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Nicht jährlich impfen trotz EU-Reise möglich?


Isabell Reek

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Hmmm ... ist immer wieder ein Thema.

Habe letztes Jahr den Tierarzt gewechselt und bin jetzt bei einer TÄ, die u.a. an der Vet.-Med.Uni München gearbeitet hat.

Durch die lange Behandlungsdauer-, und Zeit von Rusty, hatten wir viel Gelegenheit uns auch über das "Impf-Thema" zu unterhalten.

Auf meiner HP steht (immer noch) der Artikel von Dr. vet. Ziegler click der bei einigen (oder mehreren TÄ und auch von meiner TA) auf große Ablehnung stößt.

Ich selber bin eher der "wenig Impfer" (klar, Grundimmunisierung ist ein absolutes "muss) und ich richtige mich eher nach Mo Peichl "Hunde impfen mit Verstand".

Auf jeden Fall ist kommenden Samstag in Trabelsdorf ein Vortrag/Seminar von meiner Tierärztin zu diesem Thema. Ich darf die Seminarunterlagen dann aufbereiten und auf meine HP nehmen.

Ich bin sehr gespannt und denke, dass es doch die eine oder andere Diskussion geben wird und werde darüber hier mit berichten. ... hier gibts aucht ja noch den einen Thread, bei dem ich das dann mit einstellen möchte.

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  • 3 Monate später...
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  • Ninchen0_15

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  • SabineG

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Isabell Reek

Ich bin echt stinke sauer, aber die Welt kann ich wohl nicht ändern?!

Folgende Geschichte:

Mein ehemaliger Tierarzt bei dem es angeblich ein Versehen war nur eine jährliche Gültigkeit des Impfstoffes einzutragen, hat es wieder genau so bei einer Bekannten abgezogen. Ich habe Sie noch vorher darauf aufmerksam gemacht, dann wollte sie es sich ebenfalls nachtragen lassen und er hat ihr was von fehlender Grundimmunisierung bla bla erzählt. Er meinte er müsse jetzt einfach nochmal original die gleiche Impfung (wie schon die letzten 3 Jahre verabreichen) und dann würde er 3 Jahre eintragen. Sie hat sich natürlich verunsichern lassen und ist darauf eingegangen. Nur dumm das er es vorher nicht mit der Arzthelferin abgesprochen hatte und diese dann wieder nur eine Gültigkeit von 1!!! Jahr aufschrieb. Er hat dann aber seiner Arzthelferin zugeflüstert: "Streich 2014 durch und mach dieses mal 2016."

Ich war echt sauer als ich das hörte und schrieb ihm nochmals eine Mail und schickte ihm erneut sämtliche Richlinien.

Natürlich kam dann vorhin wieder die obligatorische Ausrede es sei alles ein Versehen und sie wüßten selbstverständlich davon bescheid.

Das ist doch einfach nur offensichtliche Abzocke zum Wohle der eigenen Geldtasche, um schön die Halter zu verarschen und sämtlichen Stress fürs Tier zu missachten. Ich finde es gleicht doch einem Betrug? Kann man da als Halter nichts machen?

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Für alle, deren Tierarzt die Gültigkeit falsch einträgt. Das kann selbstverständlich nachträglich noch abgeändert werden, sogar von einem anderen TA, denn es steht auf dem Beipackzettel, wie lange die Impfung gültig ist. Selbst als damals die Gültigkeitsdauer abgeändert wurde, konnten TÄ die alten Impfstoffe (also alter Beipackzettel mit nur einjährigem Gültigkeitsausweis) abändern, dazu hat die Pharma damals explizit alle TÄ mit Rundschreiben informiert, nur haben die sich dumm gestellt und so getan, als dürften sie es nicht.

Ich würde es dem Tierarzt direkt sagen, entweder er impft so wie ich will und trägt es auch so ein, oder ich geh zu einem Kollegen, gibt je genug mittlerweile, die das korrekt handhaben.

Auch Ausreden von wegen, die dreijährige Impfung wäre angeblich viel stärker und würde schlechter vertragen, wurden schon aufgetischt, um die einjährige Gültigkeit einzutragen. Der Impfstoff ist ein und derselbe! Es wurde lediglich der Beipackzettel geändert!

Da dies eben keine Ausnahmen sind, sonder gängiger Usus unter den meisten TÄ (die sich diese Praktiken ja auch gegenseitig weitergeben und Absprachen treffen) ist es kein Wunder, wenn das Vertrauen mehr und mehr schwindet.

Gipfeln tut es dann noch darin, wenn manche TÄ meinen, an Kleinhunde nur die halbe Dosis auf 2 x zu impfen, um schonender für den Hund zu impfen. Daran sieht man dann endgültig, wie wenig Ahnung so ein Tierarzt vom Impfen hat. Es braucht eine Initialzündung, die durch die halbe Dosis nicht gewährleistet werden kann, der Hund läuft am Ende Risiko gar nicht geschützt zu sein, er hat dann dieselbe Toxikation erhalten, ohne dass eine Immunisierung stattfindet. Solchen TÄ sollte man einen Lehrgang Virologie anraten. Auch beim Menschen erhalten Babys dieselbe Dosis wie Erwachsene, eben weil es die Initialzündung braucht, da wird nicht nach Gewicht dosiert.

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Nessie
Originalbeitrag

Für alle, deren Tierarzt die Gültigkeit falsch einträgt. Das kann selbstverständlich nachträglich noch abgeändert werden, sogar von einem anderen TA, denn es steht auf dem Beipackzettel, wie lange die Impfung gültig ist. Selbst als damals die Gültigkeitsdauer abgeändert wurde, konnten TÄ die alten Impfstoffe (also alter Beipackzettel mit nur einjährigem Gültigkeitsausweis) abändern, dazu hat die Pharma damals explizit alle TÄ mit Rundschreiben informiert, nur haben die sich dumm gestellt und so getan, als dürften sie es nicht.

Äh.... GANZ so einfach ist es nicht.

Der Impfausweis ist ein Dokument.

Man darf nicht so einfach darin rumpfuschen.

Eigene Fehler darf man natürlich verbessern. Mit Datum, Grund der Veränderung und Unterschrift.

Sollte ein Tierarzt eine Eintragung eines anderen Tierarzt verändern, macht er sich sofort der Dokumentenfälschung schuldig. Außerdem übernimmt er (theoretisch) die Verantwortung, sollte bei der Impfung etwas schiefgelaufen oder z.B. überhaupt nicht geimpft worden sein.

Einen TA, der so etwas überhaupt in Betracht zieht, würde ich nicht wollen.

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Nein, das ist so auch nicht ganz richtig. Das mit der Haftung stimmt, aber das dürfte ja dann erst recht alle TÄ in Misskredit bringen, wenn die TÄ jetzt schon sich gegenseitig anzweifeln, ob wirklich geimpft wurde bzw. richtig geimpft wurde, auf alle Fälle liegt das im Ermessen des TA. Der Eintrag ist vom anderen Tierarzt abänderbar, wenn er mit seiner Unterschrift/Stempel dies tut. Natürlich darf nicht der Halter im Impfpass ändern. Ich bin mit so einem geänderten Impfpass über die Grenze Schweiz gekommen nach Kontrolle sowie auf Hundeausstellungen, und die sind beide extrem pingelig bei der Kontrolle.

Sicherlich aber eine gerne genommene Ausrede.

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Nessie
Originalbeitrag

Sicherlich aber eine gerne genommene Ausrede.

Äh nein...

Auslegungssage, wie immer bei Gesetzen.

Ich glaube, es ist §267 STGB (sorry, meine Ausbildung ist schon etwas her)

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Nessie
Originalbeitrag

Das mit der Haftung stimmt, aber das dürfte ja dann erst recht alle TÄ in Misskredit bringen, wenn die TÄ jetzt schon sich gegenseitig anzweifeln, ob wirklich geimpft wurde bzw. richtig geimpft wurde,

hier merkt man, dass Du keinen allzu verantwortungsvollen (im legalen Sinne) Job hast...

ICH vertraue nur auf das was ich mindestens selbst gesehen habe - besser selbst gemacht habe.

Im Gegensatz zu einem THP stehe ich nämlich permanent mit einem Bein im Kittchen - und werde mich deshalb hüten die Verantwortung für irgendeines anderen Tätigkeit zu übernehmen.

Und ich bin *nur* Laborantin. Aber bei wichtigen Dingen gilt bei uns z.B. IMMER das 4-Augen-Prinzip - welches dann auch 2 Personen dokumentieren.

Es soll TÄ geben, die Impfgegnern Gefälligkeitsstempel geben, danke.

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