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Mietwohnung


Steffi87

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@Steffi87: Bei mir läuft auch alles über die Hausverwaltung. Von denen habe ich auch die Zustimmung zur Hundehaltung bekommen. Mit meinem Vermieter hatte ich noch nie Kontakt, der lässt ja nicht umsonst solche Angelegeneiten durch die Hausverwaltung regeln.

Nun wäre es, wie Du inzwischen bemerkt hast, sicherer gewesen, sich die schriftliche Zustimmung vor dem Hund zu holen.

Ich würde jetzt genauso vorgehen, wie Du es machen möchtest, nämlich bei der Hausverwaltung persönlich vorsprechen. Den Hund würde ich nicht einfach so mitnehmen, sondern vorher fragen, ob sie ihn sehen möchten. Auf jeden Fall würde ich ein Foto mitnehmen und ein paar Eckdaten zur Endgröße und Gewicht, möglicherweise stellen die sich unter einer Bulldogge einen großen, massigen "Kampfhund" vor.

Im schlimmsten Fall heißt es dann umziehen. Ist zwar doof, aber davon geht die Welt auch nicht unter.

Jedenfalls hast Du jetzt gelernt: Sich alles schriftlich geben lassen! Das passiert Dir mit Sicherheit kein zweites Mal. Jeder macht mal Fehler und da Du nicht böswillig gehandelt hast oder gar den Hund heimlich in der Wohnung halten wolltest ohne Rücksicht auf Verluste, sehe ich keinen Grund, die Moralkeule zu schwingen.

Ich wünsche Dir ein gutes Gespräch mit der Hausverwaltung!

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Joss the Dog

Ich sehe es von beiden Seiten, war lange Jahre selbst "nur" Mieterin und habe zwar jetzt auch immer noch kein Eigentum, betreue aber , weil ich ja für ihn arbeite , die Objekte meines Partner :)

Kenne nun beide Seiten und bin dementsprechend dadurch natürlich auch viel verständnisvoller für die Vermieterseite geworden.

Fakt ist, dass Vermieter im Vergleich zu Mietern unglaublich weniger Rechte haben.

Fakt ist, dass es doch in der heutigen Zeit bekannt ist, sich nicht in geschäftlichen Dingen ( außer , man kennt sich vielleicht schon lange und sehr gut, aber selbst da gibt es bei uns sowas nicht ;) ) auf ein mündlich abgesprochenes Detail zu verlassen, sondern VORHER dann nochmal alles schriftlich festzulegen!!

Ich kann Dir nur viel Glück wünschen und dass der Vermieter sich noch positiv dahingegend umstimmen lässt, Hund würde ich auch nicht mitnehmen, aber Fotos machen.

Ihr könnt ja noch im Vermietergespräch vorschlagen, dass Ihr einen Wohnungsbesichtigungstermin vereinbart, in dem per Fotos dokumentiert wird, wie die Wohnung Stand heute aussieht, für den Fall, dass der Vermieter Hundehaltung aus dem Grund verbietet, weil er schonmal schlechte Erfahrungen gemacht hat. Und dann haltet Ihr mit einem schriftlichen Zusatz fest, als Erweiterung Eures bestehenden Mietvertrages, dass Ihr für alle möglichen und unmöglichen Schäden haftet, die der Hund eventuell machen würde , so fühlt sich der Vermieter auch auf der sicheren Seite.

Also, habt das mal im Hinterkopf, solltet Ihr merken, dass sowas beim Vermieter durchklingt.

Ansonsten möchte ich natürlich niemals das Singen unter der Dusche nur zu gewissen Zeiten verbieten und kann mir keinen (normalen) Vermieter vorstellen, der das so praktizieren würde.

Es gibt einfach Dinge, dazu gehört die Hundehaltung, wenn sie nicht schon von Anfang an schriftlich im Mietvertrag festgehalten wird, oder bauliche Veränderungen oder Veränderung der Personenzahl oder oder oder, die man mit dem Vermieter abspricht - schriftlich!

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