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Nummer 4 soll wieder zurück :(


Jennifer80

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Och menno, Jennifer, das ist doch echt nur traurig! Könntest Du nicht über Deine Tierschutzkontakte so etwas wie eine einstweilige Verfügung erwirken, um Zeit zu gewinnen? Die könnten ja irgendwas von Halterüberprüfung von wegen artgerechte Haltung, Auslastung etc. erwirken (die ja scheinbar bei den Besitzern nie vorgekommen ist). So einfach herausgeben würde ich den Hund nicht. Ich weiß nicht wirklich, wie die Situation rechtlich aussieht, aber vielleicht ist hier noch jemand im Forum, der sich mit solchen Sachen auskennt.

Ich drück hier ganz feste alle Daumen und Pfoten, dass der Bube bei Dir bleiben darf.

Alles Gute und ganz liebe Grüße, fühl Dich mal gedrückt!

Gaby

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mini-Ares

ich verfolge den Fred schon ne weile....ich bin auch der Meinung das du dennen ne safftige Rechnung presentieren solltest, immerhin dürfte bei dem Zeitraum ein gewaltioger Betrag zusammen gekommen sein, und bis die Rechnung nicht beglichen ist wirst du nicht einfach so den süßen rausgeben.

Die andere möglichkeit wäre immer noch, einen langen Text zu verfassen der deine lage erklärt, in dem du mitteilst wie sehr dir der Große an Herz gewachsen ist und das er in deinem Rudel einfach optimale lebensumstände hat.

Du könntest auch anbieten im gegenzug zu helfen einen passenderen Hund für die Leute zu finden, dennen sie bei weiten gerechter werden können als einem Husky

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Jennifer80

Mini - Ares genau nachdem wie wohl sich Nian hier fühlt und den Fotos die er von unseren Erlebnissen und Erfahrungen auf Facebook gesehen hat inkl. meiner SMS hat er ja beschlossen - Hund retour.. Ist ja hübsch der Kerl, fällt auf und man kann damit angeben..

Rechtlich... Ja Hund mit Tierschutz zur Übergabe, Überprüfung seiner Bedürfnisse, Nachkontrollen etc.

Geld kann man privat einklagen, wenn ers nicht bezahlt.

Der AR*** verdreht natürlich jetzt alles zu seinem Vorteil.

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Stefanie79

Ich würde das Geld definitiv einklagen oder es wird mit dem Hund "vergütet" bzw gehen die Besitzansprüche auf Dich über.

Wie gesagt, noch ist nicht aller Tage Abend.

Ich würde echt drauf wetten das die Fellnase gaaaaaaaaaaaaaaaaanz schnell in alte Verhaltensmuster zurückfällt weil er dort weder weitere Führung noch Auslastung erfährt :kaffee:

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Es gibt eine Vereinbarung die Allgemein gültig ist - der Besitzer trägt die Kosten.

Steht dort wirklich Besitzer oder eher Eigentümer?

Besitzer und Eigentümer sind nämlich juristisch zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe.

Besitzer wärst in diesem Fall du, da du tatsächlich im Besitz des Hundes bist, Eigentümer sind von der Beschreibung her noch die Vorbesitzer.

Wenn ihr also wirklich schriftlich vereinbart habt, dass der Besitzer die Kosten trägt, sieht es in meinen Augen schlecht aus, irgendwelche Kosten geltend zu machen.

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bibidogs

Was kostet denn eine Tagespension bei Euch in der Gegend?

Genau das würde ich berechnen.

Futter usw. oben drauf und alles schriftlich fixieren.

Dann bereite außerdem eine Verzichterklärung vor.

Wenn Du keine hast, kann ich Dir die per Mail gerne schicken.

Bevor er Dir das Geld für die Pensionskosten nicht gegeben hat, behältst Du den Hund als Pfand. ;)

Ach ja, da Deine Freundin Trainerin ist, könnt ihr auch die Trainingsstunden in Rechnung stellen :so

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Stefanie79

Einzelne Trainingsstunden sowie die Trainingsstunden vor dem Schlitten werden natürlich auch nicht umsonst gewesen sein gelle?? :kaffee:

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