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Jäger will Hunde abschießen! Wer kennt sich aus mit dem österreichischen Jagdrecht?


Beulchen

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Mal grundsätzlich ein Tip an alle Hundehalter: wenn ihr irgendwo hinzieht oder einen neuen Hund habt, geht zum Jagdpächter der Gegend, um Euch und den Hund vorzustellen.

Ich habe das immer so gemacht (und bin inzwischen in Wohnsitz Nr.18) und nur gute Erfahrungen gemacht. Das nimmt den Herren den Wind aus den Segeln, sie sind erstmal freudig überrascht, man kommt in's Plaudern über Hunde im allgemeinen und das jagen im Besonderen. Und ausnahmslos alle haben mir versprochen, im Ernstfall erstmal Verwarnungen auszusprechen und die Hunde, die er ja nun kannte, nicht abzuschießen.

Fällt halt schwerer, den Hund von Menschen abzuschießen, mit denen man schon am Gartenzaun geplaudert oder gar Kaffee getrunken hat

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Darüber habe ich auch schon nachgedacht, mich mal an die Gemeinde zuwenden. Andere Hundbesitzer in dem Sinn gibt es hier nicht. Alles alte Bergbauern die wenn überhaupt Hofhunde haben und sicher nicht mit den Hunden Gassi gehen.

Wir leben hier oben auf 1200m Höhe im Almgebiet. Nächster Hof 500m weit weg. Insgesamt nur fünf Höfe hier oben.

Ich kenne mich leider nicht mit dem Jagdgesetz von Österreich aus, aber mal so ein Gedanke von mir: Wenn dein Hund angeleint ist und der Jäger will ihn erschießen, dann setzt er doch auch dich einer Gefahr aus.

Bei allem Jagdrecht der Welt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Österreich erlaubt ist, einen Menschen zu gefährden.

Noch zum Jagdrecht für Österreich: Das hier habe ich bei Wiki gefunden, weiß jetzt aber nicht, in welchem Gebiet du dich befindest.

Jagdgesetz in Österreich

In Österreich existiert kein Bundesjagdgesetz. Dort wird auf Grundlage des österreichischen Bundesverfassungsgesetz (B-VG 1920) das Jagdgesetz durch die Landesjagdgesetze der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien und den entsprechenden Durchführungsverordnungen geregelt.

Vielleicht findest du selber noch was, wenn du entsprechend googlest?

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und den Bauern möchte ich sehen, der seinen Hund vom Jäger erschiessen lässt !!!!!

Unser Nachbar! Da er so verärgert war,dass sein Hund immer bei uns ist. Kann es zwar nicht beweisen, aber es wird eben gemunkelt er hätte dem Jäger gesagt sein Hund wildert.

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Mal grundsätzlich ein Tip an alle Hundehalter: wenn ihr irgendwo hinzieht oder einen neuen Hund habt, geht zum Jagdpächter der Gegend, um Euch und den Hund vorzustellen.

ja, das hätte ich wohl machen sollen! Aber daran hab ich garnicht gedacht :???

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was bringt einem alles Recht der Welt, wenn der eigene Hund erschossen wurde?

Genau das ist mein Problem :???

Wie verhalte ich mich weiter?

Oder hätt ich nix machen sollen und auf gut Wetter hoffen?

Ich bin auf der einen Seite so verärgert über den Mistkerl und auf der anderen Seite hab ich Schiss!

schwere Frage, weil wenn er ein Fanatiker, ein Hundehasser ist, dann ist er vielleicht so verbohrt, dass es egal ist, wer ihm was sagt, wer im Recht ist.. weil dann hat er sein eigenes Recht. Komische Menschen gibt es leider überall und einige wenige sind dann auch noch bewaffnet, wobei die meisten nur eine große Klappe haben, aber was ist wenn er die Ausnahme ist.. Tus mir sehr leid, aber ich finde du geht den richtigen Weg, wenn du dich beschwerst und dir Unterstützung suchst :(

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lupus_berlin

Hier mal der Auszug aus dem Tiroler Jagdgesetz:

§ 35

Befugnisse des Jagdschutzpersonals

...

c) Hunde, die wildernd angetroffen werden oder sich außerhalb

der Einwirkung ihres Herrn befinden und offensichtlich eine

Gefahr für das Wild darstellen, und Katzen, die in einer

Entfernung von mehr als 1.000 Metern vom nächstgelegenen bewohnten Haus oder wildernd angetroffen werden, zu töten, und zwar auch dann, wenn sie sich in Fallen gefangen haben. Jagd-, Haus-, Blinden-, Polizei- und Hirtenhunde dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind, in dem ihnen zukommenden Dienst verwendet werden und sich nur vorübergehend der Einwirkung ihres Herrn entzogen haben.

Ein Hund an der Leine wird nie eine Gefahr für das Wild sein, es sei denn du rennst mit ihm dem Wild hinterher ..... (sorry, sollte ein Scherz sein!)

Das Recht ist also auf Deiner Seite. Die Begründung, dass spazierengehende Hund das Wild vertreiben, gilt nicht nur für den Hund, es gilt auch für Dich. Wo Du auftauchst, wird sich immer das Wild zurück ziehen, aber das ist ganz natürlich und nichts verbotenes.

Wenn er sich ärgert, dass er nicht zum Abschuß kommt, ist das sein Problem ..... also erst mal durchatmen

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Danke :):)

Also werde ich mal in Ruhe durchatmen und heute Nachmittag in Ruhe spazieren gehn. Vielleicht nicht gerade da wo sein Auto steht.

Und dann warte ich mal ab, ob auf das e-mail eine Antwort kommt.

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Heute bin ich leider alleine, aber ich werde versuchen nur mit ihm zu sprechen,wenn dann meine Eltern da sind.

Heute wär es glaub ich eh nicht gut auf ihn zu treffen :wall:

Danke,dir :)

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Bleib aus seinem Wald heraussen, auch mit angeleinten Hunden, such Dir einen anderen Weg - ist mal das eine, das ich Dir raten kann. Häufig sind Waldreviere Privatgrund, auch wenns nicht ausdrücklich am Eingang oder Ausgang des Waldes steht. Such Dir andere Spazzierwege und --- laß diese saublöde Rederei von dem nicht auf Dir sitzen. Zeig ihn beim Landesjagdverband an, wenn die nix tun, hake nach, sooft, bis es ihnen zu blöd wird.

ER kann und arf Deine angeleinten Hunde nicht erschießen (auch wenn ich ziemlich sicher bin, dass der Kerl entweder besolffen blöd daher redet oder eh nur blufft.) Sie sind an der Leine nicht ausserhalb Deiner Kontrolle, daher gibt es keine Gründe, "wildernde Hunde zu stoppen"!!!

Für einen gerechtfertigten Abschuss müsste er sich wirklich was anderes, krasseres einfallen lassen! Ansonsten kann es _ nach Deinem energischen Protest - durchaus sein, dass er für einige Jahre oder sogar auch lebenslang seine Jagdlizenz/-Karte los ist. Was solch einem Trottel sowieso sehr zu wünschen wäre!!!

Liebe Grüße

Gini, Rodin, Primo und Luna

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