Skipper 26. Dezember 2012 Teilen 26. Dezember 2012 Wir wohnen auch in einer Genossenschaft und bei uns ist ein Hund pro Haus (Reiheneinfamilienhäuser) gestattet, aber auch wir müssen erst anfragen. Dann wird es aber immer erlaubt, es geht also eigentlich nur um die "offizielle Pflichterfüllung". Auch bei uns gibt es eine Genossenschafterin, die sich ohne offizielle Erlaubnis einen Hund angeschafft hat und dies ist stillschweigend geduldet worden. Ihr Problem: Sollte je jemand reklamieren, muss sie den Hund abgeben Denn rein juristisch gilt hier nicht der Grundsatz, dass nach einer gewissen Anzahl Jahre des Akzeptierens ein Recht auf Hundehaltung besteht! Sie kann also nicht darauf pochen, dass sie doch jetzt schon so und so viel Jahre den Hund halte und niemand dagegen interveniert habe... Es gilt der Mietvertrag, den beide Parteien unterschrieben haben! Um dir, deinem Sohn und dem zukünftigen Hund Leid zu ersparen, würde ich auf jeden Fall den offiziellen Weg gehen und die nötige Erlaubnis zur Hundehaltung einholen. Link zu diesem Kommentar
shensihund 28. Dezember 2012 Teilen 28. Dezember 2012 Hallo Das ist von Genossenschaft zu Genossenschaft verschieden, es gibt sogar Genossenschaften die Mietern mit langjährigen Mietverträgen die Hundehaltung erlaubt und Mietern die Neu mit vorhandenen Hund eine Wohnung suchen die Tür vor der Nase zuknallt. Ich würde in meinen Mietvertrag die Regelung durchlesen und mit schriftlich die Erlaubnis erteilen lassen. Grüße Andi Link zu diesem Kommentar
Shania007 6. Januar 2013 Teilen 6. Januar 2013 Natürlich ist es möglich, einen Hund auch ohne Genehmigung zu halten. ABER: Sobald eine Abmahnung erfolgt, ist der Hund abzuschaffen oder es droht die Unterlassungsklage. Wenn dann der Hund nicht abgeschafft wird, kann die Kündigung aufgrund vertragswidrigem Verhalten ausgesprochen werden. Daher holt Euch auf jeden Fall eine Genehmigung. Meistens wird geregelt, dass eine Genehmigung für das Halten von Hund XY besteht. Auch mit Genehmigung gilt natürlich, dass keine Belästigung oder Gefahr von dem Hund ausgehen darf. Punkten könnt Ihr, wenn es Regelungen für Krankheit oder für sonstige Notfälle gibt. Ohne Genehmigung ist in Deutschland die Haltung von Kleintieren wie Fischen, Hamstern etc. gestattet. Es gibt in Hamburg ein erstes Urteil, dass den Yorkshire Terrier eines Rentners in die Größe nicht genehmigungsplichtigers Kleintier eingeordnet hat. Dürfte für Euren aber nicht passen. Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass es klappt! Viele Grüße Ute Link zu diesem Kommentar
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