Lana222 15. September 2012 Teilen 15. September 2012 @ Steffi87 ich würde es nicht naiv nennen. Wir haben das OK auch geglaubt mündlich und es war auch ein OK. Zwar ein OK mit wenn und aber aber es war ein OK. Sowas nenne ich mündlicher Vertrag :-P Nur muss man den halt eben auch beweisen können :-) Link zu diesem Kommentar
tabbie 15. September 2012 Teilen 15. September 2012 Also ist das im Grunde nur die "umständliche" Form für "Hundehaltung ist nicht erwünscht"? Denn ich gehe mal davon aus, daß die TE den Hund schriftlich wahrscheinlich nicht genehmigt bekommen hätte. Aber wieso sagte der Gesprächspartner am Telefon dann, Hund wäre OK? Nur damit die Mieter sich den Hund anschaffen, um ihn wieder abgeben zu müssen, oder um auszuziehen? Versteh ich nicht. Link zu diesem Kommentar
gast 15. September 2012 Teilen 15. September 2012 OriginalbeitragIch habe ja auch schon nach Rechtsurteilen gesucht und bin auch fündig geworden...aber so richtig definiert ist es nicht. Der eine Richter sagt, es darf nich untersagt werden, der andere ist andere Meinung. Also das wäre ja noch schöner wenn ich, wenn ich MEIN Eigentum vermiete nicht entscheiden dürfte ob Hundehaltung erlaubt ist oder nicht..... Ich wünsche mir manchmal mehr Respekt vor anderer Leuts Eigentum ... Link zu diesem Kommentar
Lana222 15. September 2012 Teilen 15. September 2012 Du hast Recht Berner Sammy. Allerdings finde ich Menschen die erst Ja und dann Nein sagen auch nicht respektvoll Wenn ich zurück gehen würde würde ich das alles hier auch schriftlich machen. Habs nicht gemacht damals aber zum glück gab es ja bei uns keinen Stress was die Anschaffung angeht (s. meinen 1. Beitrag). Link zu diesem Kommentar
gast 15. September 2012 Teilen 15. September 2012 Lana da gebe ich Dir Recht.... Wenn ich es erlaube, dann muss ich auch dazu stehen.... Es scheint nur so in dem Fall der TE zu sein, das es wer erlaubt hat der nix zu sagen hat... Link zu diesem Kommentar
gast 15. September 2012 Teilen 15. September 2012 Ich habe ja auch schon nach Rechtsurteilen gesucht und bin auch fündig geworden...aber so richtig definiert ist es nicht. Der eine Richter sagt, es darf nich untersagt werden, der andere ist andere Meinung. In diesen Urteilen geht es in der Regel aber um Yorkies bzw Jack Russel .... und um die Frage ob diese unter "Kleintiere" fallen oder als Hunde zu betrachten sind ... (hört sich Blöd an, ist aber so... Und wir haben mit der zuständigen Person(quasi der Hausverwaltung) für unseren Hauseingang gesprochen und sie handelt ja im Namen der Vermietung, Diese Person handelt nur soweit für die Genossenschaft wie sie durch diese davon befugt ist .... also wenn sie mir ein telefonische ok gibzt, geh ich davon aus, dass das auch später noch gilt. Er könnte dir auch sagen, dass du die nächsten Monate dort umsonst wohnen kannst .... dieses hat keinen Bestand, da er ebenfalls nicht dazu befugt ist .... oder machst du mit dieser Person auch die Mietverträge ???? ... Vllt. schön naiv, aber ich hätte mir ja kein hund angeschafft, wenn sie gleich gesagt hätte, das sie es nich möchten. Vielleicht hättest du einfach direkt bei der Genossenschaft nachfragen sollen, bevor du gehandelt hast ... dann wäre das ganze sicherlich angenehmer gelaufen ... Link zu diesem Kommentar
tabbie 15. September 2012 Teilen 15. September 2012 Ich finde in diesem Fall eben einfach nicht fair, daß ja ein mündliches OK da war, von wem auch immer. Auf jeden Fall ja von einer zur Wohnungsvermietung gehörenden Kontaktperson. Und nachher das OK zurückgenommen wird. Das versteh ich nicht. Wenn ein Vermieter keine Hunde möchte, dann soll er es in den Vetrag schreiben. Wir haben im Vorfeld immer gefragt, ob Hundehaltung erlaubt ist. Und uns das auch schriftlich geben lassen. Link zu diesem Kommentar
gast 15. September 2012 Teilen 15. September 2012 OriginalbeitragIch finde in diesem Fall eben einfach nicht fair, daß ja ein mündliches OK da war, von wem auch immer. Das ist aber in dem Fall das Entscheidende.... Wer auch immer darf das wohl nicht entscheiden.... Ich hätte mir die Genehmigung schriftlich geben lassen.... VOR Anschaffung des Hundes.... Manchmal muss man auch mal ein paar Schritte vorausdenken Link zu diesem Kommentar
Steffi87 15. September 2012 Autor Teilen 15. September 2012 Wir haben auch alle Nachbarn informiert und eine Unterschriftenliste gemacht, wo die nachbarn unterschreiben konnten, ob sie sich gestört fühlen oder nicht und es kamen nur positive rückmeldungen.keiner hat was gegen die kleine maus, im gegenteil sie freuen sich jedes mal sie zu sehen und das allein bleiben is für sie kein problem, sie macht da kein theater.wir haben die nachbarn extra gebeten, uns bescheid zu sagen, wenn sie bellt oder ähnliches, wodurch man sich gestört fühlen könnte, aber es kam bis jetzt niemand. Link zu diesem Kommentar
gast 15. September 2012 Teilen 15. September 2012 Steffi.... nicht die Nachbarn entscheiden ob ja oder nein....sondern der Vermieter Link zu diesem Kommentar
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