KuK 4. September 2020 vor 5 Stunden schrieb joejoe4games: Das ist eine Öffentliche Veranstaltung da ist das etwas anders... So einfach ist das leider nicht. Wenn eine Person nur Beiwerk auf einem Foto von der Veranstaltung ist, darf man es auch ohne ihre Zustimmung veröffentlichen. Du hast da aber auch ein paar Fotos, auf denen die abgebildete Person praktisch das alleinige Motiv ist. Die dürftest Du ohne deren Zustimmung streng genommen nichtmal Freunden schicken, geschweige denn irgendwo im Internet hochladen oder im Vereinshaus aushängen. Volljährigkeit ist dabei nur für die Frage erheblich, wer im Zweifel der Veröffentlichung zustimmen müsste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gatil 4. September 2020 @joejoe4games @KuK Danke für deine Hilfe. Ich habe den Link nun rausgenommen. Vielleicht könnte man ohne die abgebildeten Personen wieder ein paar Fotos zeigen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Naschkatze 4. September 2020 Da die Bilder hier gar nicht gezeigt wurden, sondern nur ein Link bereitstand kanns dem Forum doch wumpe sein. Liegt dann in der Verantwortung von @joejoe4games Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KleinEmma 4. September 2020 Schwimm-Hund und Grinsebacken-Hund - Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
laraderdackel 4. September 2020 Wasserparty incl. Schlammpackung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag