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Müsste ich für eventuellen Schaden aufkommen?


DieTriene77

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Originalbeitrag
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@ Julchen

Ich sprach von einem Einbruch ;)

Da ist die Rechtslage eine Andere.

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Ansonsten gebe ich Dir natürlich Recht.

Nicht jeder der Dein Grundstück betritt darf gebissen werden. Da helfen auch die Warnschilder nichts...

Da haftet man als Halter ..ganz klar ;)

Die Rechtslage ist da nach meinen Informationen nicht anders! Wenn ein Einbrecher in deinen Hof eindringt und vom freilaufenden Hund gebissen wird, kann er dich auf Schadensersatz verklagen.

Auch bei einem Einbruch ist der Hundehalter dem Geschädigten durch Hundebisse entstandener Schaden nicht nur als Hundehalter gem. § 833 Satz 1 i.V.m. § 847 Abs. 1 BGB, sondern auch als Verkehrssicherungspflichtiger Grundstückseigentümer gem. § 823 Abs. 1 i.V.m. § 847 Abs. 1 BGB zum Schadenersatz verpflichtet.

Der Hund darf den Einbrecher stellen, aber nicht beissen!

Erklär das deinem Hund :D ! Und genaugesehen wird ein Einbrecher wohl nicht so doof sein und zur Polizei wandeln und denen erzählen: ich wollte dort einbrechen und dann hat mich der Hund gebissen!

Allerdings darf der Hund den Einbrecher beißen, wenn der Einbrecher etwas geklaut hat. z.b. Fernseher und das Grundstück verlassen hat, weil dann hat er geklaut! Das habe ich vor kurzen bei meinem Anwalt nachgefragt, auch sehr nett. :Oo

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Frittentüte

Das stimmt so nicht!

Der Einbruch und der mögliche Hundebiss sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Ich darf den Einbrecher auch nicht anschießen, wenn er mit dem Fernseher stiften geht.

Sollte der Einbrecher verletzt werden und tatsächlich klagen, dann wird ein Richter zwar berücksichtigen, dass er an einem Ort war, wo er nicht sein durfte. Aber das gilt nur bei sehr leichten Verletzungen, hat der Hund ordentlich Schaden angerichtet, wird der Halter haften müssen.

Das ist genauso wie bei den Vermietern.

Einschreiben und Verbot des Betretens aussprechen ist super, hilft aber nicht, wenn die trotzdem auf das Grundstück gehen und gebissen werden.

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Der Einbruch und der mögliche Hundebiss sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Ich darf den Einbrecher auch nicht anschießen, wenn er mit dem Fernseher stiften geht.

Er könnte aber mit dem Fernseher auf mich gezielt haben ... DANN wäre es Notwehr ;-)

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verkehrte Welt, wenn ich das alles so lese.

DAS LETZTE, woran ich denken würde, wenn jemand bei uns einbricht ist, meinen Hund zurückzupfeifen.

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Joss the Dog

Bin auch schon fast verwundert über diese bald amerikanischen Zustände hier :zunge:

Habe Joss extra darauf trainiert, zu bellen, wenn die Tür unten geöffnet wird und jemand rein möchte - nun, "trainiert" - ich habe seine Anlagen gefördert und sein bisher vorhandenes Potential unterstützt ;)

Bisher hat er noch nie Anstalten gemacht, jemanden zu beißen, der reingekommen ist und sich nicht an meine Vorgaben gehalten hat ( ignoriere den Hund, tu so, als wär keiner da :zunge: ) - aber bisher war ICH ja auch immer anwesend - oder mein Partner ^^

Durch seien Einstellung Fremden gegenüber mag es möglich sein, dass er in die Verteidigung gehen würde, wenn niemand da ist, der ihm erklärt, dass alles in Ordnung ist :think:

Ich hoffe ja, wir kommen niemals in die Situation, in der ich herausfinde, wie er reagiert ;) Aber zurückpfeifen - das wäre auch für mich eher in einem solchen Fall mental nicht abrufbar ;)

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McChappi

Geht mir auch so.

Ich würde dann sagen das er mich mit ner Waffe bedroht hat den aus notwehr darfst du auch ne Schusswaffe benutzen und auch eben den Hund als Waffe.

Sollte mein Hund deswegen Auflagen bekommen würd ich alle Instanzen vor Gericht durch ziehen.

Aber die Rechtslage in dem Fall wenn jemand "nur" dein Grund betritt und der Hund beißt sieht eben so aus das der Hund und du noch der Doofe bist.

Ich hab immer Angst vor Einbrechern und würde Vivo nachts einen stellen wäre er mein größter Held.

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Ich hab vor Kurzem mit unserem Stadtteilpolizist drüber geredet

Er hat auch den Kopf darüber geschüttelt, aber mir dann den Tipp gegeben, dass es auch im ermessen des Richters liegt.

Wenn man alles getan hat, dass der Eindringling gewarnt wird (Schilder, Abschließen) und es wird dann in die Wohnung eingedrungen, dann wird häufig für den HH entschieden. Wenn das Grundstück eine "Sicherheitszone" hat und nochmal gewarnt wird, dann auch. Dh wenn man einen Doppelzaun zieht, ein gut sichtbares Schild aufstellt dann hat man das Möglichste getan.

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Na das Schild am Gartentürchen hilft auch nicht, wenn der Einbrecher durch's Klofenster kommt, aber so wie Jacky schreibt, da würde ich im Zweifel auch vor Gericht betonen, was für ein unschuldiges, kleines Hascherl ich doch bin und der böse maskierte Mann wollte mir was antun und der Hund konnte gerade noch so dazwischengehen und würde das nicht helfen, dann würde ich den Einbrecher bis in die Hölle und zurück klagen, wenn er sich traut, gegen meinen Hund vorzugehen.

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ok Klofenster haben wir nicht :D - aber ein Schild an der Terassentür und eines an der Eingangstür -- bei den Fenstern hat er die Wahl: geht er rein zum Bucabiest oder nicht. Wir haben hier einen absoluten Wächter, der auch schon die Metalldiebe an unseren Fensterbänken vertrieben hat. Nach 3 Tagen haben sie hier aufgegeben

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McChappi

Mir würd nie einfallen schilder auf zu hängen. Ich lotse Hunddiebe nicht noch zu mir nach hause.

Ich hab schließlich auch zwei kleine Hunde die man einfach so einpacken könnte.

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