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Hund auf Hundewiese gebissen, brauche Hilfe :(


Mest

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Jasbandu
Originalbeitrag

Der Behördenweg macht nur Ärger und bringt dir nichts

Er bringt ggf. Auflagen für den Gegner. Es ist nicht "nichts", wenn der beissende Hund in Zukunft davon abgehalten wird, andere Hunde zu attackieren.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Leider ist es eine der wenigen Wiesen die man in Chemnitz überhaupt nutzen kann! :( Ich ging dort immer mit einer Freundin und ihrem 6 Monate altem Mischling hin. Die beiden haben auch gestern zusammen getobt und hatten Spaß, bis eben der besagte Hund kam und alles blitzschnell ging :(

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Ich würde die Wiesen deswegen nicht meiden, machen wir auch nicht trotz nerviger Hunde. Man lernt halt mit der Zeit nur aufmerksamer zu sein und beobachtet selbst im Gespräch immer mit einem Auge die Hunde. Irgendwann kennt man alle Pappenheimer die dort mehr oder weniger öfter hingehen und weiß wie man sich verhalten muss und was das beste für den eigenen Hund ist.

Wenn du dir unsicher bist, dann nimm deinen Hund rechtzeitig zu dir und beobachte erstmal die Situation bis du ein gutes Gefühl bei der Sache hast. Bodyblock war für uns eine gute Methode, denn auf die Art und Weise fühlt sich auch kein anderer HH angegriffen. Wir berühren den Hund ja nicht solange alles im Rahmen bleibt. Wir stellen uns nur dazwischen und blocken den Hund wenn er wieder mobben will.

Bisher hab ich damit gute Erfahrungen gemacht und auch die anderen Hundehalter haben mit unserer Art und Weise (wir sind die einzigen die das machen ^^) kein Problem :)

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caronna
Originalbeitrag
Originalbeitrag

Der Behördenweg macht nur Ärger und bringt dir nichts

Er bringt ggf. Auflagen für den Gegner. Es ist nicht "nichts", wenn der beissende Hund in Zukunft davon abgehalten wird, andere Hunde zu attackieren.

Der Weg über das Ordnungsamt bringt auch alle Hundehalter so in Verruf, vergiss das nicht. Der Hundehalter muss den Schaden Zahlen, und Schluß.

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MaramitJule

Wenn er sich nicht melder, dann würde ich ihn beim Ordnungsamt melden.

Ehrlich, es kann immer etwas oassieren, es sind eben LEbewesen.

Aber ich muss dafür sorgen, dass der SChaden, den mein Hund anrichtet, auch beglichen wird.

Wer dieses Verantwortungsbewusstsein nicht hat, sollte zumindest hinterfragt werden.

Ich habe in meiner Versicherung eine Klausel, dass im Ernstfall auch die Kosten übernommen werden, wenn meine verletzt werden würde und der andere Halter nicht zahlen kann oder will.

Das Geld holt sich meine Versicherung dann vom anderen Halter wieder.

Nichts zu zahlen ist einfach ein Unding.

Immerhin ist es seine Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sein Hund soweit unter Kontrolle ist, dass er keine Schäden verursachen kann.

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So eine Klausel habe ich auch - allerdings erst ab einem "Schaden" von 500 Euro! Und so hoch wird die Rechnung alles in allem nicht :/

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Jasbandu
Originalbeitrag

Der Weg über das Ordnungsamt bringt auch alle Hundehalter so in Verruf, vergiss das nicht. Der Hundehalter muss den Schaden Zahlen, und Schluß.

Das weiß ich, ich rate auch nicht leichtfertig zu einer Anzeige (und schon gar nichtr wegen einer Bagatelle). In diesem Fall aber sehe ich eine Anzeige als absolut gerechtfertigt an. Es wäre etwas VÖLLIG Anderes gewesen, hätte der Hundehalter Einsicht gezeigt, sich entschuldigt und den durch seinen Hund verursachten Schaden reguliert. So aber ist zu befürchten, dass sich Vorfälle mit diesem Hund wiederholen und evtl. Halter von geschädigten Hunden auf den Kosten sitzen bleiben.

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Hallo,

Du hast doch hoffentlich Namen und Adresse des Hundehalters?

Ich würde dem einen deutlichen Brief schreiben, mit Rechnung des Tierarztes und ihm eine Frist setzten, bis wann er zu zahlen hat. Konto angeben. Netter Schlusssatz bei mir wäre in etwa so;

Sollte ich bis zum xxxx keinen Geldeingang feststellen können, werde ich weitere Schritte einleiten, die im Wesentlichen beinhalten;

Strafantrag bei der Polizeidirektion wegen Sachbeschädigung (ja die Polizei muß das nämlich aufnehmen)

Anzeige bei dem zuständigen Ordnungsamt da der "Täter" scheinbar nicht unter der Kontrolle des Halters steht

Ferner würde ich mir vorbehalten, ggf. eine Zivilklage auf Schadensersatz einzureichen, da dieser Vorfall nicht nur bei meinem Tier sondern auch bei mir zu seelischem Streß führte ;)

Wenn du eine Tierhalter-VS hast oder noch besser Rechtsschutzversicherung - ab und beraten lassen.

... und trotzdem - online eine Anzeige erstellen - da kann dich kein Beamter abwimmeln - machen die gerne in solchen Fällen

Grüßele Nana

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Jasbandu
Originalbeitrag

Strafantrag bei der Polizeidirektion wegen Sachbeschädigung (ja die Polizei muß das nämlich aufnehmen)

Nein, muß sie nicht. Fahrlässige Sachbeschädigung ist keine Straftat.

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caronna

Viele, selbst hier nicht, wissen nicht das Hundehaltung der Gefährdungshaftung unterliegt, Ausreden zählen nicht.

Ich denke das das Schreiben eines Anwalts reicht. Anzeigen etc kann ja immer noch erfolgen wenn nichts hilft.

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