Sabine S 29. März 2013 Autor Teilen 29. März 2013 So, nun ist die Wohnung gekündigt und man sollte meinen mein Vermieter hat was er will und gut ist. Ist leider nicht so, in der Bestätigung der Kündigung steht, dass ich werktags von 14.00-18.00 Uhr und Sonntags von 11.00-13.00 Uhr dafür sorgen soll dass die Wohnung besichtigt werden kann. Die haben doch nen Knall, glauben die ich kündige meinen Job um zu Hause zu sitzen. Ich hätte gerne ne Idee, wie ich das hinkriege, dass die wegen ihres Verhaltens die Anwaltskosten übernehmen müssen. Sieht da jemand eine Möglichkeit? Ich richte doch hier keine festen Öffnungszeiten ein. Link zu diesem Kommentar
Faberi 29. März 2013 Teilen 29. März 2013 Es gibt relativ genaue Regelungen, wann Du Besichtigungstermine einrichten musst. Wir haben es in der Vergangenheit immer so gemacht, dass der Vermieter/Makler zwei bis drei Termine pro Woche mit mindestens 2 Tagen Vorankündigung nach Absprache machen durfte. Das hat den meisten dann auch immer irgendwie gereicht. (Sonntags aber schonmal gar nicht, wenn die Mieter keine Lust darauf hatten ) Link zu diesem Kommentar
gast 29. März 2013 Teilen 29. März 2013 schau mal hier http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html da ist es ganz gut aufgedröselt... der Vermieter muss also Termine bei Dir machen (min. 24 h vorher) und muss auf Deine Termine Rücksicht nehmen. Bei Berufstätigkeit haben die Termine zwischen 19.00 und 21.00 zu liegen Lies Dir da mal durch Link zu diesem Kommentar
Lemmy 29. März 2013 Teilen 29. März 2013 Also sowas... Was ist denn das für eine Vermieterin Jedenfalls gratuliere zur neuen Wohnung, viel Glück mit dem Umzug. Irgendwie kriegst du das schon hin, ist ja jetzt ein absehbarer Zeitraum Link zu diesem Kommentar
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