Aurora39 15. Mai 2013 Autor Teilen 15. Mai 2013 OriginalbeitragDer Versicherungsschutz besteht bis Mitternacht am Tag der Abmeldung! Also könnt ihr von der Zulassungsstelle nach dem Abmelden beruhigt noch zum Händler fahren. Oh Cuul,danke,warum macht dann die Versicherung so ein aufhebends drum,wenn s vom Gesetz her geht ? Link zu diesem Kommentar
Windig 15. Mai 2013 Teilen 15. Mai 2013 Nach meinem Wissen ist nur der Weg nach Hause noch versichert. Aber eigentlich egal, im Zweifel würde ich mich an die Aussage der Versicherung halten, denn die reguliert im Endeffekt falls etwas passiert. Entweder leihst Du dir ein Auto zum an und ummelden oder du musst 2 mal fahren, "rotes"Kennzeichen ist noch eine Möglichkeit. Die kosten nichts, wenn du bei der Versicherung auch das Auto versicherst.. Link zu diesem Kommentar
Windig 15. Mai 2013 Teilen 15. Mai 2013 http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php Link zu diesem Kommentar
Paccos Frauchen 15. Mai 2013 Teilen 15. Mai 2013 Nach Hause... ist das in diesem Fall nicht der Händler? also ich bin nur so Informiert wie ich es oben geschrieben habe... und wir haben viel mit der Ab-und Ummelderei zu tun gehabt... Link zu diesem Kommentar
gast 15. Mai 2013 Teilen 15. Mai 2013 Im Grunde ist es egal ob der ort "zu Hause" ist oder ob es "Händler" ist. Fahrt zur An- oder Abmeldung ist mit Kennzeichen (die vom alten Auto) zulässig. Wichtig ist eben das man direkte Strecke fährt und nirgends anhält um sich mal eben nen Döner zu holen oder sowas. Wir sind mit unserem Auto (was paar Monate abgemeldet war) und den alten Kennzeichen zur Zulassung gefahren und haben da dann die neuen angebracht. Link zu diesem Kommentar
Paccos Frauchen 15. Mai 2013 Teilen 15. Mai 2013 Fahrten nach der Abmeldung bzw. Entstempelung: Die Abmeldung eines Kfz. und die Entstempelung der Kennzeichen berührt den Versicherungsschutz nicht, gleichgültig, ob es sich um eine vorübergehende oder eine endgültige Stilllegung handelt. Bei einer endgültigen Abmeldung endet der Versicherungsschutz erst, wenn der Versicherungsnehmer dies der Kfz-Haftpflichtversicherung unter Vorlage der von der Zulassungsstelle erteilten Abmeldebescheinigung anzeigt und der Versicherungsvertrag dann einvernehmlich aufgehoben wird. Ich verstehe in diesem Absatz passend zur Frage von Aurora: Versichert auch auf dem Weg zum Händler... Link zu diesem Kommentar
gast 15. Mai 2013 Teilen 15. Mai 2013 OriginalbeitragMan kann doch zum Abmelden nur die Nummernschilder (und KFZ-Schein) mitnehmen! Das Auto selber muss doch gar nicht mit zum StVa! Eben Link zu diesem Kommentar
Aurora39 15. Mai 2013 Autor Teilen 15. Mai 2013 bin wieder da ( gassirunde) Allso im enddefekt ist es egal ob nu nach hause oder Händler ? Link zu diesem Kommentar
gast 15. Mai 2013 Teilen 15. Mai 2013 Schau mal hier im § 10 FZV: (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Link zu diesem Kommentar
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