wildwolf 23. Juli 2007 Autor Teilen 23. Juli 2007 Hm, ich denke ich versuch es mal. Mehr als das mich die neue Versicherung nicht kündigt kann ja nicht passieren, oder? Und im schlimmsten Fall kann ich ja den Hund immer noch auf meinen Namen laufen lassen. Link zu diesem Kommentar
wildwolf 23. Juli 2007 Autor Teilen 23. Juli 2007 Danke für die vielen Infos! Link zu diesem Kommentar
Zickenkind 23. Juli 2007 Teilen 23. Juli 2007 Hallo, wollt nur mal ANMERKEN, "UNWISSENHEIT" schützt nicht vor Strafe ! Im schlimmsten Fall fliegt man sofort und bleibt evtl. auf den Kosten sitzen !!! Die Versicherungen haben heute nix mehr zu verschenken. Beste Lösung ist wohl den Hund auf deinen Namen zu nehmen Wildwolf. 73 Michael Link zu diesem Kommentar
Jasminx 23. Juli 2007 Teilen 23. Juli 2007 deshalb auch mein Link für die vorvertragliche Anzeigepflicht. Link zu diesem Kommentar
warj 23. Juli 2007 Teilen 23. Juli 2007 hmmm, aber bisher ist es ja auch nur eine befürchtung, noch keine kündigung selbst, dann wirds wohl wirklich "schwierig". Versicherungswechsel sollte auch vorbelastet möglich sein ... Link zu diesem Kommentar
Zickenkind 23. Juli 2007 Teilen 23. Juli 2007 Hallo, *jasminmix* der Link tut`s nicht, zumindest bei mir. Überprüfe das mal Bitte. 73 Michael Link zu diesem Kommentar
Jasminx 23. Juli 2007 Teilen 23. Juli 2007 nicht der Link, sorry, nur der Auszug was vorvertragliche Anzeigepflicht bedeutet. Also, wie hoch waren die Schäden in 1,5 Jahren? Wenn ich es richtig lese ca. 800 Euro. Gehen wir mal davon aus, das in 1,5 Jahren ca. 100-180 Euro an Beitrag eingezahlt wurde. Das heißt die RENTA (wird bei den Gesellschaften so berechnet = Beitrag abzüglich Schaden) liegt bei wenn ich mich nicht verrechnet habe bei -444 % das ist ganz ganz schlecht. Das heißt, der Versicherungsnehmer ist absolut unrentabel für die Gesellschaft. Ich gehe davon aus, das bei einem weiteren Schaden, wenn er reguliert wird, der Rausschmiß erfolgt, sogar erfolgen muss, da die Versicherung nur die wirtschaftliche Seite betrachtet. Link zu diesem Kommentar
wildwolf 23. Juli 2007 Autor Teilen 23. Juli 2007 Jasmin, ja, unwirtschaftlich sind wir. Habe mich jetzt mal schlau gemacht. Es gibt eine Versicherung die trotz Vorschäden uns jetzt nehmen würde. Allerdings haben wir evtl. noch die Möglichkeit die Vereinsversicherung einzuschalten und die darüber abzuwickeln. Jetzt ist es natürlich schwierig, sollen wir lieber die neue Versicherung nehmen und die alte dann kündigen auch wenn evtl. die Vereinsversicherung die Sache trägt?? Mit Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ist mir klar. Aber im schlimmsten Fall erfolgt der Rausschmiß und damit kann ich leben. Und nachdem der Hund nicht ganz koscher ist, benötige ich eine gute Haftpflicht. Link zu diesem Kommentar
Renate 23. Juli 2007 Teilen 23. Juli 2007 Ich melde mich dann auch mal zu Wort: Jede weitere, auf den Hund abgeschlossene Versicherung MUSS angezeigt werden! Bei so einer hohen Schadenquote ist der Rausschmiss vorprogrammiert, leider! Man hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach einem gemeldeten und regulierten Schaden zu kündigen. Beim Abschluss einer neuen Verischerung MÜSSEN die Vorschäden angegeben werden. Alles andere ist Versicherungsbetrug, und wenn die Gesellschaft dahinter kommt, fliegt man, und bekommt NIRGENDS eine andere! Haftpflichtschäden werden in einem zentralen Register gesammelt, von ALLEN Gesellschaften, und wenn ein Mitarbeiter mal ganz viel Langweile und Zeit hat, findet er das auch raus, dass unter Umständen zwei Versicherungen laufen, Schäden hin und her *geschoben* werden! Link zu diesem Kommentar
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