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Versicherung zahlt nur die Hälfte?!


MustaMuratti

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MustaMuratti

Hallo Zusammen :winken:

ich kämpfe gerade mit meiner Hundehaftpflicht und bräuchte einfach mal einen Rat. Evtl. hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht.

Ivy war bei einer Bekannten zur Betreuung und ist dort gegen einen Stuhl gerannt. Der ist natürlich umgeflogen und hat die Terassentür beschädigt.

Wir haben den Schaden sofort bei meiner Haftpflichtversicherung eingereicht. Tierhütung durch Dritte ist mitversichert!! War mir wichtig bei Vertragsabschluss...

Jetzt bekam meine Bekannte einen Brief von der Versicherung.

Wortlaut des Schreibens:

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage teilen wir Ihnen mit, dass wir ein Mitverschulden in Höhe von 50 % berücksichtigen werden.

Grund hierfür ist, dass Sie durch stillschweigenden Vertrag die Führung der Aufsicht über das Tier übernommen haben. Somit waren Sie im Sinne des § 834 BGB Tierhüter.

Am Telefon meinte der "nette" Herr von der Versicherung nur, meine Bekannte hätte einfach besser aufpassen sollen.

...ich meine wozu habe ich denn eine Haftpflichtversicherung, bei der Tierhütung durch Dritte mitversichert ist!???

Das ist mein erster Versicherungsfall überhaupt und ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie man da weiter vorgeht. Kann man da Widerspruch einlegen? Lohnt sich ein Anwalt? Oder hat die Versicherung Recht und meine Bekannte muss die Hälfte zahlen?

Aber wozu dann eine Versicherung abschließen?? *seufz* Fragen über Fragen und ich habe keine Ahnung...

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Joss the Dog

Hallo Miriam :)

Natürlich kannst Du Widerspruch einlegen, auch Deine Bekannte, die Ivy gesittet hat.

Dieser Widerspruch am Besten gleich :)

Trotzdem kann es dabei bleiben, dass die Versicherung nur diese 50 % trägt - eben weil rein versicherungstechnisch eben ein "Mitverschulden" vorliegt *seufz*

Versuche es aber trotzdem!

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Und nein, nicht Deine Bekannte muss die andere Haelfte tragen, sondern Du.

Sagt mir jedenfalls meine Moral und auch rechtlich meine ich, dass es so ist.

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caronna

Es scheint zur zeit Mode zus ein das sich Versicherungen überall bei der Zahlung drücken oder ganz ablehenen. Es loht sich für die Versicherungen auch wenn sie im Unrecht sind, da sich nur die wenigsten wehren (rund 10%)

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MustaMuratti

Danke für eure Antworten :)

Steffen das ist auch mein Eindruck. Wir haben zur Zeit einige Fälle im Kfz-Bereich, wo es ganz ähnlich aussieht. (Ich arbeite in einer Werkstatt)

@Cartolina

Rechtlich müsste meine Bekannte zahlen. Sie war zu diesem Zeitpunkt in der Verantwortung, sie wurde durch das Aufpassen auf Ivy zum Tierhüter und hat somit die Mitschuld!

Moralisch klar...es ist mein Hund, also auch meine Verantwortung. Selbstverständlich, dass ich für Schäden aufkomme, die mein Hund verursacht!

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Was steht denn im Versicherungsvertrag? Steht dort das trotzdem 50% Eigenanteil zu entrichten ist. Wenn nicht Widerspruch einlegen und notfalls einen Anwalt (Rechtschutzversicherung) einschalten.

Ist leider so das in diesem tollen System das aus Kleinigkeiten durch Rechtsanwalts und Sachverständigenkosten aus jeder Mücke ein Kostenelefant wird.

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Originalbeitrag

...ich meine wozu habe ich denn eine Haftpflichtversicherung, bei der Tierhütung durch Dritte mitversichert ist!???

Ohne Spezialist zu sein:

Normalerweise ist eine Haftpflicht NICHT bei Tierhütern greifend! Du hast das zwar eingeschlossen, aber m. E. meint das NICHT die Schäden beim Tierhüter selber sondern Schäden an Dritten, die Dein Hund anrichtet, solange er beim Tierhüter ist. Ich meine von etlichen Pensionen zu wissen, die Schäden selbst begleichen mussten, die in der Zeit in der der Hund bei Ihnen war und FREMDEN zugefügt hat, entstanden sind ... Denn in der Hunde-Hüter-Zeit haben sie die "Verantwortung" für das Tier.

Das ist ja so ähnlich, wenn Dein Hund, bei DIR selber daheim was kaputt macht, zahlt die Versicherung ja auch nicht *g*

Falls es ein gewerblicher Tierhüter ist, geht er wissentlich das Risiko ein, dass die zu hütende Sache selbstverständlich bei ihm auch mal was kaputt machen kann. Speziell hier ist das auch keine "Zerstörungswut" gewesen sondern schlicht dumm gelaufen - oder?

lg

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Das die Tierhütung durch Dritte mitversichert ist, heißt noch lange nicht, dass auch jeglicher dort entstandene Schaden zu 100% ersetzt wird - sonst könnte man ja beispielsweise mal eben schnell den Hund ausleihen...den Garten umpflügen lassen...und sich von der Versicherung den Gärtner bezahlen lassen (den man sowieso holen wollte, weil der Garten neu angelegt werden sollte... :whistle )...

Die Schilderung solcher Schadensfälle ist ausschlaggebend für den Anteil der Kostenübernahme für eine Reparatur - wäre dieser Schaden trotz ausreichend erfolgter Verhinderungsmaßnahmen eingetreten, hätte die Versicherung auch die gesamten Kosten übernommen.

So...bleibt deine Bekannte darauf sitzen, weil sie mit den Risiken, die eine einvernehmlich vereinbarte Tierhütung mit sich bringt, einverstanden war.

Das ist ähnlich wie bei Umzugsschäden - auch da bleiben die Umziehenden auf ihren eigenen Schäden sitzen, wenn durch einen der privaten Umzugshelfer etwas zu Bruch geht...

Ob man denjenigen dann auf dem Schaden sitzen lässt, diesen teilweise oder ganz freiwillig übernimmt...ist Ermessensache.

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Und die Moral von der Geschichte:

Spart eure Moneten dann könnt ihr im Schadenfall auch bezahlen.

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