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Pitbull ohne Leine


Elisa_sdl

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Elisa_sdl

hey leute

bin gestern mit dem pitbull meines freundes gassi gegangen und habe ihn los gemacht wo eigentlich Leinenzwang ist.

Nun hat mich das Ordnungsamt gleich erwischt und wollte meine personalien haben.

20 € strafe gab es dafür.

Er hat ziemlich gebellt und gezogen und konnte den einen garnicht riechen.

Die meinten gleich" der ist aber gefährlich"

ganz klar wenn 2 typen einen da so nahe kommen und er mich nur beschützen wollte, wie er es fast immer tut.

Da ich ja nicht der Halter bin und gehört habe, dass nur der Halter mit dem Hund gehen darf mach ich mir etwas sorgen , dass da vielleicht noch etwas nachkommt...

Er ist aber noch nie aufgefallen und hat alle Unterlagen die Er braucht.

kann mir einer von euch vielleicht weiter helfen...danke schonmal im vorraus...lg

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Also, laut dem was ich jetzt auf die Schnelle gefunden habe, gibt es keine bestimmte Rasseliste.

Es stehen alle Hunde darauf, die auffällig geworden sind!

Das Du den Hund in Leinenzwang-Gebiet abgeleint hast, war ziemlich blöd! :D

Sorry!

Die 20 Euro sind also gerechtfertigt!

Das noch was nachkommt kann ich mir nicht vorstellen. Es sei denn Du warst unfreundlich oder der Hund hat gebissen.

Ich drück Dir die Daumen das nix weiter kommt!

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schlenki

:kaffee:

Also, ich kann Dich da nicht verstehen - Du gehst mit einem Hund, der Dir nicht gehört Gassi, machst ihn los, was sowieso schon nicht o.K. ist und dass, obwohl du weißt dass Du in einem Gebiet mit Leinenzwang unterwegs bist :???

Was sollte das denn?

Diese Ignoranz fällt doch dann wieder auf alle Hundehalter zurück :motz:

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Ich seh das jetzt nicht so streng. Verbuch es als Lehrgeld "dieser Bereich wird kontrolliert" ;D

Ich muss ja sagen Leinenzwang schön und gut aber ich halt mich da auch nicht dran. Ich wüsste auch gar nicht wo es denn laut Stadt erlaubt wäre OFFIZIELL die Hunde abzuleinen. Wir haben nämlich weder nen eingezäunten Park dafür noch sonstiges. Auf Nachfragen bekommt man da auch keine Antwort. Und ich seh auch nicht ein meinen HUnd 24/7 auch auf dem abgelegensten Gelände angeleint zu lassen.

Ich würde dir oder dem besitzer aber raten (zum Wohle der Rasse bitte) an diesem Problem des "er will beschützen" zu arbeiten. Das KANN unter Umständen mal böse nach hinten losgehen... :/

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Wieso darf der Hund denn nur mit dem Eigentümer gehen? Das klingt ja, als gäbe es schon Auflagen ...

Und nein, wenn zwei Maenner auf dich zukommen und nach den Papieren fragen, hat er diese nicht zu verbellen...

Mit 20 € bist du da gut weggekommen, wuerde ich sagen.

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Da der Pitbull in Sachsen-Anhalt als gefährlich gilt kann es sein das der Halter auch noch Probleme bekommt, da er dich mit dem Hund laufen lassen hat

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Originalbeitrag

Also, laut dem was ich jetzt auf die Schnelle gefunden habe, gibt es keine bestimmte Rasseliste.

Es stehen alle Hunde darauf, die auffällig geworden sind!

Nicht? :???

Also habe das jetzt mühsam gegoogelt und total widersprüchliche Aussagen gefunden...

Wo sind die "Listenhunde" Halter aus Sachsen Anhalt die uns da vllt aufklären könnten? :???

Also hier zb:

http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/LVwA-Bibliothek/Bau_und_Ordnung/Referat_201_-_Hoheitsangelegenheiten,_Gefahrenabwehr/HundeG.pdf

Steht bei Feststellung der Rasse und Gefährlichkeit neben der allg. Beurteilung, also abhängig von Verhalten des Hundes, auch folgende Rassen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Während hier

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/usv/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-GefHuGSTpP1%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=3&numberofresults=83&doc.part=X&doc.price=0.0&paramfromHL=true#jlr-GefHuGSTpP3

keine Rasseliste steht.

Hüüüüüülfe, was stimmt denn jetzt??

Wieso darf der Hund denn nur mit dem Eigentümer gehen?

Das wäre der Fall wenn der Hund als "gefährlich" eingestuft wurde, dann darf nur den sachkundige Halter gehen ODER eine eingetragene andere Person die ebenfalls die Sachkunde vorweisen muss. (Bitte verbessern falls falsch)

- Siehe Paragraph 11 Absatz 1 :

(1) Die Hundehalterin oder der Hundehalter darf einen gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3 außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke nur persönlich führen oder eine Person damit beauftragen, die eine Bescheinigung nach Absatz 4 Satz 1 besitzt.

WENN der Hund als gefährlich eingestuft wurde per Gesezt, sieht das mit dem ableinen doch aber auch nochmal anders aus, aber ich denke dann wärst du warscheinlich eh nicht mit 20 € davon gekommen, also bin ich grade mächtig verwirrt. :)

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