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"Soka" in Österreich melden und in Bayern wohnen?


Pöbelprinzessin

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Pöbelprinzessin

Ich hab jetzt mal eine ganz theoretische Frage :) Und NEIN im Voraus: Wir planen KEIN weiteres Familienmitglied bei uns aufzunehmen :)

Wir haben zwei Wohnsitze: Einer in Österreich (Zell am See) und einer in München! Könnte man um den Auflagen hier zu umgehen einen Kampfhund in Österreich anmelden und mit ihm auch hier in München wohnen?

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Wenn dein Erstwohnsitz in München ist, und du überwiegend dort wohnst, wirst du den Hund in München anmelden müssen.

LG Rosalie

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Ich glaub du musst da anmelden wo euer Hauptwohnsitz ist, das muss ja irgendwo vermerkt sein. Wenn das München ist muss der HUnd auch da angemeldet werden.

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Du darfst eine Kampfhunderasse auch dann nicht in Bayern halten, wenn er in einem anderen Land oder Bundesland gemeldet ist.

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Pöbelprinzessin

Das ist wie gesagt eine rein theoretische Frage. Wir haben schon zwei Hunde und es ist ganz sicher kein weiterer geplant :)

Mich hat nur interessiert ob es theoretisch möglich wäre so den Auflagen zu entgehen? Quasi eine Gesetzeslücke :)

Darf man einen Kampfhund aus einem anderen Land oder Bundesland in Bayern trotzdem nicht führen? Oder herrscht dann auch Maulkorb und Leinenzwang für den Hund auch wenn er nicht in Bayern sondern wo anders gemeldet ist?

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Joss the Dog

Da muss ich brana widersprechen.

Man darf eine Kampfhunderasse in Bayern halten, auch, wenn sie woanders gemeldet ist.

Man darf diesen Hund einfach nicht ohne Leine und auch nicht ohne MK draußen führen.

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Herdenschutzhund

Stimmt so nicht. Es gibt den RAT, die Hunde anzuleinen (auch da, wo KEINE Leinepflicht ist) und vorsorglich einen Maulkorb zu verwenden, aber es ist keine PFLICHT. Dazu doe Polizei Bayern:

6. Urlaub in Bayern mit einem sogenannten Kampfhund - was muss ich beachten?

Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.

Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen oder Anordnungen erlassen, die das freie Umherlaufen dieser Tiere betreffen. Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen. Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können.

Quelle: Polizei Bayern

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Es kommt darauf an, um welche Rasse es sich handelt. Kategorie I Hunde gelten in Bayern als "unwiderlegbar gefährlich", Hunde der Kategorie II müssen einen Wesenstest machen. Bei einem Kat II würd ich die Auflagen halt einfach erfüllen, bei nem 1er müsste es klappen, wenn man tatsächlich hauptsächlich in Österreich lebt. Wäre mein Hauptaufenthaltsort in München würde ich das wohl eher nicht riskieren.

Und für bestimmte Rassen gilt ein Einfuhrverbot (Bulli, Staff Bull, Pit und Staff).

Als Besucher dürfen aber ALLE Rassen nach Deutschland kommen - ich glaube für maximal 4 Wochen.

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Joss the Dog

@ Herdenschutzhund:

Jo, das stimmt soweit, was Du schreibst, ABER ;) : Lies Dir dann mal die Verordnungen der Gemeinden durch ;)

Deshalb schrieb ich die Leinen- und MK - Pflicht.

Du wirst in Bayern auf Nachfrage immer Leinen und MK - Pflicht "auferlegt" bekommen, es sei denn, Du hast mindestens einen Wesenstest ( bestanden ) ;)

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