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Kann Tierschützerin Hund zurück verlangen?


hundi8899

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karotte

Natürlich weiß ich es nicht genau.

Aber ich habe hier nichts davon gelesen das der Hund vernachlässigt oder sonstige tierschutzwidrige Gründe vorliegen.

Ich denke es ist eine Frage wem hier Gutmenschentum unterstellt wir den Hundebesitzern oder dem Tierschutzverein.

Aus welchem Grund sollte der Tierschutzverein denn sonst den Hund zurückfordern, wenn er ein Zuhause hat und nicht vernachlässigt wird.

Genauso wie hier spekuliert wurde das die jetzigen Eigentümer schlechte Hundehalter sind, habe ich die ausschließlich altruistischen Beweggründe des Tierschutzvereins infrage gestellt.

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MaramitJule

Naja, dieses Hin und her ist garantiert nicht gut für das Tier.

es sind ja schon die 3 oder 4 Halter...

Aber glaubst Du ernsthaft, dass jemand hier jemand danach fragt, wie er den Hund behalten kann und gleichzeitig zugibt, dass die Bedingungen nicht perfekt sind?

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karotte

Ja , aber das wissen wir nicht.

Ich finde es furchtbar den Hundehalter gleich mal unter Generalverdacht zu stellen, nur weil sein Streitpartner ein Tierschutzverein ist.

Denn die sind ja automatisch die Guten die Recht haben und das Richtige tun.

Wenn dem Tierschutzverein eine tierschutzrelevate Problematik bekannt wehre, wehren die, denke ich, schon mit dem Vetamt da gewesen und mit dem Hund wider weg.

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MaramitJule

Nö, finde ich nicht, ich habe bisher nur die rechtliche Seite analysiert.

Und mehrfach geschrieben, dass man miteinander reden sollte, um eine gütliche Lösung FÜR das Tier zu finden.

Manchmal kochen die Emotionen auch einfach hoch und das hilft niemanden.

Ich finde es generell schade, dass nicht mehr miteinander über solche Probleme geredet wird, denn einem guten Tierschutzverein geht es vor allem um das Wohl des Tieres.

Wenn er in der Familie gut untergebracht ist, gäbe es keinen Grund ihn da wieder heraus zu holen.

Wenn man denn miteinander reden würde, könnte man zum Beispiel einen neuen Vertrag aufsetzen, in dem die jetzige Familie als Übernehmer steht.

Dafür müsste aber jemand auf die andere PArtei zugehen....

Und direkt mit dem Anwalt zu drohen ist nicht immer der beste Weg.

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kelitro

Ich denke es geht dem Verein einfach darum, ein hin und her schieben des Hundes zu verhindern.

Die Ausgangslage: Hunde unrechtmässig übernommen (ok wussten sie nicht, kann man drüber wegschauen wenn es dem Hund denn gut geht), dann ausgebüchst, dann wollten sie ihn abgeben wegen Umzug und der Verein hat scheinbar eine Vermittlung organisiert, das ist geplatzt weil der Hund dann doch wieder nicht abgegeben werden will (Ist für den Verein nicht gerade toll, im sinne des Hundes und was denkt der neue Interessent!)

Vermutlich sind diese "wilkürlichen" Entscheidungen der Grund warum der Verein nun einen Riegel schieben will, was ich nachvollziehen kann.

Wer sagt denn dass der Hund nicht doch plötzlich wieder weg muss.

Den Hund abgeben aus Umzugstechnischen gründen... das Hunde am neuen Ort nicht erlaubt sind kann es ja nicht sein, da sie es ja dann doch nicht übers Herz brachten....ja was war denn der Grund...?

Das wirkliche Interesse am Hund ist so natürlich nicht ganz eindeutig nachzuvollziehen und desshalb soll wohl gehandelt werden.

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karotte

Aber wir Wissen weder, ob das ein Guter Tierschutzverein ist, noch ob das ein guter Hundebesitzer ist.

Ich denke wenn eine gütliche Einigung einfach so möglich wehre, hätte es sie schon gegeben.

Ich meinte auch nicht, dass sie gleich gegen den Tierschutzverein vor Gericht ziehen sollen.

Sondern nur das sie sich über Ihre rechtliche Lage bei jemandem erkundigen sollen der sich mit deutschem Recht auskennt und das ist nun einmal ein Anwalt.

Warum sollen sie, wenn sie das Gespräch suchen, nicht über ihre Rechtliche Position informiert sein.

Der Tierschutzverein ist es doch sicher auch.

Es könnte doch aber auch sein, dass sie nun auf der such nach einer neuen Wohnung sind in der Hunde erlaubt sind...oder ...oder...

Das sind doch alles reine spekulationen

wenn ihnen der Hund nicht am Herzen liegen würde konnten sie ihn ja auch einfach zurückgeben und sich einen neuen holen von der Seite könnte man es auch sehen. Wir wissen es nicht.

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Skipper

Wer seinen Hund liebt und als Familienmitglied anerkannt hat, kommt nie und nimmer auf die Idee ihn aus "Umzugs"-welchen auch immer Gründen wegzugeben :wall: Ich würde bis ans Ende der Welt ziehen, wenn nötig, Hauptsache mein Hund kann bei mir bleiben... Für mich gibt es nur einen Grund, warum ich meinem Hund einen neuen Platz suchen würde: ich werde schwer krank/habe einen Unfall und kann meinen Hund nicht mehr artgerecht versorgen und das finanziell auch nicht durch einen Dogsitter abdecken. DAS ist für mich eine Begründung den Hund abzugeben, die ich sofort akzeptiere!

Rechtlich gesehen ist die einfache Klausel im Vertrag, dass ein Hund nach Verkauf nicht weiter verkauft oder verschenkt werden darf nichtig! Heisst, verkauft Tierheim A nun Privatperson B einen Hund, kann A trotz Vertrag B nicht vorschreiben, dass B den Hund nicht frei weiterverkaufen darf! Denn nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises geht der Hund in den Besitz von B über. B kann dann frei über den Hund verfügen.

Ansonsten muss ein anderer Vertrag geschlossen werden, z.B. als "Leihgabe" usw. aber vermutlich würde dann niemand mehr darauf eingehen :D oder die Preise müssten erheblich fallen usw.

Zwar ist es immer noch gebräuchlich, dass solche Verträge geschlossen werden. Kommen sie aber vor Gericht, zieht der Verkäufer den Kürzeren, weil sie rechtlich nicht haltbar sind!

Trotzdem kostet ein Gerichtsverfahren viel viel Zeit, Geld und Nerven und eine aussergerichtliche gütliche Einigung ist immer sinnvoll! Darum erst mal ruhig durchatmen, Abstand nehmen und sobald man nicht mehr total angespannt und wütend ist, ein möglichst ruhiges Gespräch evt. mit Stichwörtern notiert führen.

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kelitro

Was das rechtliche betrifft, kann ich nur von der Schweiz sprechen.

Da gilt im Grundsätzlichen die Registrierung. Auf den/diejenigen, auf welchen der Hund registriert ist der wird als Beitzer/Eigentümer angesehen.

Wobei z.B. die Gemeinden nicht kontrollieren auf wen der Hund (bei uns ANIS) registriert ist.

Die kassieren ihre Steuern und gut ist.

Ich arbeite selbst im TS und kann sehr gut nachvollziehen warum der Hund zurückverlangt wird.

Aber auch abgesehen davon kann ich es verstehen.

Man will einfach ein umherschieben des Hunde verhindern, was man auch, wenn man es ganz heikel nimt, als "Tierschutzwiederig" ansehen kann. Edit: Karotte: -> Du hattest nach Tierschutzwiederigkeiten gefragt/gesucht.

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MaramitJule

Naja, ich würde alles tun, um meinen Hund behalten zu können.

Auch wenn das lange Suche bedeutet oder eine nicht perfekte Wohnung.

Da geht mir der Hund vor.

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karotte

Aber genau das um herschieben tut der Tierschutzverein doch auch, wenn er den Hund da wegholt auf einer Pflegeställe oder im Tierheimzwinger zwischen parkt und ihn dann weiter vermittelt.

Woraus folgt:

noch mal zwei neue Zuhauses denn der Hund kann ja nicht wissen das er nur in Pflege ist.

Vielleicht haben die Besitzer ja erkannt das sie auch alles tuen würden um den Hund zu behalten man weiß es nicht.

Ich stelle mir nur vor wie das für mich wehre.

Ich hätte einen Hund von jemandem übernommen der ihn nicht mehr haben wollte.

Ich habe in lieb gewonnen und er gehört nun zu meiner Familie.

Durch einen dummen Zufall läuft er mir weg ich suche ihn und finde ihn im Tierheim wider, bin glücklich das er wider da ist und im nichts passiert ist und dann kommt ein Tierschutzverein und sagt eigentlich hätte er gar nicht weiter vermittelt werden dürfen deswegen soll ich ihn raus geben.

Für mich würde eine Welt zusammenbrechen.

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