Zum Inhalt springen
Registrieren

Hundehaltung in der Genossenschaft


ammily30

Empfohlene Beiträge

Wir wohnen auch in einer Genossenschaft und bei uns ist ein Hund pro Haus (Reiheneinfamilienhäuser) gestattet, aber auch wir müssen erst anfragen. Dann wird es aber immer erlaubt, es geht also eigentlich nur um die "offizielle Pflichterfüllung". Auch bei uns gibt es eine Genossenschafterin, die sich ohne offizielle Erlaubnis einen Hund angeschafft hat und dies ist stillschweigend geduldet worden. Ihr Problem: Sollte je jemand reklamieren, muss sie den Hund abgeben :(

Denn rein juristisch gilt hier nicht der Grundsatz, dass nach einer gewissen Anzahl Jahre des Akzeptierens ein Recht auf Hundehaltung besteht! Sie kann also nicht darauf pochen, dass sie doch jetzt schon so und so viel Jahre den Hund halte und niemand dagegen interveniert habe... Es gilt der Mietvertrag, den beide Parteien unterschrieben haben!

Um dir, deinem Sohn und dem zukünftigen Hund Leid zu ersparen, würde ich auf jeden Fall den offiziellen Weg gehen und die nötige Erlaubnis zur Hundehaltung einholen.

Link zu diesem Kommentar
shensihund

Hallo

Das ist von Genossenschaft zu Genossenschaft verschieden, es gibt sogar Genossenschaften die Mietern mit langjährigen Mietverträgen die Hundehaltung erlaubt und Mietern die Neu mit vorhandenen Hund eine Wohnung suchen die Tür vor der Nase zuknallt.

Ich würde in meinen Mietvertrag die Regelung durchlesen und mit schriftlich die Erlaubnis erteilen lassen.

Grüße Andi

Link zu diesem Kommentar
  • 2 Wochen später...
Shania007

Natürlich ist es möglich, einen Hund auch ohne Genehmigung zu halten. ABER: Sobald eine Abmahnung erfolgt, ist der Hund abzuschaffen oder es droht die Unterlassungsklage. Wenn dann der Hund nicht abgeschafft wird, kann die Kündigung aufgrund vertragswidrigem Verhalten ausgesprochen werden.

Daher holt Euch auf jeden Fall eine Genehmigung. Meistens wird geregelt, dass eine Genehmigung für das Halten von Hund XY besteht. Auch mit Genehmigung gilt natürlich, dass keine Belästigung oder Gefahr von dem Hund ausgehen darf. Punkten könnt Ihr, wenn es Regelungen für Krankheit oder für sonstige Notfälle gibt.

Ohne Genehmigung ist in Deutschland die Haltung von Kleintieren wie Fischen, Hamstern etc. gestattet. Es gibt in Hamburg ein erstes Urteil, dass den Yorkshire Terrier eines Rentners in die Größe nicht genehmigungsplichtigers Kleintier :megagrins eingeordnet hat. Dürfte für Euren aber nicht passen.

Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass es klappt!

Viele Grüße

Ute

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...