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Neues Gesetz in Rumänien - ein Erfolg für den Tierschutz!


asti

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Ich habe die Erlaubnis, die Übersetzung des Zeitungsartikels hier reinzukopieren:

Streuner-Gesetz. Der Senat hat entschieden, dass nur

schwer kranke Hunde eingeschlaefert werden duerfen.

Der Senatsrat hat in der gestrigen Sitzung die Gesetzesinitiative

angenommen, durch die nur Hunde durch einen spezialisierten Tierarzt eingeschlaefert

werden duerfen, die unheilbar krank sind.

Der Gesetzesvorschlag zur Aenderung der Eilverordnung Nr.155/2001 betreffend der

Administration der Hunde, Katzen und anderer Tiere, angestossen durch den Senator Marius

Marinescu, wurde mit 131 Zustimmungen, einer Ablehnung und sieben Enthaltungen angenommen.

Dieses Gesetz enthielt mehrere Vorgaben, die vom rumaenischen Verfassungsgericht als konstitutionswidrig

erklaert wurden, beispielsweise die Vorgabe, nach der innerhalb von drei Tagen Hunde eingeschlaefert werden

durften, die innerhalb von 30 Tagen nicht adoptiert worden sind, sowie frei herumlaufende aggressive Hunde,

ausgesetzte oder solche, deren Besitzer nicht ermittelt werden konnte.

Nun koennen nach der vom Senat angenommenen Form nach Ablauf der 30 Tage in denen die Hunde in den

Heimen gehalten werden, diese entweder in den Heimen behalten werden, wenn sie nicht zurueckgefordert

wurden, oder in ihre Reviere zurueck gebracht werden, nachdem sie kastriert wurden.

Eine andere angenommene Vorgabe sieht vor, dass die Lokalverwaltungen die kostenlosen

Entwurmungen und Entflohungen, Kastration, Mikrochippen und Tollwutimpfungen fuer Hunde

mit Besitzer fuer ein Jahr nach in Kraft treten des Gesetzes uebernehmen muessen.

Des weiteren werden Hundehalter, die die Kastration verweigern, eine vom Lokalrat festgelegte

Deck-Gebuehr fuer jeden Wurf bezahlen.

Eine andere Vorgabe sieht vor, dass bei der tieraerztlichen Kontrolle auch Abgesandte von

Tierschutzorganisationen anwesend sein duerfen.

Die Senatoren haben aus der urspruenglichen Form die Tatsache gestrichen, dass Hunde nicht

auf oeffentlichem Gelaende oder daran angeschlossenen Gebieten gehalten und beherbergt werden

duerfen, oder ausserhalb des Grundbesitzes des Halters.

Der Senat ist die erste zustaendige Instanz.

Quelle: http://www.puterea.ro/articol/legea_maid…numai_cainii_gr

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Ja! Allerdings gibt es berechtigte Zweifel, dass sich die Rumänen daran halten

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Zu früh gefreut.......

Das Gesetz wurde wohl erstmal nur vom Senat zur weiteren Bearbeitung angenommen (und nicht schlichtweg von vornherein abgelehnt). Die Presse hat die Tatsachen leicht verzerrt, so dass es als erlassen angesehen wurde.

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