Zum Inhalt springen
Registrieren

Gründe für Berufsschulwechsel


FräuleinMeischel

Empfohlene Beiträge

FräuleinMeischel

Hallo meine Lieben,

ich weiß nicht, ob sich hier vll jemand mit auskennt.. ich tische euch mal meine Sorgen auf ;)

Ich hatte mich in einer Firma für eine Ausbildung zur Kauffr. f. Marketingkommunikation beworben. Das Vorstellungsgespräch lief super, allerdings fanden sie mich zu kreativ für diesen Beruf und überlegten hin und her, ob sie mich nich gleich als Grafikdesinger einstellen. Einen anderen Ausbildungsberuf in Punkto Kreativität bilden sie nicht aus.

Jetzt haben sie mir gestern geschrieben, dass sie ab diesem Jahr nun erstmals auch Mediengestalter ausbilden und diese Stelle bald ausschreiben.

Ich habe jetzt schon in zwei Wochen ein Probearbeiten für diese Ausbildung.

Der Punkt kommt jetzt allerdings, worüber ich mir echt Sorgen mache:

Ich denke, die Berufsschule wäre wieder dieselbe wie zur meiner Ausbildung zur Fotografin. Nämlich die in Würzburg. (Ich lebe in Bayern knapp an der Grenze zu Hessen).

Diese Schule hat mir leider überhaupt nicht gefallen, sie liegt 80 km von mir weg, sodass es wieder in Blockunterricht ausarten würde. Ich musste wochenweise in einem Heim leben, das ich auch noch selbst bezahlen musste (25,-/Woche), ebenso auch die Anreise.

Jetzt stellt sich mir die Frage, weil die Firma ja nun ganz neu in diesem Beruf ist und somit noch gar keine Verbindungen zu irgendeiner Schule dieses Berufs hatte, ob es möglich ist, die so zu bequatschen, dass sie mich nach Hessen schicken?

Hier gäbe es eine Schule, die jährlich 1-2 Schüler, die eignetlich nach Wü. mussten, bei sich aufnehmen. Diese Schule liegt gerade mal 33 km von mir weg.

Ich habe zu einem Beratungslehrer dieser Schule Kontakt aufgenommen und schon Antwort erhalten. Diese besagt, dass es versch. Gründe gäbe, einen Wechsel zu beanspruchen, die da wären:

-Die zuständige Schule ist aufgrund der Verkehrsverhältnisse nur unter

besonderen Schwierigkeiten zu erreichen

-Der Besuch einer anderen Schule erleichtert der oder dem

Schulpflichtigen die Wahrnehmung des Berufsausbildungs- oder

Arbeitsverhältnisses erheblich

-Es liegen gewichtige pädagogische Gründe vor

-Es liegen besondere soziale Umstände vor

Der Lehrer schreibt, der 1. Punkt würde quasi wegfallen, da die Wü. Schule Blockunterricht anbietet und somit "einfacher" zu erreichen sei als eine Schule in meiner Nähe.

Jetzt liegt mir ein Schulwechsel allerdings wirklich sehr am Herzen, da ich auch noch einen Hund habe. Schon in der Fotografenausbildung hat es mir das Herz gebrochen, ihn zurückzulassen. Im Haus wohnen noch die Schwiegereltern/Opa/Oma, die sich um ihn kümmern, aber mein Hund war trotzdem jedesmal durch den Wind.

Allerdings glaube ich nicht, dass ein Hund für einen Schulwechsel ausreicht..?

Was gäbe es denn noch für Gründe?

Ich wollte mit meinem Hund eine ehrenamtliche Ausbildung bei der Rettungshundestaffel machen, bei der dann auch Rufbereitschaft angesagt wäre. Ist das ein Grund?

Oder was wäre, wenn ich sagen würde, dass ich aufgrund meines Hundes nicht im Heim wohnen könnte, also jeden Tag 160km pendeln müsste, um meinen Hund zu versorgen?

Achja, vll hats jemand rausgelesen, ich bin mit meinem 23 Jahren schon verheiratet.

Ich würde mich echt über eine hilfreiche Antwort freuen, da es mir wirklich sehr am Herzen liegt und ich die Ausbildung am liebsten gar nicht beginnen würde, müsste ich wieder an diese Schule gehen und wochenweise in einem Heim wohnen.

Liebe Grüße,

Meischel

Link zu diesem Kommentar
Südamerika

Hi,

einfach probieren und dann, wenn es mit dem Schulwechsel nicht klappt, weiter überlegen?

Hat doch keinen großen Sinn, finde ich, möglicherweise anfallende Probleme (Absage bez. Schulwechsel) schon jetzt in den Entscheidungsfindungsprozess einfließen zu lassen.

Den Hund würde ich allerdings als Grund nicht angeben.

Vielleicht wäre noch ein Grund, dass du deinen Eltern oder sonstigen (alten und pflegebedürftigen ;) Verwanden) regelmäßig und manchmal spontan helfend zur Seite stehen mußt.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
FräuleinMeischel

Hey Südamerika,

erstmal danke für den Tipp!

Den hatte ich allerdings auch schon.. wobei es ja auch stimmt. Der Schwiegeropa hat ganz böse Schmerzen wegen seiner Hüfte, sodass ich während meiner Zeit, in der ich Arbeit gesucht habe, ständig Fahrdienste gemacht habe zu Ärzten, Einkaufen usw.

Ich weiß, dass es keinen Sinn macht, jetz schon alle Pferde scheu zu machen, aber ich bin leider so, dass ich alles gleich abgeklärt haben möchte.. mag keine bösen Überraschungen :Oo

Vielen Dank jedenfalls schonmal für deinen Tipp :)

Liebe Grüße,

Meischel

Link zu diesem Kommentar
Doggiedog

Bist du durch deine bereits absolvierte Ausbildung noch Berufsschulpflichtig? Da sich die Ausbildungen ja "ähneln" könntest du ja evtl. als externer die Prüfungen ablegen.

Ich würde mich mal informieren ob dies eine evtl. Option wäre.

Link zu diesem Kommentar
FräuleinMeischel

Uii.. das weiß ich gar nicht. Diese Möglichkeit ist mir noch gar nicht in den Sinn gekommen.

Hab dazu gerade mal gegoogelt:

"Wer in einem Ausbildungsverhältnis steht, ist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet, längstens bis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird. Nicht berufsschulpflichtig sind Auszubildende mit Abitur oder Fachhochschulreife, sie sind jedoch berufsschulberechtigt."

http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/berufsschule.html

Da ich weder Abi noch Fachhochschulreife habe, bin ich wohl nich befreit.. Trotz dass ich 23 bin. Also so lese ich das jetz raus :kaffee:

Link zu diesem Kommentar

Erkundige dich doch am besten mal bei einem Amt, das für dich zuständig ist - Arbeitsamt?

Alles andere ist nur Spekulation und selbst die Schulen wissen nicht immer alles genau!

:winken:

Rosi

Link zu diesem Kommentar
FräuleinMeischel

Arbeitsamt? Das trifft sich gut, da muss ich eh gleich hin. Wusste gar nicht, dass die da irgendwas zu melden haben, dachte, das wäre ne Sache zwischen Land, Schule und Arbeitgeber.

lg FrauPups

Link zu diesem Kommentar

Ich weiß nicht, ob die was zu sagen haben, aber es gibt bei denenja auch Berufsberater, die dir da auch sicher besser weiterhelfen können als die Schule, die ja in deinem Fall auch noch in einem anderen Bundesland liegt!

Link zu diesem Kommentar
FräuleinMeischel

Ja stimmt schon, ich werd die gute Frau mal fragen. Die wissen ja sonst auch immer alles besser als man selbst :D

Edit: Gerade hab ich Antwort von einem Zuständigen der IHK bekommen.

grundsätzlich ist der Besuch der zuständigen Schule nötig.

Welche Schule für Ihren Beruf und die gewählte Fachrichtung von der

Regierung von Unterfranken vorgesehen ist, sehen Sie im

Sprengelverzeichnis, welches Sie unter folgendem Link finden:

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/assets/5/4/12_07_sprengelverzeichnis_ufr_2012-13.pdf

Mit Hilfe eines Gastschulantrages können Sie sich von der zuständigen

Schule befreien lassen und eine andere Schule besuchen, auch in einem

anderem Bundesland.

Also von daher.. easy going anscheind, so wie er das schreibt :)

Link zu diesem Kommentar

Es KÖNNTE auch sein, dass deine frühere Ausbildung soviel zählt wie Abi oder Fachhochschulreife. Frag da mal nach. *Daumendrück*

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...