2012 Wobei ich - als Halter - natürlich da mehr auf der Buchautorinnenseite bin ...... ;-)) Link zu diesem Kommentar
gast 26. August 2012 Teilen 26. August 2012 Verständlich Nur ist es eine Frechheit, zu behaupten, TÄ würden sich aus reiner Geldgeilheit (und Porsche-Sucht ) keine Gesetze brechen Link zu diesem Kommentar
Tröte 26. August 2012 Teilen 26. August 2012 Spike bekommt auch ein Medikament aus der Humanmedizin, denn in der Tiermedizin gibt es für seine KH keine Medis. Link zu diesem Kommentar
tarina 26. August 2012 Teilen 26. August 2012 Irgendwie bin ich gerade blond, wo steht denn dort, dass TÄe Humanmedikamente verschreiben dürfen? LG Katja Link zu diesem Kommentar
gast 26. August 2012 Teilen 26. August 2012 Absatz (2) Satz 3 1Soweit die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ansonsten ernstlich gefährdet wäre und eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier nicht zu befürchten ist, darf der Tierarzt bei Einzeltieren .....auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3, nachfolgend bezeichnete zugelassene oder von der Zulassung freigestellte Arzneimittel verschreiben, anwenden oder abgeben: 3. soweit ein nach Nummer 2 geeignetes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht, ein zur Anwendung beim Menschen zugelassenes Arzneimittel oder, auch abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3, Link zu diesem Kommentar
Hansini 26. August 2012 Autor Teilen 26. August 2012 Jetzt habe ich mal zwei dümmliche Fragen. 1. Schauen die Apotheker nicht auf den Stempel, die Unterschrift? 2. Ist das nur in Deutschland so oder sieht die Sachlage beispielsweise in Holland anders aus? Link zu diesem Kommentar
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