asti 7. April 2013 Teilen 7. April 2013 Ich habe die Erlaubnis, die Übersetzung des Zeitungsartikels hier reinzukopieren: Streuner-Gesetz. Der Senat hat entschieden, dass nur schwer kranke Hunde eingeschlaefert werden duerfen. Der Senatsrat hat in der gestrigen Sitzung die Gesetzesinitiative angenommen, durch die nur Hunde durch einen spezialisierten Tierarzt eingeschlaefert werden duerfen, die unheilbar krank sind. Der Gesetzesvorschlag zur Aenderung der Eilverordnung Nr.155/2001 betreffend der Administration der Hunde, Katzen und anderer Tiere, angestossen durch den Senator Marius Marinescu, wurde mit 131 Zustimmungen, einer Ablehnung und sieben Enthaltungen angenommen. Dieses Gesetz enthielt mehrere Vorgaben, die vom rumaenischen Verfassungsgericht als konstitutionswidrig erklaert wurden, beispielsweise die Vorgabe, nach der innerhalb von drei Tagen Hunde eingeschlaefert werden durften, die innerhalb von 30 Tagen nicht adoptiert worden sind, sowie frei herumlaufende aggressive Hunde, ausgesetzte oder solche, deren Besitzer nicht ermittelt werden konnte. Nun koennen nach der vom Senat angenommenen Form nach Ablauf der 30 Tage in denen die Hunde in den Heimen gehalten werden, diese entweder in den Heimen behalten werden, wenn sie nicht zurueckgefordert wurden, oder in ihre Reviere zurueck gebracht werden, nachdem sie kastriert wurden. Eine andere angenommene Vorgabe sieht vor, dass die Lokalverwaltungen die kostenlosen Entwurmungen und Entflohungen, Kastration, Mikrochippen und Tollwutimpfungen fuer Hunde mit Besitzer fuer ein Jahr nach in Kraft treten des Gesetzes uebernehmen muessen. Des weiteren werden Hundehalter, die die Kastration verweigern, eine vom Lokalrat festgelegte Deck-Gebuehr fuer jeden Wurf bezahlen. Eine andere Vorgabe sieht vor, dass bei der tieraerztlichen Kontrolle auch Abgesandte von Tierschutzorganisationen anwesend sein duerfen. Die Senatoren haben aus der urspruenglichen Form die Tatsache gestrichen, dass Hunde nicht auf oeffentlichem Gelaende oder daran angeschlossenen Gebieten gehalten und beherbergt werden duerfen, oder ausserhalb des Grundbesitzes des Halters. Der Senat ist die erste zustaendige Instanz. Quelle: http://www.puterea.ro/articol/legea_maid…numai_cainii_gr Link zu diesem Kommentar
jule26 7. April 2013 Teilen 7. April 2013 Das sind doch gute Nachrichten. Es tut sich was im Land. Link zu diesem Kommentar
asti 8. April 2013 Autor Teilen 8. April 2013 Ja! Allerdings gibt es berechtigte Zweifel, dass sich die Rumänen daran halten Link zu diesem Kommentar
asti 9. April 2013 Autor Teilen 9. April 2013 Zu früh gefreut....... Das Gesetz wurde wohl erstmal nur vom Senat zur weiteren Bearbeitung angenommen (und nicht schlichtweg von vornherein abgelehnt). Die Presse hat die Tatsachen leicht verzerrt, so dass es als erlassen angesehen wurde. Link zu diesem Kommentar
Mignon 9. April 2013 Teilen 9. April 2013 hm, na hoffentlich tut sich da noch was Link zu diesem Kommentar
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